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                            Prüfbericht 366-0331-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002237
                            ANLAGE: 9.7                                                             Radtyp: AHA0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 10.02.2025
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                                                                                                                                          Seite: 1 von 4


                                            Fahrzeughersteller                 Bayerische Motorenwerke AG, BMW/ALU




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 35
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                      Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                           Rad                                Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                            AHA0L8BP35ED66 AHA0L ET35                         ohne                        66,6                   1070      2471    10/23
                            6
                            AHA0L8FA35ED66 AHA0L ET35                         ohne                        66,6                  1070      2471     10/23
                            6
R124 E1*124R00/03*2237*04




                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : Bayerische Motorenwerke AG
                            Befestigungsteile                              : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                        : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G4C          e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/35R20                YEC; 12K; 51G; 57E         Allradantrieb;
                                                                                                                             Heckantrieb; nicht
                                                                                                                             Elektro; inkl.
                                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                             7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                             73C; 74C; 76V; 78A
                             G4C           e1*2018/858*00122*.. 80 - 125        245/35R20         YEC; 12K; 51G; 57E         BMW i4; BMW i4 M50;
                                                                     125        255/35R20         12K; 51G; 57E; 58C         10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                             7OO; 711; 714; 721;
                                                                                                                             73C; 74C; 76V; 78A




                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : BMW/ALU
                            Befestigungsteile                              : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                        : OE-Schraube ww. ZJBA




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0331-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002237
                            ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: AHA0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 2 von 4
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
                            Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 250     275/50R20         51G                       10B; 11H; 11N; 51A;
                                                            155 - 294     255/55R20         12K; 51G                  7ON; 7OO; 711; 714;
                                                            390           255/55R20 M+S     51G; 52J                  721; 73C; 74C; 75I;
                                                                                                                      76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                                 Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                 und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                                 das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                 angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                                 Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                 zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
R124 E1*124R00/03*2237*04




                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                                 Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                                   R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                                   winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                            57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                                 zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                 derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        255/35R20
                                                 Hinterachse:                        285/30R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0331-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002237
                            ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: AHA0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2025
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                                                                                                                                Seite: 3 von 4
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
R124 E1*124R00/03*2237*04




                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                   Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                   ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                         245/35R20
                                                 Hinterachse:                         255/35R20
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den


                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0331-23-WIRD/N4
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002237
                            ANLAGE: 9.7                                                      Radtyp: AHA0L
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2025
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                               Seite: 4 von 4
                                  Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
R124 E1*124R00/03*2237*04




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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