Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                          Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 7

                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55,2
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                               Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                               Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               ABE9L8BL552EA66 PCD112 ET55.2                  ohne                        66,6                     740      2193    02/22
               6
               ABE9L8BP552EA66 PCD112 ET55.2                  ohne                        66,6                    740      2193     02/22
               6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54006*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: ABE9J KBA: 54020 Lochkreis: 5x112 ET:                    44 oder
               Radtyp: ABE9J KBA: 54020 Lochkreis: 5x112 ET:                    49 oder
               Radtyp: ABE9J KBA: 54020 Lochkreis: 5x112 ET:                    40

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAOB, KAOC, KAOD
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 K
                                                            140 Nm für Typ : F2CLA
                                                            150 Nm für Typ : R2CS; R2CW




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96       GA4; 5IE; 57F; KAOB       nicht All-Terrain;
                                                                                                        nicht C 300 e; nicht
                                                                                                        C 300 de; nicht C 300
                                                                                                        de 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76B
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96      GA4; 57F; KAOB            nicht C 300 e; nicht
                                                                                                        C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                        C 300 de; nicht C 300
                                                                                                        de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PL; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76B
§22 54006*01




               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y        GB8; 57F; KAOB;      Nur Baureihe 205;
               204 K        e1*2001/116*0457*..                               KAOC; KAOD           Cabrio;
                                                         255/35R19 92Y        GA4; 57F; KAOB;      Kombilimousine; Coupe;
                                                                              KAOC; KAOD           Limousine;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; nicht
                                                                                                   Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                   7FG; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                   76B; 77E; 4B8
               204           e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 245/35R19 95       GB8; 5HR; 57F; KAOB; Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAOC; KAOD           Cabrio;
                                                                                                   Kombilimousine; Coupe;
                                                            255/35R19 99Y     GA4; 57F; KAOB;      Limousine;
                                                                              KAOC; KAOD           Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; nur
                                                                                                   Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                   7FG; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                   76B; 77E; 4B8




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y        GB8; 57F; KAOB;           Nur Baureihe 205;
               204 K        e1*2001/116*0457*..                               KAOC; KAOD                Kombilimousine; Coupe;
                                                         255/35R19 92Y        GA4; 57F; KAOB;           Limousine;
                                                                              KAOC; KAOD                Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; nicht
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 576; 7AC;
                                                                                                        7FG; 7PH; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76B; 77E; 4B8

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    225       245/35R19 93      12T                       AMG CLA 35; Kombi;
                                                            255/35R19 92      11A; 12A; 26N; 27I        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
§22 54006*01




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54006*01




               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw. Antriebsschlupfregelung
                    (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                    Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                    den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 7
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54006*01




               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                       Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 245/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KAOB) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ABE9J KBA: 54020 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KAOC) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ABE9J KBA: 54020 Lochkreis 5x112 ET: 44
               KAOD) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse ABE9J KBA: 54020 Lochkreis 5x112 ET: 49
§22 54006*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0255-21-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54006
               ANLAGE: 2 DAIMLER, MERCEDES                                      Radtyp: ABE9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 7


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 325        y = 310            30                VA
§22 54006*01




                            26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 280            30                HA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.