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							               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                               Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 36
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               AHA1M8BP36ED66 PCD112 ET36                     ohne                        66,6                   1045      2467    08/23
               6
               AHA1M8FA36ED66 PCD112 ET36                     ohne                        66,6                  1045       2467     08/23
               6
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54892*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AHA1N KBA: 54890 Lochkreis: 5x112 ET: 37 oder
               Radtyp: AHA1R KBA: 54898 Lochkreis: 5x112 ET: 43

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCO2, KCO3
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : G3X; G3XE; U1X; G3X; U2AT; F2X
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28,7 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : BMWi-N; (Kegelbund lose)
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBA


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28,7 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : BMWi-N
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBA


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 140         255/50R21 109    12I                       iX M60; Allradantrieb;
                                                             285/45R21 109    12A                       Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ON; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74E; 769
               BMWi-N        e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 255/50R21 109     12I                       nicht iX M60;
                                                             275/45R21 110    12A                       Allradantrieb;
                                                             285/45R21 109    12A                       Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ON; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 74E; 769
               F2X           e1*2007/46*1824*..   85 - 225 245/30R21 91       11A; 21J; 22B; 22H;       BMW X2 (F39);
                                                                              24J; 244; 5GG             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             255/30R21 93     11A; 21J; 22B; 22F;       12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                              24C; 244                  71K; 721; 725; 73C;
                                                             265/30R21 96     11A; 21J; 22B; 22F;       74C
                                                                              24C; 244; 247
               G3XE          e1*2007/46*2130*..   80         255/40R21 102    5LA                       Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ON; 71C;
§22 54892*01




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               U1X           e1*2018/858*00153*.. 68 - 104   245/35R21 96     11A;   242; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                              26B;   27B; 5IE           Frontantrieb; Elektro;
                                                             265/30R21 96     11A;   24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B;   27B; 5IE           12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; DEG
               U1X           e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 245/35R21 96      11A;   242; 244; 245;     Allradantrieb;
                                                                              26B;   27B                Frontantrieb; nicht
                                                             255/30R21 93     11A;   24C; 244; 26B;     Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                              27B;   5HA                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             265/30R21 96     11A;   24C; 244; 247;     12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                              26B;   27B                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; DEG

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/40R21 102        YBQ; 5JK; KCO2;           Allradantrieb;
                                                                              KCO3                      Heckantrieb; BMW
                                                                                                        Standard Fahrwerk;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 275/35R21 103        YBP; 11A; 248; 27I;       Allradantrieb;
                                                                              57F                       Heckantrieb; Adaptive
                                                                                                        BMW M Fahrwerk;
                                                                                                        BMW
                                                                                                        Standard Fahrwerk;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76B; FKA
               G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 275/35R21 99      YBP; 11A; 248; 27I;       Allradantrieb;
                                                                              57F                       Adaptive BMW M
                                                                                                        Fahrwerk; BMW
                                                                                                        Standard Fahrwerk;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76B; FKA
               G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 255/40R21 102     YBQ; KCO2; KCO3           Allradantrieb; BMW
                                                                                                        Standard Fahrwerk;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
§22 54892*01




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               U2AT         e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 255/30R21 93        11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27F; 5HA        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 54892*01




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54892*01




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                            Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 54892*01




                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art .
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KCO2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AHA1N KBA: 54890 Lochkreis 5x112 ET: 37
               KCO3) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AHA1R KBA: 54898 Lochkreis 5x112 ET: 43
               YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R21
                                   Hinterachse:                          275/35R21
§22 54892*01




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R21
                                   Hinterachse:                          285/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     U2AT
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00117*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 250                  VA
                            26P                     x = 195              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 245        y = 250            25                VA
§22 54892*01




                            26N                  x = 245        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 315            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     G3X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                      Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
§22 54892*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0010-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54892
               ANLAGE: 27 BMW, BMW AG                                           Radtyp: AHA1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     U1X
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00153*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 320              y = 330                  HA
                            27I                     x = 270              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54892*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 320        y = 330            15                HA
                            27H                  x = 320        y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.