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							               Gutachten 366-0006-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54910
               ANLAGE: 20 VW                                                        Radtyp: AHA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 27.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                   last     umf.       Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                   in kg    in mm      datum
               AHA0M8BP46D571          PCD112 ET46            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff 1045       2452     11/23
               AHA0M8FA46D571          PCD112 ET46            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff 1045       2452     11/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54910*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AHA0K KBA: 54897 Lochkreis: 5x112 ET: 38

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCYF
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ED; (Kugelbund lose)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ED
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EB; EBN
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAO


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : ED
                                                            160 Nm für Typ : EB; EBN




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0006-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54910
               ANLAGE: 20 VW                                                    Radtyp: AHA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ CARGO 150 KW; ID.BUZZ CARGO PRO 210 KW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen Auflagen
               EBN          e1*2018/858*00165*.. 70   265/45R20 104 YGI; 57F; KCYF      Heckantrieb; Elektro;
                                                      275/40R20 106 57F; 6AO; KCYF      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      275/45R20 106 YGJ; 57F; KCYF      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74E; 74P; 76B; 768;
                                                                                        77E; 97K

               Verkaufsbezeichnung:     ID. BUZZ PRO 150 KW; ID. BUZZ         PRO LR 210 kW; ID. BUZZ PRO KR 210 KW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                 Auflagen zu Reifen   Auflagen
               EB           e1*2018/858*00164*.. 70    265/45R20 104          YGI; 57F; KCYF       Heckantrieb; Elektro;
                                                       275/40R20 102          57F; 6AO; KCYF       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       275/45R20 106          YGJ; 57F; KCYF       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74E; 74P; 76B; 768;
                                                                                                   77E; 97K

               Verkaufsbezeichnung:     ID.7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ED           e1*2018/858*00306*.. 89 - 90    265/40R20 100     CFC; 57F                  ID.7;
                                                            275/35R20 102     57F; 6BN; KCYF            Schräghecklimousine;
                                                                                                        M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
§22 54910*02




                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 768; 77E;
                                                                                                        97K
               ED            e1*2018/858*00306*.. 89 - 90   265/40R20 100     CFC; 57F                  ID.7; Kombilimousine;
                                                                                                        M. zusätz.
                                                                                                        Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 768; 77E;
                                                                                                        97K


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0006-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54910
               ANLAGE: 20 VW                                                    Radtyp: AHA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.08.2024
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 54910*02




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R20
                                   Hinterachse:                        275/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R20
                                   Hinterachse:                          275/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0006-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54910
               ANLAGE: 20 VW                                                     Radtyp: AHA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 27.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 5
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§22 54910*02




                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R20
                                   Hinterachse:                          265/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCYF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse AHA0K KBA: 54897 Lochkreis 5x112 ET: 38
               YGI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                 Vorderachse:                            235/50R20
                                 Hinterachse:                            265/45R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0006-23-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54910
               ANLAGE: 20 VW                                                    Radtyp: AHA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 27.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der E ignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YGJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/50R20
                                   Hinterachse:                         275/45R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54910*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.