Seite 1
Seite 2
							                                                                                                                 Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0047-22-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002020
                            ANLAGE: 9.3                                                             Radtyp: ABE9L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 24.03.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller                 DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 55,2
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            ABE9L8BL552EA6         ABE9L ET55,2               ohne                        66,6                     740      2193    02/22
                            66
                            ABE9L8BP552EA6 ABE9L ET55,2                       ohne                        66,6                    740      2193     02/22
                            66
R124 E1*124R00/03*2020*00




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                              : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                        : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW         Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F2CLA        e1*2007/46*1912*..         225        245/35R19         12K; 51G                   AMG CLA 35;
                                                                                                                             Kombilimousine;
                                                                                                                             Limousine;
                                                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                             7OK; 711; 714; 721;
                                                                                                                             73C; 74D; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0047-22-WIRD
                            zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 002020
                            ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: ABE9L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.03.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 2 von 2
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
R124 E1*124R00/03*2020*00




                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.