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							                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                      Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.11.2022
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                                         Fahrzeughersteller               AUDI




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                         AAT9N8BA44D571          PCD112 ET44            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      750      2284    12/21
                         AAT9N8BA44D571          PCD112 ET44            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         AAT9N8GP44D571          PCD112 ET44            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      780      2199    12/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 53790*01, Korr. 01




                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI

                         Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse          zu montieren.
                         In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    25 oder
                         Radtyp: AAT9L KBA: 53794 Lochkreis: 5x112 ET:                    45

                         Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGP, KAGQ, KAHR
                         Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8J
                                                                       140 Nm für Typ : GY
                          Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 265/30R19 93Y             11A; 22F; 24D; 5HA;      Limousine u. Kombi;
                                                                                              57F; 68X; KAGP;          Front- u.
                                                                                              KAGQ; KAHR               Allradantrieb; Nicht
                                                                  89 - 188 275/30R19 96       11A; 22F; 24D; 57F;      Allroad Quattro;
                                                                                              68R; KAGP; KAGQ;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              KAHR                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  89 - 257 255/35R19 96       11A; 22H; 24D; 57F;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              6CX; KAGP; KAGQ;         74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                              KAHR                     4BF



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/35R19                11A; 21P; 22H; 22P;     Nur AUDI S6;
                                                                                          24M; 51G                Allradantrieb;
                                                                                                                  Limousine u. Kombi;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 77E; 4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen    Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 235/35R19 91         11A; 22M; 22P; 24J;   bis
                                       e1*2001/116*0374*..                                24M                   e1*2001/116*0369*16;
                                                                      245/35R19 93        11A; 22M; 22P; 24J;   Cabrio; Coupe;
                                                                                          24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      255/35R19 92        11A; 21P; 22H; 22M;   12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                          22P; 24J; 24M         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 77E
                         8J            e1*2001/116*0369*.. 200        245/35R19 93        11A;   22M; 22P; 24J; bis
                                                                                          24M                   e1*2001/116*0369*16;
                                                                      255/35R19 92        11A;   21P; 22H; 22M; Cabrio; Coupe;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                          22P;   24J; 24M       Allradantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                         GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 235/35R19 91     11A; 24J; 26J; 26P; A3 Sportback; A3
                                                                                    27H                  Limousine; S3
                                                                                                         Limousine; S3
                                                                                                         Sportback; A3 TFSI e
                                                                                                         Sportback; A3 g-tron
                                                                                                         Sportback; nicht A3
                                                                                                         allstreet;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 77E; 84W




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 10
                         Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 265/30R19 93Y          11A; 22F; 24D; 5HA;     Limousine u. Kombi;
                         4F1          e13*2007/46*1080*..                                 57F; 68X; KAGP;         Front- u.
                                                                                          KAGQ; KAHR              Allradantrieb; Nicht
                                                            89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     Allroad Quattro;
                                                                                          68R; KAGP; KAGQ;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAHR                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                            89 - 257 255/35R19 96         11A; 22H; 24D; 57F;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          6CX; KAGP; KAGQ;        74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                          KAHR                    4BF

                         Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
                         FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 265/45R19 102      YCX; 57F; KAGP;             Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                                      KAGQ; KAHR                  Sportback e-tron; Q4
                                                                   265/50R19 106      YBK; 11A; 248; 57F;         50 e-tron; Q4 50
                                                                                      KAGP; KAGQ;                 Sportback e-tron; Q4
                                                                                      KAHR                        45 e-tron; Q4 45
                                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Heckantrieb;
§22 53790*01, Korr. 01




                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 75I; 76B; 77E
                         FZ            e1*2018/858*00006*.. 70        265/45R19 102       YCX; 57F; KAGP;         Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                                          KAGQ; KAHR              Sportback e-tron;
                                                                      265/50R19 106       YBK; 11A; 248; 57F;     Heckantrieb;
                                                                                          KAGP; KAGQ;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          KAHR                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76B; 77E

                         Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                         8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 255/35R19 92Y 11A; 22M; 245; 248;             ab
                                                                                  26B; 26N; 27H; 57F;             e1*2001/116*0369*17;
                                                                                  672; KAGQ; KAHR                 Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76B; 77E;
                                                                                                                  BEO


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
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                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                              über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                              unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                              Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebs breite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                              Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                              Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                              des Reifens) herzustellen.
                         22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 10
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                              Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
                         26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 6 von 10
                         4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                              Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                              erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                              montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1300kg.
                         672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          225/40R19
                                             Hinterachse:                          255/35R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so is t die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/35R19
                                             Hinterachse:                          275/30R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschl upfregelung
                               (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                               eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                   Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 7 von 10
                                              Vorderachse:                          235/35R19
                                              Hinterachse:                          265/30R19
                                Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (A BV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                  Reifengröße:
                                              Vorderachse:                        255/35R19
                                              Hinterachse:                        255/35R19.
                                Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 53790*01, Korr. 01




                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                         76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                              "0. Hinweise" zu beachten.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
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                               muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                               Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                              nicht zulässig.
                         BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                              an der Vorderachse nicht zulässig.
                         KAGP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 25
                         KAGQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 35
                         KAHR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                               Vorderachse AAT9L KBA: 53794 Lochkreis 5x112 ET: 45
                         YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/55R19
                                             Hinterachse:                          265/50R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 53790*01, Korr. 01




                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                   Reifengröße:
                                             Vorderachse:                          245/50R19
                                             Hinterachse:                          265/45R19
                               Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                               nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                               Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                               An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                               Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                               oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                               Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                               empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                               Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                                Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0182-21-WIRD/N1_1K
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53790
                         ANLAGE: 16 AUDI                                                  Radtyp: AAT9N
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.11.2022
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 10 von 10

                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      AUDI
                                Fahrzeugtyp:     GY
                                Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                                Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 300              y = 305                  VA
                                      26P                     x = 250              y = 255                  VA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53790*01, Korr. 01




                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                                      26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                                      27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                                      27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.