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							Gutachten 366-0034-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53361
ANLAGE: 5 BMW AG                                                     Radtyp: ALE2R
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.08.2021
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                Fahrzeughersteller              BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
ALE2R9BA35741           PCD120 ET35            ohne                        74,1                   1045      2400    06/20
ALE2R9BP35741           PCD120 ET35            ohne                        74,1                   1045      2400    06/20
ALE2R9HP35741           PCD120 ET35            ohne                        74,1                   1045      2400    06/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ALE2N KBA: 53360 Lochkreis: 5x120 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAIE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0034-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53361
ANLAGE: 5 BMW AG                                                 Radtyp: ALE2R
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 265/35R22 102Y 11A; 245; 5LA; 99I              ab
                                                                                         e1*2007/46*0421*10;
                                             285/30R22 101Y 11A; 24J; 5KK                BMW X5 (F15); nur mit
                                             305/30R22      57F; 99I; KAIE               Radabdeckung Serie;
                                             105W
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         beschussgeschütztes
                                                                                         Fz.;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 77E; 4DL
X5            e1*2007/46*0421*..   155 - 200 285/30R22      11A; 24C;     24N; 5KK       BMW X5 (Baureihe
                                             101W                                        E70);
                                             295/30R22      11A; 24C;     24N; 5LK       bis
                                             103W
                                             305/30R22      11A; 24D;     57F; 99I;      e1*2007/46*0421*09;
                                             105W           KAIE                         nicht
                                   155 - 330 285/30R22 101Y 11A; 24C;     24N; 5KK       beschussgeschütztes
                                             295/30R22 103Y 11A; 24C;     24N; 5LK       Fz.;
                                             305/30R22 105Y 11A; 24D;     57F; 99I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            KAIE                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 77E; 4DL
X6            e1*2007/46*0412*..   155 - 330 305/30R22 105     57F; 99I; KAIE            ab
                                                                                         e1*2007/46*0412*08;
                                                                                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                         F16);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AJ; 7NM;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 76B; 77E;
                                                                                         4DA; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 265/35R22 102Y 11A; 245; 5LA; 99I              ab
                                                                                         e1*2007/46*0454*11;
                                             285/30R22 101Y 11A; 24J; 5KK                BMW X5 (F15); nur mit
                                             305/30R22      57F; 99I; KAIE               Radabdeckung Serie;
                                             105W
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         beschussgeschütztes
                                                                                         Fz.;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 7AJ;
                                                                                         7BD; 7NM; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E; 4DA; 4DL



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0034-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53361
ANLAGE: 5 BMW AG                                                 Radtyp: ALE2R
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 200 285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK              BMW X5 (Baureihe
                                          101W                                           E70);
                                          295/30R22      11A; 24C; 24N; 5LK              bis
                                          103W
                                          305/30R22      11A; 24D; 57F; 99I;             e1*2007/46*0454*10;
                                          105W           KAIE                            nicht
                                155 - 330 285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK              beschussgeschütztes
                                          295/30R22 103Y 11A; 24C; 24N; 5LK              Fz.;
                                          305/30R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99I;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         KAIE                            12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                                         7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 77E;
                                                                                         4DA; 4DL
X-N1          e1*2007/46*0454*..   155 - 330 305/30R22 105     57F; 99I; KAIE            BMW X6 (Baureihe
                                                                                         F16);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                                                                         7NM; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76B;
                                                                                         77E; 4DA; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 285/30R22      11A; 24C; 24N; 5KK             BMW X5 (Baureihe
                                           101W                                          E70);
                                           295/30R22      11A; 24C; 24N; 5LK             nicht
                                           103W
                                           305/30R22      11A; 24D; 57F; 99I;            beschussgeschütztes
                                           105W           KAIE                           Fz.;
                                 155 - 330 285/30R22 101Y 11A; 24C; 24N; 5KK             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           295/30R22 103Y 11A; 24C; 24N; 5LK             12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                           305/30R22 105Y 11A; 24D; 57F; 99I;            71K; 721; 725; 73C;
                                                          KAIE                           74C; 77E; 4DA


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0034-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53361
ANLAGE: 5 BMW AG                                                  Radtyp: ALE2R
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 6
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlic h anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0034-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53361
ANLAGE: 5 BMW AG                                                 Radtyp: ALE2R
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 5 von 6
      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RU NGS NUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0034-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53361
ANLAGE: 5 BMW AG                                                  Radtyp: ALE2R
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 6
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüs tkontrollsystem verwendet
     werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAIE) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
        Vorderachse ALE2N KBA: 53360 Lochkreis 5x120 ET: 35




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.