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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 10 J x 20 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52110*09




                                        special wheels for passenger cars 10 J x 20 H2


               Genehmigungsnummer: 52110*09
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     ALCAR Wheels GmbH
                     AT-1030 Wien

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     APA0P
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52110*09
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52110*09




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     20.09.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0082-18-WIRD/N9
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52110*09
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 11

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.

               10.   Bemerkungen:
§22 52110*09




                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 52110*09
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       07.10.2024
                     Date:
§22 52110*09




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 52110*09
               Approval No.


               Ausgabedatum:        15.01.2019                 letztes Änderungsdatum: 07.10.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0082-18-WIRD                                                  07.12.2018
                     366-0082-18-WIRD/N1                                               04.03.2020
                     366-0082-18-WIRD/N2                                               11.02.2021
                     366-0082-18-WIRD/N3                                               25.08.2021
                     366-0082-18-WIRD/N4                                               24.02.2022
§22 52110*09




                     366-0082-18-WIRD/N5                                               01.09.2022
                     366-0082-18-WIRD/N6                                               06.03.2023
                     366-0082-18-WIRD/N7                                               07.09.2023
                     366-0082-18-WIRD/N8                                               30.01.2024
                     366-0082-18-WIRD/N9                                               20.09.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     APA0P                                                             10.07.2018
                     APA0P                                                             29.08.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 52110*09

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 52110

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 52110*09




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 52110*09

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 52110*09




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV AUSTRIA GMBH                     Deutschstraße 10            2024-AT-AUT-EX-0-004420
               Räder- und Reifenprüfung             A-1230 Wien




                                                                                                                             Seite: 1 von 5


                    G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                AB E 5 2 1 1 0
                                                            366-0082-18-WIRD/N9

               Antragsteller:                             ALCAR WHEELS GmbH

                                                          A-1030 Wien
               Art:                                       Sonderrad 10 J X 20 H2
               Typ:                                       APA0P

               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.       Hinweise
               Die Verwendung der LM-Sonderräder Typ APA0P (10,0Jx20 H2) ist auch in Verbindung mit den
               LM-Sonderrädern Typ APA0L (8,5Jx20 H2) KBA-Nr. 52108 oder APA0M (9,0x20 H2) KBA-Nr. 52106 an der
               Vorderachse oder APA0S KBA-Nr. 52113 an der Hinterachse zulässig.
               Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52110*09




               Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps APA0P ist, sofern nicht explizit
               ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungsbereic hen bzgl. der
               Rad-./Reifenkombinationen zu beachten
               Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
               I.       Übersicht
               Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                       Loch-        Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                       kreis        loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                          Kennzeichnung         Kennzeichnung          in mm /      in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                          Rad                   Zentrierring           -zahl                in mm   in kg   in mm    Datum
               APA0P8FP19E666             PCD112   ET19         ohne                        112/5     66,6     19    1026    2306     11/18
               APA0P8FP41E666             PCD112   ET41         ohne                        112/5     66,6     41    1026    2306     11/18
               APA0P8HA19E666             PCD112   ET19         ohne                        112/5     66,6     19    1026    2306     11/18
               APA0P8HA41E666             PCD112   ET41         ohne                        112/5     66,6     41    1026    2306     11/18
               APA0P9FP35E641             PCD120   ET35         ohne                        120/5     64,1     35    1026    2306     11/18
               APA0P9HA35E641             PCD120   ET35         ohne                        120/5     64,1     35    1026    2306     11/18
               APA0P9FP51E726             PCD120   ET51         ohne                        120/5     72,6     51    1026    2306     11/18
               APA0P9HA51E726             PCD120   ET51         ohne                        120/5     72,6     51    1026    2306     11/18
               APA0P9FP40E741             PCD120   ET40         ohne                        120/5     74,1     40    1026    2306     11/18
               APA0P9HA40E741             PCD120   ET40         ohne                        120/5     74,1     40    1026    2306     11/18
               APA0PLFP39E666             PCD130   ET39         ohne                        130/5     66,6     39     920    2330     08/24
               APA0PLHA39E666             PCD130   ET39         ohne                        130/5     66,6     39     920    2330     08/24
               POSAPA0PLBA39E             PCD130   ET39         ohne                        130/5     66,6     39     920    2330     08/24
               666




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                                  Radtyp: APA0P
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 5
               I.1.     Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                     : ALCAR WHEELS GmbH

                                                  A-1030 Wien
               Hersteller                        : ALCAR WHEELS GmbH
                                                 :
                                                 : A-1030 Wien
               Handelsmarke                      : AEZ Panama
               Art der Sonderräder               :LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                   : ca. 17,2 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung APA0P9FP51E726:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
§22 52110*09




               Radtyp                                : --                                     : APA0P
               Radausführung                         : --                                     : PCD120 ET51
               Radgröße                              : --                                     : 10 J X 20 H2
               Typzeichen                            : KBA 52110                              : --
               Einpreßtiefe                          : --                                     : ET51
               Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                              : z.B. 11/18
               Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MADE IN GERMANY
               Gießereikennzeichnung                 : --                                     : HS
               Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
               Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : AEZ
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                                Radtyp: APA0P
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
               Unterlagen überein.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
               Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
               Technischer Bericht      RP-005159-B0-144                 18.09.2024    TÜV NORD
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
§22 52110*09




               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.      Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                                 Radtyp: APA0P
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 4 von 5
               V.       Unterlagen und Anlagen:
               V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
               ergänzt:
               Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
               age                                                                                                        Hinweise
                 1 PORSCHE                                         APA0P8FP19E666;                19      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P8HA19E666
                    2 AUDI                                         APA0P8FP19E666;                19      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P8HA19E666
                    3 VOLKSWAGEN                                   APA0P8FP19E666;                19      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P8HA19E666
                    4 Bayerische Motorenwerke AG, BMW,             APA0P8FP41E666;                41      20.09.2024      liegt bei
                                BMW AG                             APA0P8HA41E666
                    5 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                   APA0P8FP41E666;                41      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P8HA41E666
                    6 Tesla Motors Inc.                            APA0P9FP35E641;                35      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P9HA35E641
                    7 BMW AG                                       APA0P9FP51E726;                51      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P9HA51E726
                    8 BMW AG                                       APA0P9FP40E741;                40      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P9HA40E741
§22 52110*09




                    9 MERCEDES                                     APA0P8FP41E666;                41      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P8HA41E666
                10 DB                                              APA0P8FP41E666;                41      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0P8HA41E666
                11 AUDI, AUDI AG                                   APA0PLFP39E666;                39      20.09.2024      liegt bei
                                                                   APA0PLHA39E666;
                                                                   POSAPA0PLBA39E666




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                                   Radtyp: APA0P
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5


               V.2.    Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.    Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum       20.09.2024

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich der Anlagen 2,4,5,9 wurde aktualisiert.
               :Es wird hinzugefügt
                die Radausführung APA0PLFP39E666            (Anlage 11) kommt neu hinzu.
                Anlagen 11 neu
§22 52110*09




               Fleischer

               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 20.09.2024
               KUB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               ANLAGE: 11 AUDI                                                      Radtyp: APA0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 5

                               Fahrzeughersteller               AUDI, AUDI AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 39
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               APA0PLFP39E666 PCD130 ET39                      ohne                       66,6                     920      2330    08/24
               APA0PLHA39E666 PCD130 ET39                      ohne                       66,6                     920      2330    08/24
               POSAPA0PLBA39E PCD130 ET39                      ohne                       66,6                     920      2330    08/24
               666
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52110*09




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hintera chse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: APA0L KBA: 52108 Lochkreis: 5x130 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDQF
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPV


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: APA0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     Q6, SQ6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
               GF           e1*2018/858*00337*.. 120        285/45R20 112     GD5; 12R; 57F; KDQF SQ6; nicht Sportback;
                                                                                                  M. zusätz.
                                                                                                  Radabdeckung Achse 2
                                                                                                  (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                  Elektro; Luftfederung;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74C; 74E;
                                                                                                  76B; 768; 77E; 97H
               GF            e1*2018/858*00337*.. 100 - 120 285/45R20 112     GD5; ZCI; 12R; 57F; Q6; nicht Sportback;
                                                                              KDQF                M. zusätz.
                                                            295/40R20 106     GCJ; 12A; 57F; KDQF Radabdeckung Achse 2
                                                                                                  (Flap); Allradantrieb;
                                                            305/40R20 112     ZCJ; 12A; 57F; 6B8; Heckantrieb; Elektro;
                                                                              KDQF                Luftfederung;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74C; 74E;
                                                                                                  76B; 768; 77E; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     SQ6 e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
§22 52110*09




               GF           e1*2018/858*00338*.. 120        285/45R20 112     GD5; 12R; 57F; KDQF SQ6; nicht Sportback;
                                                                                                  M. zusätz.
                                                                                                  Radabdeckung Achse 2
                                                                                                  (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                  Elektro; Luftfederung;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74C; 74E;
                                                                                                  76B; 768; 97H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: APA0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 5
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
§22 52110*09




                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6B8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/45R20
                                   Hinterachse:                          305/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nac hweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               ANLAGE: 11 AUDI                                                   Radtyp: APA0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 5
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der A nlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/45R20
                                   Hinterachse:                          295/40R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 52110*09




                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GD5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/50R20
                                   Hinterachse:                          285/45R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KDQF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse APA0L KBA: 52108 Lochkreis 5x130 ET: 35
               ZCI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/55R20
                                    Hinterachse:                         285/45R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               ZCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/50R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0082-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
               ANLAGE: 11 AUDI                                                  Radtyp: APA0P
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.09.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
                                   Hinterachse:                         305/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52110*09




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.