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                            Prüfbericht 366-0280-18-WIRD/N3
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001428
                            ANLAGE: 9.3                                                           Radtyp: APA0P
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 31.01.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller               Tesla Motors Inc.




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 35
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                            APA0P9FP35E641 APA0P ET35                       ohne                       64,1                    1026      2306    11/18
                            APA0P9HA35E641 APA0P ET35                       ohne                       64,1                    1026      2306    11/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
R124 E1*124R00/01*1428*03




                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                         für Typ : 004; (Kegelbund)
                            Zubehör                                    : OE-Mutter
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 002
                            Zubehör                                    : OE-Mutter
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MODEL X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             004          e4*2018/858*00086*.. 218 - 357 275/45R20               GAV; GDZ; 12K; 51G;       Model X;
                                                                                                 57F
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Elektro; Höchste
                                                                                                                           Dreißig-Minuten-
                                                                                                                           Leistung;
                                                                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                           7PO; 711; 714; 721;
                                                                                                                           73C; 74D; 76V; 78B




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0280-18-WIRD/N3
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001428
                            ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: APA0P
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 31.01.2024
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                            Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model S, Tesla Model X
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            002          e4*2007/46*0667*.. 64 - 186 275/45R20             GAV; 12K; 51G; 57F        Model X;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 4CV;
                                                                                                                     51A; 7MQ; 7PO; 711;
                                                                                                                     714; 721; 73C; 74D;
                                                                                                                     74H; 76V; 78B


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
R124 E1*124R00/01*1428*03




                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4CV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 1010938-00-A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden.Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                                 Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                                 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                                 montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0280-18-WIRD/N3
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001428
                            ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: APA0P
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 31.01.2024
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                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                 Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
                                 Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
                                 Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
                                 zu berücksichtigen.
                            7MQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 1034602 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
R124 E1*124R00/01*1428*03




                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 1490701-01-B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            GAV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                 Reifengröße:
                                 Vorderachse: 255/45R20
                                 Hinterachse: 275/45R20
                                 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                            GDZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                               Vorderachse:                          265/45R20
                                               Hinterachse:                          275/45R20
                                  Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                                  der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                                  tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.