Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AAT0N8BA28D571 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 755 2275 07/21 AAT0N8BA28D571 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 755 2275 07/21 AAT0N8BA28D571 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 780 2196 07/21 AAT0N8GP28D571 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 780 2196 07/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53793*01, Korr. 01 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x112 ET: 45 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAAY, KAB4, KAEZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1 140 Nm für Typ : F3; GA Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22F; Nur AUDI S6; 22Q; 24C; 24D; 5HI; Allradantrieb; 54A Limousine u. Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4BF Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 235/35R20 92 11A; 24C; 24D Allradantrieb; 245/35R20 91 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 53793*01, Korr. 01 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E GA e1*2007/46*1552*.. 221 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; SQ2; 26B; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 74P; 77E 26N; 27B; 27F 265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 26B; Q3; Allradantrieb; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; inkl. 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7BN; 71C; 26B; 26N; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P 26B; 26N; 27B; 27F 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 285/35R20 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 26P; Q3 Sportback; 27B Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B; 26N; 27B Hybrid; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7BN; 71C; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26N; 27B; 27H 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/45R20 101 YCV; 11A; 24M; 57F; Q4 35 e-tron; Q4 35 KAAY; KAB4; KAEZ Sportback e-tron; Heckantrieb; 265/40R20 100 YCZ; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KAAY; KAB4; KAEZ 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 265/45R20 104 YCY; 11A; 24M; 57F; 74P; 76B; 77E KAAY; KAB4; KAEZ FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 255/45R20 101 YCV; 11A; 24M; 57F; Q4 40 e-tron; Q4 40 §22 53793*01, Korr. 01 KAAY; KAB4; KAEZ Sportback e-tron; Q4 50 e-tron; Q4 50 265/40R20 104 YCZ; 11A; 24M; 57F; Sportback e-tron; Q4 KAAY; KAB4; KAEZ 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; 265/45R20 104 YCY; 11A; 24M; 57F; Allradantrieb; KAAY; KAB4; KAEZ Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E Verkaufsbezeichnung: RS Q3, RS Q3 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*2038*.. 294 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26B; RS Q3; RS Q3 26N; 27H Sportback; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 7BN; 71C; 26N; 27F 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. §22 53793*01, Korr. 01 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, §22 53793*01, Korr. 01 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit §22 53793*01, Korr. 01 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen Achslast von 1340kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäß igen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. KAAY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x112 ET: 28 KAB4) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x112 ET: 35 KAEZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x112 ET: 45 §22 53793*01, Korr. 01 QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern. YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R20 Hinterachse: 265/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53793*01, Korr. 01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53793*01, Korr. 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 310 15 HA 27H x = 280 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53793*01, Korr. 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*2038*.. Handelsbez.: RS Q3, RS Q3 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 330 VA 26P x = 270 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53793*01, Korr. 01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 330 15 VA 26N x = 320 y = 330 8 VA 27F x = 300 y = 310 20 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1_1K zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793 ANLAGE: 4 AUDI Radtyp: AAT0N Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.11.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*.. Handelsbez.: Q2, SQ2 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 210 y = 230 VA 26P x = 260 y = 280 VA 27B x = 230 y = 210 HA 27I x = 280 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53793*01, Korr. 01 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 260 20 HA 27H x = 280 y = 260 8 HA 26J x = 260 y = 280 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.