Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AHA1L0BP40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 900 2406 10/23 AHA1L0FA40D601 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 900 2406 10/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54908*01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XG1TJ(JP,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M); (Flachbund lose) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XG1TJ(JP,M); XPB1F(EU,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(M) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AL3(M); AL3(M)-TGRE; (Kugelbund lose) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EAM1(M)-TGRE; EAM1(M) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M) 140 Nm für Typ : AL3(M); AL3(M)-TGRE; EAM1(M); EAM1(M)-TGRE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 - 112 245/30R21 91 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 112 245/30R21 91 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 - 112 245/30R21 91 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid; -TGRE . 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 112 245/30R21 91 11A; 26P Allradantrieb; Hybrid; -TGRE . 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 54908*01 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AL3(M) e6*2018/858*00209*.. 136 - 200 235/50R21 101 11A; 26P mit 245/45R21 Radhausverbreiterung 104W 255/45R21 102 11A; 26P (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AL3(M)- e13*2018/858*00441*. 136 - 200 235/50R21 101 11A; 26P mit . TGRE 245/45R21 Radhausverbreiterung 104W 255/45R21 102 11A; 26P (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA BZ4X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAM1(M) e6*2018/858*00144*.. 73 - 118 245/40R21 100 Allradantrieb; 255/40R21 102 Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EAM1(M)- e13*2018/858*00303*. 73 - 118 245/40R21 100 Allradantrieb; . TGRE 255/40R21 102 Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 245/30R21 87 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; inkl. )-TGRE . 247; 26P; 27I Hybrid; XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; §22 54908*01 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je §22 54908*01 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 54908*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AL3(M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00441*.. Handelsbez.: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 225 VA 26B x = 300 y = 275 VA §22 54908*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00420*.. Handelsbez.: COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 26P x = 265 y = 200 VA 27B x = 310 y = 280 HA 27I x = 260 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54908*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 280 25 HA 27H x = 310 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPB1F(EU,M)-TGRE Genehm.Nr.: e13*2018/858*00156*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 290 VA 26P x = 255 y = 240 VA 27I y=0 y = 300 HA §22 54908*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AL3(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00209*.. Handelsbez.: LEXUS RX350H, LEXUS RX450H+, LEXUS RX500H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 225 VA 26B x = 300 y = 275 VA §22 54908*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XG1TJ(JP,M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00186*.. Handelsbez.: COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 26P x = 265 y = 200 VA 27I x = 260 y = 230 HA 27B x = 310 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54908*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 310 y = 280 25 HA 27H x = 310 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0009-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54908 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: AHA1L Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPB1F(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00013*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 290 VA 26P x = 255 y = 240 VA 27I y=0 y = 300 HA §22 54908*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.