Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0280-18-WIRD zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001428 ANLAGE: 9.2 Radtyp: APA0P Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum APA0P8FP41E666 APA0P ET41 ohne 66,6 1026 2306 11/18 APA0P8HA41E666 APA0P ET41 ohne 66,6 1026 2306 11/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: 6er-Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/35R20 GAF; 12K; 51G; 57F 10B; 11H; 11N; 51A; 7MU; 711; 714; 721; 73C; 74C; 76V; 78B Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20 12K; 51G; 57F ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11H; 11N; 4CG; 4DA; 51A; 7BD; 7MU; 711; 714; 721; 73C; 74C; 78B; 76V Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0280-18-WIRD zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001428 ANLAGE: 9.2 Radtyp: APA0P Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 78B) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Hinterachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die Hinterachse zu beachten. Für die Vorderachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades zu berücksichtigen. 7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0280-18-WIRD zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001428 ANLAGE: 9.2 Radtyp: APA0P Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. (E1)-124 R - 001428 Größe: 10.00x20 Radtyp: APA0P Datum: 18.10.2019 per 366-0280-18-WIRD 1/2 Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremen Belastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/Reifen- Bedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen. Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Anbauanleitung 1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringen hoher Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug. Um den Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzer vermieden werden. Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu eingeschränkter Lebensdauer führt. 2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuch in Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt das Fahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäß dem Fahrzeughandbuch vorzugehen. Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepaste eingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während der Montagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert, muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden. Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben des Fahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter und Ventileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über die Felgenaußenkante hinausragen. Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystem ist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gummiventile sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zur Reifendruckkontrolle wird die Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist das Ventil wieder mit der staub- und wasserdichten Kappe zu verschließen. 3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/- Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden. 4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontakt- flächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischen befinden. Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr eingeschränkter Lebensdauer Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. (E1)-124 R - 001428 Größe: 10.00x20 Radtyp: APA0P Datum: 18.10.2019 per 366-0280-18-WIRD 2/2 5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/ Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird. Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche 6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbaut werden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form, verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Rades verursachen. Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr! 7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigt werden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung). Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Radschrauben- /Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen. Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Rad- schraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte. Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad- schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen. Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen. 8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nach ca. 50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Muttern erneut bis zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen. Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad- schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen. Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu beachten. 9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfen nicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügen oder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version und führt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO. Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls. Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage