Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 25 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AAT9N8BA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 770 2230 12/21 AAT9N8BA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 12/21 AAT9N8GP35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 12/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53790*01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: AAT9M KBA: 54321 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: AAT9M KBA: 54321 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA0Q, KA0R, KAGP, KAGQ, KAHR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 260 235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 140 Nm; Nicht A4 52J Allroad Quattro; AUDI A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J; 57F; erhöhtes KAGP; KAGQ; KA0Q Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 Sportback bis MJ2016; 255/35R19 51G; 57F; 6CX; 4-türig; KAGP; KAGQ; KA0Q Allradantrieb; Frontantrieb; 255/35R19 92 54F; 57F; 6CX; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53790*01 KAGP; KAGQ; KA0Q 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 765; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/35R19 93 YDE; 11A; 22B; 22H; erhöhtes 24M; 51J; 57F; Anzugsmoment KAGQ; KAHR; 140 Nm; AUDI A4 bis KA0Q; KA0R MJ2015; Kombi; Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F; 57F; 6CX; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGQ; KAHR; 721; 725; 73C; 74A; KA0Q; KA0R 74P; 740; 76B; 77E 265/35R19 94 YDU; 11A; 22B; 22F; 24D; 54F; 57F; KA0Q B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 265/35R19 94 YDU; 11A; 22B; 22F; erhöhtes 24D; 54F; 57F; KA0Q Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 22B; 22H; MJ2015; Nicht A4 24M; 51J; 57F; Allroad Quattro; AUDI KAGQ; KA0Q; KA0R S4 bis MJ2016; Kombi; 255/35R19 92 11A; 22B; 22F; 24D; Allradantrieb; 54F; 57F; 6CX; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ; KAHR; 12A; 51A; 573; 71C; KA0Q; KA0R 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KAGP; KA0Q erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; A5 Coupé (B9) 255/35R19 96 YBA; YBB; KAGP; ab MJ2016; A5 KA0Q Sportback (B9) ab 265/30R19 93Y MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/35R19 93 YDE; 11A; 22B; 22H; erhöhtes 24M; 51J; 57F; Anzugsmoment KAGQ; KA0Q; KA0R 140 Nm; AUDI A4 bis MJ2015; Limousine; §22 53790*01 255/35R19 92 11A; 22B; 22F; 24D; Frontantrieb; 54F; 57F; 6CX; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ; KAHR; 12A; 51A; 71C; 71K; KA0Q; KA0R 721; 725; 73C; 74A; 265/35R19 94 YDU; 11A; 22B; 22F; 74P; 740; 76B; 77E 24D; 54F; 57F; KA0Q B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/35R19 94 YDU; 11A; 22B; 22F; erhöhtes 24D; 54F; 57F; KA0Q Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 22B; 22H; MJ2015; AUDI S4 bis 24M; 51J; 57F; MJ2016; Limousine; KAGQ; KA0Q; KA0R Allradantrieb; 255/35R19 92 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F; 57F; 6CX; 12A; 51A; 573; 71C; KAGQ; KA0Q; KA0R 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/35R19 93 YDE; 51J; 57F; erhöhtes KAGP Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 Coupe 255/35R19 51G; 57F; 6CX; (8T) bis MJ2016; KAGP; KAGQ; KA0Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R19 94 YDU; 11A; 22I; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 54F; 57F; KA0Q 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 235/35R19 91Y 11A; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 260 235/35R19 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 140 Nm; Nicht A4 52J Allroad Quattro; AUDI A4 (B9) ab MJ2016; AUDI S4 (B9) ab MJ2016; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/35R19 93 YDE; 11A; 22B; 22H; erhöhtes 24M; 51J; 57F; Anzugsmoment KAGQ; KAHR; 140 Nm; AUDI A4 bis KA0Q; KA0R MJ2015; Kombi; Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F; 57F; 6CX; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGQ; KAHR; 721; 725; 73C; 74A; §22 53790*01 KA0Q; KA0R 74P; 740; 76B; 77E 265/35R19 94 YDU; 11A; 22B; 22F; 24D; 54F; 57F; KA0Q B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J; 57F; erhöhtes KAGP; KAGQ; KA0Q Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 Sportback bis MJ2016; 255/35R19 51G; 57F; 6CX; 4-türig; KAGP; KAGQ; KA0Q Allradantrieb; Frontantrieb; 255/35R19 92 54F; 57F; 6CX; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGP; KAGQ; KA0Q 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 245/35R19 93Y YBC; KAGP; KA0Q erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; A5 Coupé (B9) 255/35R19 96 YBA; YBB; KAGP; ab MJ2016; A5 KA0Q Sportback (B9) ab 265/30R19 93Y MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/35R19 94 YDU; 11A; 22B; 22F; erhöhtes 24D; 54F; 57F; KA0Q Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 22B; 22H; MJ2015; Nicht A4 24M; 51J; 57F; Allroad Quattro; AUDI §22 53790*01 KAGQ; KA0Q; KA0R S4 bis MJ2016; Kombi; 255/35R19 92 11A; 22B; 22F; 24D; Allradantrieb; 54F; 57F; 6CX; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ; KAHR; 12A; 51A; 573; 71C; KA0Q; KA0R 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 245 245/35R19 93 YDE; 51J; 57F; erhöhtes KAGP; KAGQ; KA0Q Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 Cabrio (8T) bis 255/35R19 51G; 57F; 6CX; MJ2016; Allradantrieb; KAGP; KAGQ; KA0Q Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 54F; 57F; 6CX; 12A; 51A; 573; 71C; KAGP; KAGQ; KA0Q 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76B; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 25 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/45R19 51G erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; kurzer Radstand; langer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 765; 77E; AFY; 4B3 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E §22 53790*01 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 25 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes 270; 5HI Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; allroad quattro; S6; 260; 271; 5HI; 67H; Kombi; Stufenheck; KAGP; KAGQ; Allradantrieb; KAHR; KA0Q; KA0R Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R19 96 11A; 244; 247; 272; 12A; 51A; 573; 71C; 57F; 68S; KAGP; 71K; 721; 725; 73C; KAGQ; KAHR; 74A; 74P; 740; 77E; KA0Q; KA0R AFY; FKA 285/35R19 99 11A; 244; 247; 273; 57F; 68G; KAGP; KAGQ; KAHR; KA0Q; KA0R 100 - 245 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 270 100 - 331 255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 §22 53790*01 265/35R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67H; KAGP; KAGQ; KAHR; KA0Q; KA0R 265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67K; KAGP; KAGQ; KAHR; KA0Q; KA0R 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 140 - 331 255/35R19 96Y 11A; 26P 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R19 51G S7 Sportback; Coupe; 265/35R19 98 11A; 26B; 270 4-türig; 265/40R19 98 11A; 26B; 270 Allradantrieb; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; AFY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 25 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/40R19 100 11A; 245; 27B erhöhtes Anzugsmoment 255/45R19 100 11A; 245; 27B 140 Nm; Nur A6 265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26P; allroad quattro; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 765; 77E; AFY Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; erhöhtes 270; 5HI Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 265/35R19 94 11A; 24J; 248; 26B; allroad quattro; S6; 260; 271; 5HI; 67H; Kombi; Stufenheck; KAGP; KAGQ; Allradantrieb; KAHR; KA0Q; KA0R Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R19 96 11A; 244; 247; 272; 12A; 51A; 573; 71C; 57F; 68S; KAGP; 71K; 721; 725; 73C; §22 53790*01 KAGQ; KAHR; 74A; 74P; 740; 77E; KA0Q; KA0R AFY; FKA 285/35R19 99 11A; 244; 247; 273; 57F; 68G; KAGP; KAGQ; KAHR; KA0Q; KA0R 100 - 245 245/40R19 98 11A; 245; 248; 26P; 270 100 - 331 255/35R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 255/40R19 96Y 11A; 245; 248; 26P; 271 265/35R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67H; KAGP; KAGQ; KAHR; KA0Q; KA0R 265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 67K; KAGP; KAGQ; KAHR; KA0Q; KA0R 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; 270; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 25 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R19 94 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 140 - 331 255/35R19 96Y 11A; 26P 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R19 51G S7 Sportback; Coupe; 265/35R19 98 11A; 26B; 270 4-türig; 265/40R19 98 11A; 26B; 270 Allradantrieb; 309 - 331 245/40R19 M+S 11A; 26P; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E; AFY 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/40R19 100 11A; 245; 27B erhöhtes Anzugsmoment 255/45R19 100 11A; 245; 27B 140 Nm; Nur A6 265/40R19 98 11A; 24J; 248; 26P; allroad quattro; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 765; 77E; AFY §22 53790*01 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/40R19 100 11A; 248; 26N; 26P erhöhtes Anzugsmoment 255/45R19 100 11A; 248; 26N; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD 265/40R19 102 11A; 245; 248; 26B; QUATTRO; 26N; 27H Allradantrieb; 265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 765; 77E F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 255/40R19 100 11A; 245; 248; 26B erhöhtes Anzugsmoment 255/45R19 100 11A; 245; 248; 26B 140 Nm; A6; 265/40R19 102 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 27H Limousine; 265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 275/40R19 101 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27H 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 25 Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/45R19 100 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 265/40R19 102 11A; 26P 180 Nm; 265/45R19 102 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 Sportback; SQ5 Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; §22 53790*01 77E Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 275/45R19 104 11A; 24C; 24D erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 25 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über §22 53790*01 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 25 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 53790*01 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 25 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die §22 53790*01 gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 25 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit §22 53790*01 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 25 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird §22 53790*01 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 25 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 53790*01 Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet werden. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. KA0Q) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9M KBA: 54321 Lochkreis 5x112 ET: 35 KA0R) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9M KBA: 54321 Lochkreis 5x112 ET: 40 KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25 KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45 YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 25 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53790*01 YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R19 Hinterachse: 265/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 53790*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA §22 53790*01 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 53790*01 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA §22 53790*01 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 31 AUDI Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 25 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.