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							               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                      Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.03.2023
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               AMO0K8BA45X571          PCD112 ET45            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff      815      2361    08/22
               AMO0K8BP45X571          PCD112 ET45            Ø70.1 - Ø57.1               57,1     Kunststoff      815      2361    08/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54330*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse          zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: AMO0L KBA: 54329 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
               Radtyp: AMO0L KBA: 54329 Lochkreis: 5x112 ET:                    45 oder
               Radtyp: AMO0L KBA: 54329 Lochkreis: 5x112 ET:                    40


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA3N, KA3O, KA3P
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA
                                                            140 Nm für Typ : GA; GY
                                                            180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/30R20 88Y            11A; 21B; 22H; 22L;       Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                   24J; 24M; 5FE; 54A;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   56G
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                  Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/30R20 85W 11A; 21P; 22H; 22M;              Limousine;
               8PA          e1*2001/116*0418*..                        22P; 24J; 24M; 5EG               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                66 - 125 235/30R20 88W 11A; 21B; 22H; 22P;              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       22Q; 24J; 24M; 5FE;              71K; 721; 725; 73C;
                                                                       54A; 56G                         74A; 74P; 77E
                                                66 - 195 235/30R20 88Y 11A; 21B; 22H; 22P;
                                                                       22Q; 24J; 24M; 5FE;
                                                                       54A; 56G

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 188 245/30R20 90Y 5GA                              nicht Kombi;
                                                                                                        Limousine; Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 54330*01




               8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 147 245/30R20 90       11A; 22M; 22P             bis
                             e1*2001/116*0374*..                                                        e1*2001/116*0369*16;
                                                                                                        Cabrio; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7FD; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76T; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 228 245/30R20 90   11A; 26P               A3 Sportback; A3
                                                                                               Limousine; S3
                                                                                               Limousine; S3
                                                                                               Sportback; A3 TFSI e
                                                                                               Sportback; A3 g-tron
                                                                                               Sportback; nicht A3
                                                                                               allstreet;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               Frontantrieb; inkl.
                                                                                               Hybrid;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 77E; 84W




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                  Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 188 245/30R20 90Y        5GA                       nicht Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..                                                         Limousine; Front- u.
                                                                                                        Allradantrieb; Nicht
                                                                                                        Allroad Quattro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E; 4BF

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/35R20 90                                SQ2;
                                                            235/35R20 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               GA            e1*2007/46*1552*..   81 - 140 225/35R20 90                                 Allradantrieb;
                                                           235/35R20 92       ohne                      Frontantrieb;
                                                                              Radhausverbreiterung      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 245    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/35R20 92      mit                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              Radhausverbreiterung      74P; 77E
§22 54330*01




                                                                              (Flap) Serie
                                                            245/30R20 90      ohne
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                              248
                                                            245/30R20 90      mit
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie
                                                            245/35R20 91      mit
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie
                                                            245/35R20 91      ohne
                                                                              Radhausverbreiterung
                                                                              (Flap) Serie; 11A; 245;
                                                                              248

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R20 96                                   erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            245/40R20 95                                180 Nm; Q3;
                                                            245/45R20 99                                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 740




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                  Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50 e-tron, Q4 35/40/45/50 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 77 235/50R20 104 YCV; 57E; KA3N;                  Q4 35 e-tron; Q4 40 e-
                                                                          KA3O                          tron; Q4 35 Sportback
                                                         245/50R20 102 YCY; 57E; KA3N;                  e-tron; Q4 40
                                                                          KA3O; KA3P                    Sportback e-tron; Q4
                                                                                                        50 e-tron; Q4 50
                                                                                                        Sportback e-tron; Q4
                                                                                                        45 e-tron; Q4 45
                                                                                                        Sportback e-tron;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76A; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 245/30R20 90 11A; 26B; 26N                    ab
                                                                                                        e1*2001/116*0369*17;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54330*01




                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                  Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 54330*01




                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                   Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2023
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               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 54330*01




                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                   Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
§22 54330*01




                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0369*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                   Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm
                    nicht zulässig.
               KA3N) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AMO0L KBA: 54329 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KA3O) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AMO0L KBA: 54329 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KA3P) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse AMO0L KBA: 54329 Lochkreis 5x112 ET: 45
               YCV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/50R20
                                  Hinterachse:                        255/45R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YCY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/50R20
                                   Hinterachse:                         265/45R20
§22 54330*01




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                  Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 54330*01




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0017-22-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54330
               ANLAGE: 43 AUDI                                                  Radtyp: AMO0K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54330*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.