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							                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                               Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.03.2023
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                                         Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT9N8BA35D666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      770      2230    12/21
                         AAT9N8BA35D666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      780      2199    12/21
                         AAT9N8GP35D666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      780      2199    12/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53790*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsaufla gen KAGP, KAGQ
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 235/40R19 92            11A; 24J; 244; 26B;     BMW X2 (F39);
                                                                                          26J; 27B; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/40R19 94        11A; 24C; 244; 26B;     12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                          26J; 27B; 27F           71K; 721; 725; 73C;
                                                                      255/35R19 92        11A; 24C; 244; 247;     74A; 74P
                                                                                          26B; 26J; 27B; 27F
                                                                      255/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 26J; 27B; 27F
                                                                      265/35R19 94        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 26J; 27B; 27F
                                                                      265/40R19 98        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 26J; 27B; 27F
                         U1X           e1*2018/858*00153*.. 94        235/40R19 96        11A; 242; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                                          26B; 27B; 5GM           Elektro;
                                                                      235/40R19 96        11A; 242; 244; 245;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          26B; 27B                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      245/40R19 98        11A; 24C; 244; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          27B                     74A; 74P
                                                                      255/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                      255/45R19 100       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B
                                                                      265/35R19 98        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B
                                                                      265/40R19 98        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B
                         U1X           e1*2018/858*00153*.. 100 - 110 235/40R19 92        11A; 242; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                                          26B; 27B; 5GM           Frontantrieb; inkl.
                                                            100 - 150 235/40R19 96        11A; 242; 244; 245;     Hybrid;
                                                                                          26B; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/40R19 98        11A; 24C; 244; 26B;     12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                          27B                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                      255/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;     74A; 74P
                                                                                          26B; 27B
                                                                      255/45R19 100       11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B
                                                                      265/35R19 98        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B
                                                                      265/40R19 98        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 27B

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/45R19 104          11A; 248                Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 75I



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
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                                                                                                                            Seite: 3 von 27
                         Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/45R19 100          11A; 248                Allradantrieb; inkl.
                                                                                                                  Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                                  71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P; 75I

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW Z REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G4Z          e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 275/35R19 96           GAS; 57F; KAGP;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGQ                    12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      285/30R19 94        GAU; 57F; KAGP;         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAGQ                    74A; 74P; 76B; 97K

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91            11A; 24C; 24D; 26B; Schräghecklimousine;
                                                                                          26N; 27F            Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                                              12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         F2GC         e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91            11A; 24C; 24D; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          26J; 27F                12A; 51A; 7NM; 7OO;
                                                                      255/30R19 91        11A; 24C; 24D; 26B;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          26J; 27F                73C; 74A; 74P
                         G2C           e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93        YBC; 57F; KAGP          Allradantrieb;
                                                                      255/35R19 96        GA4; 57F; KAGP          Heckantrieb; inkl.
                                                            115 - 275 265/30R19 93        AFN; 11A; 248; 27H;     Hybrid;
                                                                                          57F; KAGP               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      265/35R19 94        11A; 248; 27H; 57F;     12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                          67H; KAGP               71K; 721; 725; 73C;
                                                                      275/30R19 96        YAZ; 11A; 244; 247;     74A; 74P; 76B; 765;
                                                                                          27F; 57F; 676; KAGP     97K
                                                                      285/30R19 94        YFS; 11A; 244; 247;
                                                                                          27F; 57F; 572; 58G;
                                                                                          KAGP
                                                            275       255/35R19 96        GA4; 57F; 6AG;
                                                                                          KAGP




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         U2AT         e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 235/40R19 92          11A; 24C; 244; 247;     Frontantrieb; inkl.
                                                                                          26B; 26J; 27F           Hybrid;
                                                                      245/35R19 93        11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          26B; 26J; 27F           12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      245/40R19 94        11A; 24C; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          26B; 26J; 27F           74A; 74P; 83P
                                                                      255/35R19 92        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 26J; 27F
                                                                      255/40R19 96        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                          26B; 26J; 27F

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96            11A; 248; 5IE; 57F;     Allradantrieb;
                                                                                          672; KAGP; KAGQ         Heckantrieb;
                                                                      265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 5JA;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      275/30R19 96        GAQ; 11A; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          5IE; 57F; KAGP          74A; 74P; 76B; FKA
                                                                      285/30R19 98        GAU; 11A; 244; 247;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                          27H; 5JA; 57F;
                                                                                          KAGP
                         G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 255/35R19 96         11A; 248; 57F; 672;     Allradantrieb;
                                                                                          KAGP; KAGQ              Heckantrieb;
                                                                      265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP; KAGQ              12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      275/30R19 96        GAQ; 11A; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          57F; KAGP               74A; 74P; 76B; FKA
                                                                      285/30R19 98        GAU; 11A; 244; 247;
                                                                                          27H; 57F; KAGP

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96           GA4; 11A; 248; 5IE; Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                          57F; KAGP           Hybrid;
                                                                      265/35R19 98        GAR; 11A; 244; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 76B; FKA
                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/40R19 100       YEB; 11A; 248; 57F; nicht BMW i4; nicht
                                                                                          KAGP; KAGQ          BMW i4 M50;
                                                                      265/35R19 98        YED; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP                12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      285/35R19 99        XFX; 11A; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          27H; 57F; KAGP;     74A; 74P; 76B; FKA
                                                                                          KAGQ




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 5 von 27
                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G4C          e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/40R19 100         YEB; 11A; 248; 5KA;     BMW i4; Heckantrieb;
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ         Elektro;
                                                                      265/40R19 102       XFR; 11A; 24M; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP; KAGQ              12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      275/35R19 100       CEN; 11A; 244; 247;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          5KA; 57F; 580;          74A; 74P; 75I; 76B
                                                                                          KAGP; KAGQ
                                                                      285/35R19 99        CEK; 11A; 244; 247;
                                                                                          27H; 5JK; 57F; 58A;
                                                                                          KAGP; KAGQ
                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       255/40R19 100       YEB; 11A; 248; 5KA;     BMW i4 M50; Ohne
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ         Radhausverbreiter.
                                                                      265/40R19 102       XFR; 11A; 24M; 57F;     Serie; Allradantrieb;
                                                                                          KAGP; KAGQ              Elektro;
                                                                      275/35R19 100       CEN; 11A; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          5KA; 57F; 580;          12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                          KAGP; KAGQ              71K; 721; 725; 73C;
                                                                      285/35R19 99        CEK; 11A; 244; 247;     74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                          5JK; 57F; 58A;          97B
                                                                                          KAGP; KAGQ
§22 53790*01, Korr. 01




                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       255/40R19 100       YEB; 5KA; 57F;          BMW i4 M50; Mit
                                                                                          KAGP; KAGQ              Radhausverbreiterung
                                                                      265/40R19 102       XFR; 57F; KAGP;         Serie; Allradantrieb;
                                                                                          KAGQ                    Elektro;
                                                                      275/35R19 100       CEN; 5KA; 57F; 580;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAGP; KAGQ              12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                      285/35R19 99        CEK; 5JK; 57F; 58A;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          KAGP; KAGQ              74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                                  97B
                         G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 180 235/40R19 96        5IE                     nicht BMW i4; nicht
                                                                                                                  BMW i4 M50;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/35R19 100Y         GAA; 11A; 248; 27H;     nicht 530e/530e
                                                                                          57F; KAGP; KAGQ         xDrive;
                                                                      275/35R19 96Y       GAA; 11A; 248; 27H;     Kombilimousine;
                                                                                          5IE; 57F; KAGP;         Allradantrieb;
                                                                                          KAGQ                    Heckantrieb;
                                                                      285/35R19 99Y       11A; 244; 247; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; 58A; KAGP          12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                                  97H; FKA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G5L          e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/35R19 96Y          GAA; 11A; 248; 27H;     Limousine;
                                                                                          5IE; 57F; KAGP;         Allradantrieb;
                                                                                          KAGQ                    Heckantrieb;
                                                                      285/35R19 99Y       11A; 244; 247; 27H;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          57F; 58A; KAGP          12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                                  97H; FKA

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/40R19 101          GAE; 57F; KAGP          Allradantrieb;
                                                                   285/35R19 99           57F; 58A; KAGP          Heckantrieb;
                                                                   285/40R19 103          YA7; 57F; KAGP          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7MU; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 75I; 76B;
                                                                                                                  98D; FKA

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
§22 53790*01, Korr. 01




                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 390 275/40R19 101          GAE; 11A; 248; 57F; ab
                                                                                          KAGP                e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                      285/40R19 103       YA7; 11A; 248; 57F; Heckantrieb;
                                                                                          KAGP                Luftfederung;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7BD; 7MU;
                                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                              76B; 4CG; 4DA

                         Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/35R19 M+S          GAA; 11A; 248; 52J;     Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                          57F; KAGP               Coupe;
                                                                      285/35R19 M+S       11A; 244; 52J; 57F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          58A; KAGP               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76B; 765; 77E;
                                                                                                                  97H


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 7 von 27
                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53790*01, Korr. 01




                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 8 von 27
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 53790*01, Korr. 01




                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 9 von 27
                                bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        245/35R19
                                              Hinterachse:                        285/30R19
§22 53790*01, Korr. 01




                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         245/40R19
                                              Hinterachse:                         275/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        255/40R19
                                              Hinterachse:                        285/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 10 von 27
                                Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         255/35R19
                                              Hinterachse:                         285/30R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1260kg.
                         5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                Achslast von 1420kg.
§22 53790*01, Korr. 01




                         5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1500kg.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                    Reifengröße:
                                              Vorderachse:                          225/40R19
                                              Hinterachse:                          255/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         235/35R19
                                              Hinterachse:                         275/30R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 11 von 27
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                              Vorderachse:                         235/40R19
                                              Hinterachse:                         265/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        245/35R19
                                              Hinterachse:                        255/35R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53790*01, Korr. 01




                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 12 von 27
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53790*01, Korr. 01




                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                              an der Vorderachse nicht zulässig.
                         97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
                              Sonderrades der Vorderachse sein muß.
                         97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse.
                         97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                              Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                              Vorderachse.
                         98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
                              sind, nicht zulässig.
                         AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        235/35R19
                                             Hinterachse:                        265/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 13 von 27
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
                               Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
                         CEK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         245/40R19
                                             Hinterachse:                         285/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         CEN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         265/35R19
                                             Hinterachse:                         275/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 53790*01, Korr. 01




                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                              sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                              Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                         GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 225/40R19
                              Hinterachse: 255/35R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 245/40R19
                              Hinterachse: 275/35R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Vorderachse: 245/45R19
                               Hinterachse: 275/40R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                               sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 245/35R19
                              Hinterachse: 275/30R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 235/40R19
                              Hinterachse: 265/35R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53790*01, Korr. 01




                         GAS) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 255/35R19
                              Hinterachse: 275/35R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                              Reifengröße:
                              Vorderachse: 255/35R19
                              Hinterachse: 285/30R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                              sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                 Reifengröße:
                                             Vorderachse:                        225/40R19
                                             Hinterachse:                        265/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 15 von 27
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         XFR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         255/40R19
                                             Hinterachse:                         265/40R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/40R19
                                             Hinterachse:                          285/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 53790*01, Korr. 01




                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          255/45R19
                                             Hinterachse:                          285/40R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                              Reifengröße:
                              Vorderachse:245/35R19
                              Hinterachse:275/30R19
                              Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                              nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                              Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                            Vorderachse:                           225/40R19
                                            Hinterachse:                           245/35R19


                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         245/40R19
                                             Hinterachse:                         255/40R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         255/35R19
§22 53790*01, Korr. 01




                                             Hinterachse:                         265/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                             Vorderachse:                         225/40R19
                                             Hinterachse:                         285/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                               Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                               tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                               Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 17 von 27


                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G3L
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1947*..
                                Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 290              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 240              y = 255                  VA
                                      27B                     x = 290              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 290        y = 305            20                VA
                                      26N                  x = 290        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 290        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 18 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     U2AT
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00117*..
                                Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 245              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 195              y = 200                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 245        y = 250            25                VA
                                      26N                  x = 245        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 270        y = 315            30                HA
                                      27H                  x = 270        y = 315             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 19 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G4C
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00122*..
                                Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 280              y = 270                  VA
                                      26P                     x = 230              y = 220                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 280        y = 270            10                VA
                                      26N                  x = 280        y = 270             8                VA
                                      27F                  x = 295        y = 295            25                HA
                                      27H                  x = 295        y = 295             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G4C
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00122*..
                                Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 275              y = 275                  VA
                                      26P                     x = 225              y = 225                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 275        y = 275            15                VA
                                      26N                  x = 275        y = 275             8                VA
                                      27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 21 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G2C
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00123*..
                                Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 270              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 220              y = 200                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 270        y = 250            25                VA
                                      26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 285        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 285        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 22 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW
                                Fahrzeugtyp:     G3K
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2017*..
                                Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 290              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 240              y = 255                  VA
                                      27B                     x = 290              y = 300                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 290        y = 305            20                VA
                                      26N                  x = 290        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 290        y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     F2X
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
                                Handelsbez.:     BMW X REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA
                                      27I                     x = 200              y = 200                  HA
                                      27B                     x = 250              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                                      27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     G5K
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
                                Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 180              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                   x230          y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 25 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     U1X
                                Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00153*..
                                Handelsbez.:     BMW X REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 320              y = 330                  HA
                                      27I                     x = 270              y = 280                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            20                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 320        y = 330            15                HA
                                      27H                  x = 320        y = 330             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 26 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     F1H
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
                                Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 245              y = 270                  VA
                                      26P                     x = 195              y = 220                  VA
                                      27B                     x = 280              y = 330                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                   x245          y = 270            18                VA
                                      26N                  x = 245        y = 270             8                VA
                                      27F                  x = 280        y = 330            25                HA
                                      27H                   x280          y = 330             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 36 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.03.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 27 von 27

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      BMW AG
                                Fahrzeugtyp:     G5L
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
                                Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 230              y = 300                  HA
                                      27I                     x = 180              y = 250                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53790*01, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                                      27F                   x230          y = 300            30                HA
                                      27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.