Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 10 J x 20 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 52110*09
special wheels for passenger cars 10 J x 20 H2
Genehmigungsnummer: 52110*09
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ALCAR Wheels GmbH
AT-1030 Wien
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
APA0P
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 52110*09
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 52110*09
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
20.09.2024
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0082-18-WIRD/N9
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 52110*09
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 11
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
10. Bemerkungen:
§22 52110*09
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 52110*09
Approval number:
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the versions
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 07.10.2024
Date:
§22 52110*09
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 52110*09
Approval No.
Ausgabedatum: 15.01.2019 letztes Änderungsdatum: 07.10.2024
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0082-18-WIRD 07.12.2018
366-0082-18-WIRD/N1 04.03.2020
366-0082-18-WIRD/N2 11.02.2021
366-0082-18-WIRD/N3 25.08.2021
366-0082-18-WIRD/N4 24.02.2022
§22 52110*09
366-0082-18-WIRD/N5 01.09.2022
366-0082-18-WIRD/N6 06.03.2023
366-0082-18-WIRD/N7 07.09.2023
366-0082-18-WIRD/N8 30.01.2024
366-0082-18-WIRD/N9 20.09.2024
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
APA0P 10.07.2018
APA0P 29.08.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See point V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 52110*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 52110
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52110*09
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 52110*09
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 52110*09
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2024-AT-AUT-EX-0-004420
Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien
Seite: 1 von 5
G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 5 2 1 1 0
366-0082-18-WIRD/N9
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Art: Sonderrad 10 J X 20 H2
Typ: APA0P
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendung der LM-Sonderräder Typ APA0P (10,0Jx20 H2) ist auch in Verbindung mit den
LM-Sonderrädern Typ APA0L (8,5Jx20 H2) KBA-Nr. 52108 oder APA0M (9,0x20 H2) KBA-Nr. 52106 an der
Vorderachse oder APA0S KBA-Nr. 52113 an der Hinterachse zulässig.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52110*09
Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps APA0P ist, sofern nicht explizit
ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungsbereic hen bzgl. der
Rad-./Reifenkombinationen zu beachten
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
APA0P8FP19E666 PCD112 ET19 ohne 112/5 66,6 19 1026 2306 11/18
APA0P8FP41E666 PCD112 ET41 ohne 112/5 66,6 41 1026 2306 11/18
APA0P8HA19E666 PCD112 ET19 ohne 112/5 66,6 19 1026 2306 11/18
APA0P8HA41E666 PCD112 ET41 ohne 112/5 66,6 41 1026 2306 11/18
APA0P9FP35E641 PCD120 ET35 ohne 120/5 64,1 35 1026 2306 11/18
APA0P9HA35E641 PCD120 ET35 ohne 120/5 64,1 35 1026 2306 11/18
APA0P9FP51E726 PCD120 ET51 ohne 120/5 72,6 51 1026 2306 11/18
APA0P9HA51E726 PCD120 ET51 ohne 120/5 72,6 51 1026 2306 11/18
APA0P9FP40E741 PCD120 ET40 ohne 120/5 74,1 40 1026 2306 11/18
APA0P9HA40E741 PCD120 ET40 ohne 120/5 74,1 40 1026 2306 11/18
APA0PLFP39E666 PCD130 ET39 ohne 130/5 66,6 39 920 2330 08/24
APA0PLHA39E666 PCD130 ET39 ohne 130/5 66,6 39 920 2330 08/24
POSAPA0PLBA39E PCD130 ET39 ohne 130/5 66,6 39 920 2330 08/24
666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2 Radtyp: APA0P
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Hersteller : ALCAR WHEELS GmbH
:
: A-1030 Wien
Handelsmarke : AEZ Panama
Art der Sonderräder :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 17,2 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung APA0P9FP51E726:
: Außenseite : Innenseite
§22 52110*09
Radtyp : -- : APA0P
Radausführung : -- : PCD120 ET51
Radgröße : -- : 10 J X 20 H2
Typzeichen : KBA 52110 : --
Einpreßtiefe : -- : ET51
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 11/18
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN GERMANY
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : AEZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2 Radtyp: APA0P
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-005159-B0-144 18.09.2024 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
§22 52110*09
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2 Radtyp: APA0P
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 PORSCHE APA0P8FP19E666; 19 20.09.2024 liegt bei
APA0P8HA19E666
2 AUDI APA0P8FP19E666; 19 20.09.2024 liegt bei
APA0P8HA19E666
3 VOLKSWAGEN APA0P8FP19E666; 19 20.09.2024 liegt bei
APA0P8HA19E666
4 Bayerische Motorenwerke AG, BMW, APA0P8FP41E666; 41 20.09.2024 liegt bei
BMW AG APA0P8HA41E666
5 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ APA0P8FP41E666; 41 20.09.2024 liegt bei
APA0P8HA41E666
6 Tesla Motors Inc. APA0P9FP35E641; 35 20.09.2024 liegt bei
APA0P9HA35E641
7 BMW AG APA0P9FP51E726; 51 20.09.2024 liegt bei
APA0P9HA51E726
8 BMW AG APA0P9FP40E741; 40 20.09.2024 liegt bei
APA0P9HA40E741
§22 52110*09
9 MERCEDES APA0P8FP41E666; 41 20.09.2024 liegt bei
APA0P8HA41E666
10 DB APA0P8FP41E666; 41 20.09.2024 liegt bei
APA0P8HA41E666
11 AUDI, AUDI AG APA0PLFP39E666; 39 20.09.2024 liegt bei
APA0PLHA39E666;
POSAPA0PLBA39E666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2 Radtyp: APA0P
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Änderungen:
:Einzelheiten zum Antrag vom Datum 20.09.2024
:Es wird geändert
Verwendungsbereich der Anlagen 2,4,5,9 wurde aktualisiert.
:Es wird hinzugefügt
die Radausführung APA0PLFP39E666 (Anlage 11) kommt neu hinzu.
Anlagen 11 neu
§22 52110*09
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 20.09.2024
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 11 AUDI Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeughersteller AUDI, AUDI AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
APA0PLFP39E666 PCD130 ET39 ohne 66,6 920 2330 08/24
APA0PLHA39E666 PCD130 ET39 ohne 66,6 920 2330 08/24
POSAPA0PLBA39E PCD130 ET39 ohne 66,6 920 2330 08/24
666
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 52110*09
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI, AUDI AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hintera chse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: APA0L KBA: 52108 Lochkreis: 5x130 ET: 35
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDQF
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPV
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 11 AUDI Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung: Q6, SQ6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*2018/858*00337*.. 120 285/45R20 112 GD5; 12R; 57F; KDQF SQ6; nicht Sportback;
M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Elektro; Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
76B; 768; 77E; 97H
GF e1*2018/858*00337*.. 100 - 120 285/45R20 112 GD5; ZCI; 12R; 57F; Q6; nicht Sportback;
KDQF M. zusätz.
295/40R20 106 GCJ; 12A; 57F; KDQF Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
305/40R20 112 ZCJ; 12A; 57F; 6B8; Heckantrieb; Elektro;
KDQF Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
76B; 768; 77E; 97H
Verkaufsbezeichnung: SQ6 e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 52110*09
GF e1*2018/858*00338*.. 120 285/45R20 112 GD5; 12R; 57F; KDQF SQ6; nicht Sportback;
M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Elektro; Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
76B; 768; 97H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 11 AUDI Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
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Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
§22 52110*09
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/45R20
Hinterachse: 305/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nac hweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 11 AUDI Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der A nlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 52110*09
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GD5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/50R20
Hinterachse: 285/45R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDQF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse APA0L KBA: 52108 Lochkreis 5x130 ET: 35
ZCI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R20
Hinterachse: 285/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
ZCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/50R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 11 AUDI Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.09.2024
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Hinterachse: 305/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52110*09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.