Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AHA9M8BP30EX66 PCD112 ET30 ohne 66,6 935 2394 10/23 6 AHA9M8BP30EX66 PCD112 ET30 ohne 66,6 950 2364 10/23 6 AHA9M8FA30EX66 PCD112 ET30 ohne 66,6 950 2364 10/23 6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 54902*00 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AHA9K KBA: 54899 Lochkreis: 5x112 ET: 32,5 oder Radtyp: AHA9K KBA: 54899 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder Radtyp: AHA9K KBA: 54899 Lochkreis: 5x112 ET: 36 oder Radtyp: AHA9K KBA: 54899 Lochkreis: 5x112 ET: 34 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCXG, KCY0, KCY1, KCY7 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2CGLC; 204 X; R1ECLS; 212; R1ECLS; 212 Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : R2EW; (Kugelbund) Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 X; E2EQSW; E2EQEW; 212; 166; R1ECLS; R2CGLC; R1EC Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQSW; R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2EW; 166; 204 X; 212 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 11A; 26P 12A; 51A; 7OM; 71C; 255/35R19 96 11A; 26N; 26P 71K; 721; 725; 73C; 255/40R19 96 11A; 26N; 26P 74D R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F; KCXG; 10B; 11B; 11G; 11H; KCY0 12A; 51A; 7OM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; FKA R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94 GAA; 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA Verkaufsbezeichnung: E-Klasse §22 54902*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W ohne Coupé; Cabrio; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; XFX; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27P 245/40R19 94W mit 12A; 51A; 7MT; 71C; Radhausverbreiterung 71K; 721; 725; 73C; (Flap) Serie; GAA; 74D; 83A; FKA XFX; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 265/35R19 94W 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KCXG; KCY0; KCY7 R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 235/45R19 99 nicht E 300 e; nicht 245/45R19 98 11A; 26P E 300 e 4MATIC; nicht 255/40R19 100 11A; 248; 26N; 26P E 300 de; nicht E 300 de 4MATIC; nicht E 350 e; nicht E 350 e 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7UE; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 247; 27B; Baureihe W213; 27F; 5KA; 57F; KCY0; E300de; KCY1; KCY7 E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; FKA; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98 GAA; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; 26J; 57E E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 mit Baureihe W213; nicht Radhausverbreiterung E300de; Allradantrieb; (Flap) Serie; GAA; Heckantrieb; §22 54902*00 XFX; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27P 245/40R19 98 ohne 12A; 51A; 7AC; 7MT; Radhausverbreiterung 71C; 71K; 721; 725; (Flap) Serie; GAA; 73C; 74D; FKA; 4B8 XFX; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 265/35R19 98 11A; 22Q; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244; 247; 27F; 57F; KCXG; KCY0; KCY7 Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/45R19 104 11A; 24J; 244; 247 nicht AMG EQE 43 265/40R19 102 11A; 242; 244; 245; 4MATIC; Limousine; 247; 26N; 27I Allradantrieb; 265/45R19 102 11A; 242; 244; 245; Heckantrieb; Elektro; 247; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R19 105 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 26N; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 255/50R19 107 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb; 265/45R19 105 11A; 24J; 248 Heckantrieb; Elektro; 275/45R19 104 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 11A; 24M; 27I; GLC 300 e 4MATIC; 57F; KCXG; KCY0 GLC 300 de 4MATIC; GLC 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; 400 e 4MATIC; nicht 27I; 57F; KCXG; KCY0 Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 765; 97H §22 54902*00 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 255/50R19 107 YCU; 12T; 57F; KCXG; GLC 300 e 4MATIC; KCY0 GLC 300 de 4MATIC; GLC 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 12A; 400 e 4MATIC; nicht 24M; 27I; 57F; KCXG; Coupe; mit KCY0 Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 765; 97H R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 12T; 57F; KCXG; nicht GLC 300 e KCY0 4MATIC; nicht GLC 300 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 12A; de 4MATIC; nicht GLC 24M; 27I; 57F; KCXG; 350 e 4MATIC; nicht KCY0 GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 265/45R19 102 nicht GLC 300 e 275/45R19 104 11A; 24M; 245; 26P; 4MATIC; nicht GLC 300 27I de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 765 R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103 YCU; 11A; 24M; 27I; nicht GLC 300 e 57F; KCXG; KCY0 4MATIC; nicht GLC 300 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; de 4MATIC; nicht GLC 27I; 57F; KCXG; KCY0 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; nicht Coupe; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; §22 54902*00 Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 765 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 11A; 242; 245; 248; EQC-Klasse; 26P; KCY0 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 4B8 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 11A; 21P; 22I; 24C; GLK-Klasse; 24D Allradantrieb; 235/50R19 99 GDD; YDG; 11A; 21B; Heckantrieb; 22B; 24C; 24D; 56G; 10B; 11B; 11G; 11H; KCXG; KCY0; KCY1; 12A; 51A; 7AC; 7PH; KCY7 71C; 71K; 721; 725; 245/45R19 98 CF1; 11A; 21P; 22I; 73C; 74D; 765; 4B8 24C; 24D; KCXG; KCY0; KCY1; KCY7 255/40R19 100 CF2; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 255/45R19 100 CF3; GDD; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; KCXG; KCY0; KCY1; KCY7 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/50R19 103 YBJ; 11A; 248; 57F; EQC-Klasse; KCXG; KCY0 Allradantrieb; 265/50R19 106 YBK; 11A; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; KCY0 12A; 51A; 7AC; 7PH; 275/45R19 104 YBL; 57F; KCXG; 71C; 71K; 721; 725; KCY0 73C; 74D; 76B; FKA; 285/45R19 107 YBM; 11A; 24M; 57F; 4B8 KCXG; KCY0 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/50R19 106 GL-Klasse; nicht GLE; 265/50R19 106 52J nicht M-Klasse; GLS; 265/55R19 109 52J Allradantrieb; 265/55R19 109 10B; 11B; 11G; 11H; 275/50R19 108 12A; 51A; 573; 7AC; 275/55R19 111 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I; DEL; 4B8; 4DM Auflagen §22 54902*00 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über §22 54902*00 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbrei te des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzust and des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54902*00 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet werden. 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 54902*00 werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt §22 54902*00 "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 245/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54902*00 CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 255/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengröß en im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Hinterachse: 255/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KCXG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AHA9K KBA: 54899 Lochkreis 5x112 ET: 34 KCY0) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AHA9K KBA: 54899 Lochkreis 5x112 ET: 32,5 KCY1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AHA9K KBA: 54899 Lochkreis 5x112 ET: 45 KCY7) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse AHA9K KBA: 54899 Lochkreis 5x112 ET: 36 XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t §22 54902*00 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröß e zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 275/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderl ich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54902*00 YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 235/50R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54902*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 280 8 VA 26J x = 250 y = 280 20 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 260 VA 26B x = 250 y = 310 VA 27I x = 285 y = 300 HA 27B x = 335 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54902*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 310 8 VA 26J x = 250 y = 310 10 VA 27H x = 335 y = 350 8 HA 27F x = 335 y = 350 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54902*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54902*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 54902*00 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQEW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*.. Handelsbez.: EQE-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B y = 280 y = 295 HA 27I x = 230 x = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 260 20 VA §22 54902*00 26N x = 270 y = 260 8 VA 27F x = 280 y = 295 30 HA 27H x = 280 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQSW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*.. Handelsbez.: EQS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 335 VA 26P x = 280 y = 285 VA 27B x = 320 y = 370 HA 27I x = 270 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54902*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 335 30 VA 26N x = 330 y = 335 8 VA 27F x = 320 y = 370 20 HA 27H x = 320 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54902*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0003-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54902 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: AHA9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 01.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54902*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.