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							               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                       Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 10.11.2022
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                               Fahrzeughersteller              SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 28
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               AAT0N8BA28D571          PCD112 ET28            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        755      2275    07/21
               AAT0N8BA28D571          PCD112 ET28            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        755      2275    07/21
               AAT0N8BA28D571          PCD112 ET28            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        780      2196    07/21
               AAT0N8GP28D571          PCD112 ET28            Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        780      2196    07/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53793*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x112 ET:                    35   oder
               Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x112 ET:                    45   oder
               Radtyp: AAT0L KBA: 53788 Lochkreis: 5x112 ET:                    28   oder
               Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    28   oder
               Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    40   oder
               Radtyp: AAT0M KBA: 54320 Lochkreis: 5x112 ET:                    35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAAY, KAB4, KAEZ, KAZ0,
               KAZ1, KAZZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NY
                                                            140 Nm für Typ : NS; 3T




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                  Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NY           e8*2007/46*0416*.. 70           255/45R20 101     YCV; 11A; 248; 57F;       ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                              KAAY; KAB4                Heckantrieb;
                                                            265/40R20 104     YCZ; 11A; 244; 27H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              57F; KAAY; KAB4;          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              KAEZ; KAZZ; KAZ0;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                              KAZ1                      74P; 76B; 77E
                                                            265/45R20 104     YCY; 11A; 244; 27H;
                                                                              57F; KAAY; KAB4
               NY            e8*2007/46*0416*..   70 - 77   255/45R20 101     YCV; 11A; 248; 57F;       ENYAQ 80; ENYAQ
                                                                              KAAY; KAB4                80X;
                                                                                                        ENYAQ RS;
                                                            265/40R20 104     YCZ; 11A; 244; 27H;       Allradantrieb;
                                                                              57F; KAAY; KAB4;          Heckantrieb;
                                                                              KAEZ; KAZZ; KAZ0;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAZ1                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            265/45R20 104     YCY; 11A; 244; 27H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              57F; KAAY; KAB4           74P; 75I; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 245/40R20 99          11A; 24J; 248; 26J; 27I Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
§22 53793*01




                                                            255/40R20 101     11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26J; 27B; 27H           12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                            265/35R20 99      11A; 241; 244; 246;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26J; 27B; 27H           74A; 74P; 77E
                                                            265/40R20 100     11A; 241; 244; 246;
                                                                              26J; 27B; 27F
                                                            275/35R20 98      11A; 24C; 244; 26J;
                                                                              27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92       11A; 242; 244; 245;       inkl. Superb Scout;
                             e8*2007/46*0317*..                               247; 26B; 26N; 27H;       ab
                                                                              27P
                                                            245/35R20 95      11A; 24C; 244; 247;       e11*2001/116*0326*32;
                                                                              26B; 26J; 27F; 27P        Kombi; Limousine;
                                                            255/30R20 92      11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27F; 27P        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                  Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
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                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53793*01




               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                   Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 53793*01




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                   Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterac hse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 53793*01




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                    Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 10.11.2022
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               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               KAAY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x112 ET: 28
               KAB4) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KAEZ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse AAT0L KBA: 53788 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KAZ0)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KAZ1)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KAZZ)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                         Vorderachse AAT0M KBA: 54320 Lochkreis 5x112 ET: 28
               YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/50R20
                                  Hinterachse:                        255/45R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 53793*01




                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/50R20
                                     Hinterachse:                          265/45R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                       oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/45R20
                                     Hinterachse:                          265/40R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                       oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                  Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0317*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53793*01




                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                  Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NY
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0416*..
                      Handelsbez.:     ENYAQ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 255              y = 250                  VA
                            26P                     x = 205              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x270          y = 380            15                HA
§22 53793*01




                            27H                  x = 270        y = 380             8                HA
                            26J                  x = 255        y = 250            15                VA
                            26N                  x = 255        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                   Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.11.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NS
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0249*..
                      Handelsbez.:     KODIAQ

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            27I                      x = 240              y = 200                 HA
                            27B                      x = 290              y = 250                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 290        y = 250             8                HA
§22 53793*01




                            27F                   x = 290        y = 250            23                HA
                            26N                   x = 230        y = 160             8                VA
                            26J                   x = 280        y = 210            34                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0066-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53793
               ANLAGE: 7 SKODA                                                  Radtyp: AAT0N
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.11.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0326*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53793*01




                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.