Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum AHA1MHBP35D634 PCD108 ET35 ohne 63,4 840 2467 08/23 AHA1MHFA35D634 PCD108 ET35 ohne 63,4 840 2467 08/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54892*02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: AHA1N KBA: 54890 Lochkreis: 5x108 ET: 36 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCO1 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NNA; JB Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC; LY; DH; LZ; DF; DC Zubehör : OE-Mutter ww. ZJL1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; DH; JB; NNA 133 Nm für Typ : DF; LC; LZ 140 Nm für Typ : LY Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LC e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 245/40R21 100 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1058*.. 245/45R21 11A; 24J 12A; 51A; 7F6; 7HQ; 104W 255/35R21 98W 11A; 24J; 248; 5BK 7MZ; 71C; 71K; 721; 255/40R21 102 11A; 24J; 248 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/40R21 100 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1050*.. 255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 7HP; 7NA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R21 104 11A; 245 Allradantrieb; e5*2007/46*1047*.. 275/45R21 110 11A; 24J Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7F9; 7HT; 7NA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 771 §22 54892*02 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/40R21 102 11A; 24J; 248 Allradantrieb; e5*2007/46*1052*.. 265/45R21 104 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NA; 7PW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 265/30R21 96Y 11A; 241; 246; 248; Kombi; Limousine; e5*2007/46*1048*.. 26B; 26J; 27H; 27I Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7F8; 7NA; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NNA e11*2007/46*0089*.., 177 - 283 245/35R21 96 11A; 24J; 26B; 26J; Limousine; e5*2007/46*1005*.. 57E; 58D; KCO1 Allradantrieb; Heckantrieb; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7GO; 7NA; 7NK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76A; 978 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/45R21 10B; 11B; 11G; 11H; 104W 255/35R21 98 11A; 248 12A; 51A; 7MZ; 7PX; 255/40R21 102 11A; 248 71C; 71K; 721; 725; 255/45R21 102 11A; 248 73C; 74C; 74H 265/35R21 101 11A; 245; 248 275/35R21 99 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54892*02 LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/45R21 104 Allradantrieb; e5*2007/46*1057*.. 275/45R21 110 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7HU; 7MZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54892*02 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 54892*02 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 275/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 750kg. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengröß en an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage §22 54892*02 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsys tems mit Sensoren Art. Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: C2D21599 ( nur Herstellerteilenummer S180084770Z) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 54892*02 7NK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: C2D21599 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. KCO1) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Hinterachse AHA1N KBA: 54890 Lochkreis 5x108 ET: 36 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DF Genehm.Nr.: e11*2007/46*4161*.. Handelsbez.: Jaguar E-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e5*2007/46*1057*.. Handelsbez.: Range Rover Velar Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: DF Genehm.Nr.: e5*2007/46*1050*.. Handelsbez.: Jaguar E-PACE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e11*2007/46*3954*.. Handelsbez.: Range Rover Velar Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JB Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*.. Handelsbez.: Jaguar XF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0010-23-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892 ANLAGE: 2 JAGUAR Radtyp: AHA1M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 31.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e5*2007/46*1005*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54892*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.