Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 57 Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AAT9N8BA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 770 2230 12/21 AAT9N8BA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 12/21 AAT9N8GP35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 780 2199 12/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53790*03 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET: 35 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210; 210 K; 171 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; (Baureihe W212) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2EW; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 57 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2CW; 204 K; 245G; 218; 204; 207; 230; 172; 222; R2CS; R1ECLS; 212; 245G AMG; R2CLECA; R2CGLC; 212K; 231; 221; 204 X; R2CS; R2CW; R1ECLS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC; F2A; R1ECLS; 221; R2CLECA; R2CS; F2B; F2CLA; E2EQEW; 212 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211K; 211 §22 53790*03 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 215; 220 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 171; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A; F2CLA 150 Nm für Typ : E2EQEW; R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CLECA; R2CS; R2CW; R2EW; 212; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 57 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk; 57F; 6C3; KAGQ CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: A-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; AMG A45; AMG A45 S; 26J; 27H; 27I Allradantrieb; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27H 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26B; AMG A35; §22 53790*03 26N; 27I Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 247; 27F; CLA; Sportfahrwerk; 57F; 6C3; KAGQ CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 57 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; GLB-KLASSE; 26N Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; B-Klasse; 26B; 26J; 27B; 27F Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: C-Klasse §22 53790*03 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/40R19 96 YDB; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain; 26J; 57E; 67H nicht C 300 e; nicht C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/40R19 96 11A; 24J; 248; 26N; All-Terrain; 26P; 5IE Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 57 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; nicht All-Terrain; 27B; 27H; 5IE; 57F; nicht C 300 e; nicht KAGP; KAGQ C 300 de; nicht C 300 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; de 4MATIC; 57F; 67H; KAGP; Kombilimousine; KAGQ Allradantrieb; 285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb; 57F; 58G; KAGP 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; nicht C 300 e; nicht 27B; 27H; 57F; C 300 e 4MATIC; nicht KAGP; KAGQ C 400 e 4MATIC; nicht 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; C 300 de; nicht C 300 57F; 67H; KAGP; de 4MATIC; Limousine; KAGQ Allradantrieb; 285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; Heckantrieb; 57F; 58G; KAGP 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; §22 53790*03 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/40R19 96 YDB; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht 26J; 57E; 67H C 300 e 4MATIC; nicht C 400 e 4MATIC; nicht C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 244; 247; 27B; bis 27F; 57F; 673; e1*2001/116*0431*36; KAGQ; KAHR Coupe; Heckantrieb; 265/30R19 93 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 670; 68X; 12A; 51A; 7AC; 7BU; KAGQ; KAHR 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 57 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; Nur Baureihe 204; 671; 673; KAGQ; Limousine; KAHR Heckantrieb; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 670; 68X; KAGQ; 12A; 51A; 7AC; 7BU; KAHR 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27F; 57F; Cabrio; KAGP; KAGQ; Kombilimousine; Coupe; KAHR 265/35R19 98 XFC; 11A; 24D; 27B; Limousine; 27F; 57F; KAGP; Allradantrieb; KAGQ; KAHR Heckantrieb; nur 275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 5IE; 57F; 99E; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGP; KAGQ 12A; 51A; 576; 7AC; 285/30R19 98Y 11A; 24D; 27B; 27F; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 57F; 58G; 68V; 721; 725; 73C; 74A; KAGP; KAGQ 74P; 76B; 77E; 4B8 §22 53790*03 204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/35R19 96 11A; 244; 247; 27B; Nur Baureihe 205; nur 27F; 57F; 672; KAGP Fzg.-Breite 1839mm; 265/35R19 94Y 11A; 24D; 27B; 27F; Allradantrieb; nicht 57F; 67H; KAGP Hybrid; 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68R; KAGP 12A; 51A; 7AC; 7BU; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27F; 57F; Cabrio; KAGP; KAGQ; Kombilimousine; Coupe; KAHR 265/35R19 94Y XFC; 11A; 24D; 27B; Limousine; 27F; 57F; KAGP; Allradantrieb; KAGQ; KAHR Heckantrieb; nicht 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 57F; 99E; KAGP; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ 12A; 51A; 576; 7AC; 285/30R19 98 11A; 24D; 27B; 27F; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 57F; 58G; 68V; 721; 725; 73C; 74A; KAGP; KAGQ 74P; 76B; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 57 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; bis 24D; 57F; 671; 673; e1*2001/116*0457*24; KAGQ; KAHR Kombi; Heckantrieb; 265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 57F; 670; 68X; 12A; 51A; 7AC; 7PH; KAGQ; KAHR 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 24D; 26J; AMG CLA 35; Kombi; 27B; 27F Limousine; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C; 27B; 27F 74A; 74P F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/35R19 95 11A; 24M; 246; 26B; AMG CLA 45; AMG 26N; 27B; 27H CLA §22 53790*03 45S; Kombi; Limousine; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 93 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 7OK; 71C; 26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; Kombi; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; inkl. 26J; 27B; 27F Hybrid; 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27B; 27F 74A; 74P 265/35R19 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 275/30R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 57 Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 275/35R19 96 GAA; 11A; 24D; 27F; nicht e-/de Modelle 57F; KAGQ; KAHR (PHEV); Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765 R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 255/35R19 96 11A; 24C; 244; 247; nicht e-/de Modelle 26B; 26N; 27F (PHEV); Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765 R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 255/35R19 M+S 11A; 24C; 244; 247; Coupe; Allradantrieb; 26B; 26N; 27F; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765 §22 53790*03 R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 275/35R19 96 GAA; 11A; 24D; 27F; Coupe; Allradantrieb; 57F; KAGQ; KAHR 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 97H Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 275/35R19 10N; 11A; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 51G; 57F; 68S; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGQ; KAHR 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 215 e1*98/14*0113*.. 368 275/35R19 10N; 11A; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 51G; 57F; 68S; 12A; 51A; 71C; 71K; KAGQ; KAHR 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F; KAGP; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ 12A; 51A; 7OM; 71C; 285/35R19 99 57F; 68G; KAGP; 71K; 721; 725; 73C; KAGQ 74A; 74P; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 57 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 12A; 51A; 7OM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/35R19 96W 57F; 6CX; KAGP; nicht AMG Sportpaket; KAGQ Kombilimousine; 275/30R19 96W 11A; 27H; 27I; 57F; Allradantrieb; 68R; KAGP; KAGQ Heckantrieb; 285/30R19 94Y 11A; 248; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 572; 675; 12A; 51A; 7AC; 71C; KAGP; KAGQ 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 255/30R19 91Y YDS; 5GG; 57F; nicht AMG Sportpaket; KAGP Coupe; 4-türig; 255/35R19 92Y 57F; 6CX; KAGP; Allradantrieb; KAGQ Heckantrieb; 275/30R19 92Y 11A; 22I; 270; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68R; KAGP; KAGQ 12A; 51A; 7AC; 71C; 285/30R19 94 11A; 22B; 248; 270; 71K; 721; 725; 73C; 57F; 572; 675; 74A; 74P; 76B; 4B8 KAGP; KAGQ §22 53790*03 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W mit Coupé; Cabrio; Radhausverbreiterun Allradantrieb; g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27P 245/40R19 94W ohne 12A; 51A; 7MT; 71C; Radhausverbreiterun 71K; 721; 725; 73C; g (Flap) Serie; GAA; 74A; 74P; 83A; FKA XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27P 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KAGP; KAGQ 285/35R19 99W XFX; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KAGP; KAGQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 57 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 265/40R19 98 11A; 248; 57F; 58I; nicht E 300 e; nicht KAGP E 300 e 4MATIC; nicht 275/40R19 101 GAE; 11A; 24M; 27I; E 300 de; nicht E 300 57F; KAGP; KAGQ de 4MATIC; nicht E 285/35R19 99 11A; 24M; 27I; 57F; 350 e; nicht E 350 e 58A; KAGP 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7UE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; FKA 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 137 265/30R19 89W 11A; 22B; 24M; 5FR; nicht für gepanzerte 57F; 68X; KAGP; Fz; Heckantrieb; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 165 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 68X; KAGP; KAGQ 721; 725; 73C; 74A; 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 24M; 53S; 74P; 76B 57F; 68X; KAGP; KAGQ §22 53790*03 210 K e1*93/81*0033*.. 55 - 150 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 5HA; Heckantrieb; 57F; 68X; KAGP; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ 12A; 51A; 71C; 71K; 55 - 205 265/30R19 11A; 22B; 24M; 53S; 721; 725; 73C; 74A; 57F; 68X; KAGP; 74P; 76B KAGQ 211 e1*2001/116*0183*.., 350 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; Nur E 55 AMG; e1*98/14*0183*.. 68R; KAGP Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7EC; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 970 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 68R; KAGP; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 7AA; 7EC; 68X; KAGP; KAGQ 7NX; 71C; 71K; 721; 75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 725; 73C; 74A; 74P; 68X; KAGP; KAGQ 76B; 970 75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; 68R; KAGP; KAGQ 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb; 68R; KAGP; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 970; 4DI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 57 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211K e1*2001/116*0213*.. 350 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; Nur E 55 AMG; 68R; KAGP Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 970; 4DI 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27B; 27F; Baureihe W213; 5KA; 57F; KAGP; E300de; KAGQ E300e; nur Limousine Frontantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 ohne Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterun E300de; Allradantrieb; g (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53790*03 26B; 26J; 27P; KAHR 245/40R19 98 mit 12A; 51A; 7AC; 7MT; Radhausverbreiterun 71C; 71K; 721; 725; g (Flap) Serie; GAA; 73C; 74A; 74P; FKA; XFX; 11A; 24J; 26B; 4B8 26J; 27P; KAHR 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KAGP; KAGQ; KAHR 285/35R19 99 XFX; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KAGP; KAGQ; KAHR 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 22B; 244; 247; Baureihe W212; nicht 57F; 68X; KAGQ; AMG-Paket; KAHR Stufenheck; Heckantrieb; 275/30R19 96 11A; 22B; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 68R; KAGQ; 12A; 51A; 7AC; 7MT; KAHR 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 57 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Coupe; Heckantrieb; 247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ 12A; 51A; 7AC; 71C; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 71K; 721; 725; 73C; 247; 5HA; 57F; 670; 74A; 74P; 76B; 4B8 68X; KAGQ 225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H; 244; 247; 5GG; 57F; KAGQ 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247; 5HA; 57F; 68X; KAGQ 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 244; Cabrio; Heckantrieb; 247; 5GG; 57F; 673; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ 12A; 51A; 7AC; 71C; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 71K; 721; 725; 73C; 247; 5HA; 57F; 670; 74A; 74P; 76B; 4B8 68X; KAGQ 225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 22H; 244; 247; 5GG; 57F; KAGQ §22 53790*03 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247; 5HA; 57F; 68X; KAGQ Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 22I; 244; 247; Kombi; Heckantrieb; 5IE; 57F; 68R; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGQ; KAHR 12A; 51A; 7AC; 71C; 285/30R19 98Y 11A; 22B; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 270; 57F; 572; 675; 74A; 74P; 75I; 76B; KAGQ; KAHR 4B8 Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/45R19 104 11A; 24J; 248 nicht AMG EQE 43 265/40R19 102 11A; 24J; 244; 247 4MATIC; Limousine; 265/45R19 102 11A; 24J; 244; 247 Allradantrieb; 275/40R19 105 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; Elektro; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 285/40R19 103 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 26N; 27H; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 57 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; nicht GLC 300 e 27I; 57F; KAGP; 4MATIC; nicht GLC 300 KAGQ de 4MATIC; nicht GLC 295/45R19 109 GCG; 11A; 24M; 27I; 350 e 4MATIC; nicht 57F; KAGP GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 934 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; nicht GLC 300 e 57F; KAGP; KAGQ 4MATIC; nicht GLC 300 295/45R19 109 GCG; 11A; 24M; 57F; de 4MATIC; nicht GLC KAGP 350 e 4MATIC; nicht §22 53790*03 GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 930 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98 CF1; 11A; 22I; 24D; GLK-Klasse; 56G; 57F; KAGQ; Allradantrieb; KAHR Heckantrieb; 255/40R19 100 CF2; 11A; 22I; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; KAGQ 12A; 51A; 7AC; 7PH; 255/45R19 100 GDD; 11A; 22I; 24D; 71C; 71K; 721; 725; 57F; KAGQ; KAHR 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 977; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 57 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L; Nicht für Fz. m. 24D; 57F; 68S; Länge 6158 mm; nicht KAGQ für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y YDN; 11A; 22B; 22L; Nicht für Fz. m. 24M; 5HI; 51J; 57F; Länge 6158 mm; nicht KAGQ für gepanzerte Fz; 255/40R19 96Y CF2; 11A; 22B; 22L; Nur 4-MATIC; 24M; 57F; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 220 e1*97/27*0099*.. 368 275/35R19 96Y 11A; 22B; 22F; 22L; Nicht für Fz. m. 24D; 57F; 68S; Länge 6158 mm; nicht KAGQ für gepanzerte Fz; §22 53790*03 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/40R19 101 GAE; 57F; KAGP; ab Mj.2014 (Baureihe KAGQ 217); Cabrio; Coupe; 285/40R19 103 YA7; 11A; 24Q; 27I; Allradantrieb; 27U; 57F; KAGP Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 97M; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/40R19 101 GAE; 11A; 22M; 57F; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. KAGP; KAGQ 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 57 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 150 - 380 255/40R19 96Y GAN; 11A; 24J 221); Allradantrieb; 275/40R19 101Y GAN; 11A; 22I; 24M; Heckantrieb; 57F; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 855; FKA; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 430 285/40R19 103 GAO; 11A; 24Q; 27I; ab Mj.2014 (Baureihe 27U; 57F; 97H; 217); Coupe; KAGP; KAGQ Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 255/30R19 91 11A; 22H; 22L; 24N; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53790*03 57F; 673; KAGP 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 977; 4DM Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/35R19 91 11A; 22M; 270; 57F; Cabrio; Heckantrieb; 6C3; KAGP; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 22L; 271; 57F; 12A; 51A; 7AC; 71C; 673; KAGP; KAGQ 71K; 721; 725; 73C; 265/30R19 89 11A; 22L; 248; 271; 74A; 74P; 76B; 4B8 57F; 68X; KAGP; KAGQ Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 245/35R19 93 YDE; 57F; KAGP; ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. KAGQ Cabrio; Heckantrieb; 225 - 320 255/30R19 91 YDS; 57F; KAGP 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 57F; 6CX; KAGP; 12A; 51A; 7AC; 7EE; KAGQ 7ES; 7FR; 71C; 71K; 275/30R19 92 57F; 68R; KAGP; 721; 725; 73C; 74A; KAGQ 74P; 76B; 4B8 285/30R19 94 GAU; 11A; 27I; 57F; 572; KAGP; KAGQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 57 Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 350 - 368 285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F; SL 55 AMG; SL 600; 675; KAGP; KAGQ nur bis e1*98/14*0169*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 7AA; 7AC; 7OA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8; 4DI 230 e1*98/14*0169*.. 170 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; bis e1*98/14*0169*18; 68R; KAGP; KAGQ 10B; 11B; 11G; 11H; 285/30R19 94W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 530; 7AA; 675; KAGP; KAGQ 7AC; 7OA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 4B8; 4DI Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache §22 53790*03 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nic ht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist di ese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 57 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 53790*03 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betri ebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 57 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüs tzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53790*03 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reife ns (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 57 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24Q) Die Radabdeckung an Achse 2 ist, sofern nich serienmäßig vorhanden, durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen. §22 53790*03 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Berei che sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 57 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den §22 53790*03 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 57 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 53790*03 Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R19 Hinterachse: 265/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 57 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1180kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 53790*03 Achslast von 1600kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 57 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 53790*03 Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 57 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 §22 53790*03 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 57 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. §22 53790*03 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgesc hwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 57 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes §22 53790*03 Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ES) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 542 2318 ( nur e1*98/14*0169*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 542 2318 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 57 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläs sig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 53790*03 Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruc k Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig. Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein. Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 57 Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 53790*03 Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 245/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps i st, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 57 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAO) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 §22 53790*03 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/50R19 Hinterachse: 295/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 57 GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 255/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25 KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45 XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 53790*03 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang k leiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 57 YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 53790*03 Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 305/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 245/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R19 Hinterachse: 255/30R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 57 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53790*03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA §22 53790*03 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53790*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 325 y = 310 VA 26P x = 275 y = 260 VA 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 325 y = 310 20 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 280 20 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 290 y = 230 VA 26B x = 340 y = 280 VA 27I x = 250 y = 240 HA 27B x = 300 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 340 y = 280 8 VA 26J x = 340 y = 280 30 VA 27H x = 300 y = 290 8 HA 27F x = 300 y = 290 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26J x = 325 y = 310 30 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 280 30 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Mercedes Fahrzeugtyp: 245G AMG Genehm.Nr.: e1*2007/46*1207*.. Handelsbez.: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 34 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CLECA Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*.. Handelsbez.: CLE-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 290 VA 26P x = 250 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26N x = 300 y = 290 8 VA 26J x = 300 y = 290 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 285 VA 26P x = 220 y = 235 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26J x = 270 y = 285 30 VA 26N x = 270 y = 285 8 VA 27F x = 285 y = 325 25 HA 27H x = 285 y = 325 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQEW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*.. Handelsbez.: EQE-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B y = 280 y = 295 HA 27I x = 230 x = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53790*03 26J x = 270 y = 260 20 VA 26N x = 270 y = 260 8 VA 27F x = 280 y = 295 30 HA 27H x = 280 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0182-21-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790 ANLAGE: 30 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: AAT9N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 57 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53790*03 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.