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                                      Prüfbericht 366-0270-23-WIRD/N5_1K
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002235
                                      ANLAGE: 9.5                                                            Radtyp: AHA1N
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 21.05.2025
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                                   Seite: 1 von 3


                                                      Fahrzeughersteller               BMW AG




                                      Raddaten:
                                      Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 37
                                      Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                                      Technische Daten, Kurzfassung
                                      Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                              och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                     Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                                                     Rad                             Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
                                      AHA1N8BP37ED66 AHA1N ET37                      ohne                          66,6                   1070      2467    10/23
                                      6
                                      AHA1N8FA37ED66 AHA1N ET37                      ohne                          66,6                  1070      2467     10/23
R124 E1*124R00/03*2235*05, Korr. 01




                                      6
                                      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                                      Räder funktionsfähig bleiben.
                                      Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                                      von 50km hingewiesen werden.
                                      Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                                      Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                                      Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBA
                                      Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                                       Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                                       Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                                       G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 275/40R21                 GBA; 12K; 51G; 57E         inkl. Hybrid;
                                                                                                                                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                                      7ON; 7OO; 711; 714;
                                                                                                                                      721; 73C; 74C; 76V;
                                                                                                                                      78A
                                       G6X           e1*2007/46*2020*..        155 - 390 275/40R21         GBA; 12K; 51G; 57E         inkl. Hybrid;
                                                                                                                                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                                      7ON; 7OO; 711; 714;
                                                                                                                                      721; 73C; 74C; 76V;
                                                                                                                                      78A


                                      Auflagen
                                      10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                           Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                                           Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                                           und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                                           das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                                           angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche



                                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                                    Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0270-23-WIRD/N5_1K
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002235
                                      ANLAGE: 9.5                                                      Radtyp: AHA1N
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.05.2025
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
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                                            Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                                            zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                                      11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                           erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                           Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                           nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                                      11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                           berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                                      12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                           Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                                      51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                           Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                           Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                           Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                                      51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                           Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
R124 E1*124R00/03*2235*05, Korr. 01




                                           EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                           Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                                           Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                      57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                                           zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                                           werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                                           derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                                      711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                                      714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                           werden.
                                      721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                           außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                           Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                           Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                           Ventilherstellers zu beachten.
                                      73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                                      74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                           Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                           serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                           zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                                      76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                           wird.
                                      78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                           Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                           Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                           zu berücksichtigen.
                                      7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                           Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                           Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                           werden.



                                                                    Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                      von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                                     Anlage 9 - Verwendungsbereich
                                      Prüfbericht 366-0270-23-WIRD/N5_1K
                                      zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002235
                                      ANLAGE: 9.5                                                       Radtyp: AHA1N
                                      Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.05.2025
                                      ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                          Seite: 3 von 3
                                      7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                           Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                           Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                           werden.
                                      GBA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                           Reifengröße:
                                           Vorderachse: 275/40R21
                                           Hinterachse: 315/35R21
                                           Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                           nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                           sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                           Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
R124 E1*124R00/03*2235*05, Korr. 01




                                                                     Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                                       von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.