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							Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                                 Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 25.08.2021
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                Fahrzeughersteller               Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
APA0P8FP41E666          PCD112 ET41             ohne                        66,6                   1026      2306    11/18
APA0P8HA41E666          PCD112 ET41             ohne                        66,6                   1026      2306    11/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: APA0L KBA: 52108 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
Radtyp: APA0M KBA: 52106 Lochkreis: 5x112 ET: 35

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAIV, KAIW
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBC


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen   Auflagen
 G3XE         e1*2007/46*2130*.. 80               275/40R20 106     11A; 248; 27I; 57F;  Heckantrieb; Elektro;
                                                                    6AO; KAIV            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  285/40R20 104     XF6; 11A; 248; 27I;  12A; 51A; 7ON; 71C;
                                                                    57F; KAIV            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76B
 G4X           e1*2007/46*1881*..        240 - 265 275/40R20 102    57F; 6AO; KAIV; KAIW M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  285/35R20   100   57F; 99K; KAIV       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                  285/40R20   104   57F; 6AP; KAIV       71C; 71K; 721; 725;
                                                  295/35R20   101   57F; 6A0; KAIV       73C; 74C; 76B
                                                  305/35R20   104   XF7; XF9; 11A; 248;
                                                                    27I; 57F


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
G4X          e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20 102        57F; 6AO; KAIV; KAIW inkl. Hybrid;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             285/35R20   104   57F; 99K; KAIV       12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                             285/40R20   104   57F; 6AP; KAIV       71C; 71K; 721; 725;
                                             295/35R20   101   57F; 6A0; KAIV       73C; 74C; 76B
                                             305/35R20   104   XF7; XF9; 11A; 248;
                                                               27I; 57F

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen   Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/40R20 101        CF7; 57F; KAIV; KAIW Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb; inkl.
                                             265/40R20 104     CFC; YDD; 11A; 248; Hybrid;
                                                               57F; KAIV            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             275/40R20 102     11A; 248; 27I; 57F;  12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                               6AO; KAIV; KAIW      71C; 71K; 721; 725;
                                             295/35R20 101     11A; 244; 27B; 57F;  73C; 74C; 76B
                                                               6A0; KAIV; KAIW
G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 255/40R20 101     CF7; 57F; KAIV; KAIW Allradantrieb; inkl.
                                                                                    Hybrid;
                                             265/40R20 100     CFC; YDD; 11A; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F                  12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                             275/40R20 102     11A; 248; 27I; 57F;  71C; 71K; 721; 725;
                                                               6AO; KAIV; KAIW      73C; 74C; 76B
                                             295/35R20 101     11A; 244; 27B; 57F;
                                                               6A0; KAIV; KAIW

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y        GAB; 11A; 248; 57F;      nicht 530e/530e
                                                               99X; KAIV                xDrive;
                                             285/30R20 99Y     nicht Heckantrieb; nicht Kombilimousine;
                                                               Luftfederung; 11A; 248;  Allradantrieb;
                                                               27H; 57F; 999; KAIV      Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             295/30R20 97Y     nicht Heckantrieb; nicht 12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                               Luftfederung; 11A; 244; 71K; 721; 725; 73C;
                                                               247; 27H; 57F; 99Q;      74C; 76B; 97H
                                                               KAIV
G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 390 275/30R20 97Y     GAB; 11A; 248; 57F;      Limousine;
                                                               99X; KAIV                Allradantrieb;
                                             285/30R20 99Y     11A; 248; 27H; 57F;      Heckantrieb;
                                                               999; KAIV                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             295/30R20 97Y     11A; 244; 247; 27H;      12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                               57F; 99Q; KAIV           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74C; 76B; 97H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G6GT         e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 275/35R20 102        GAF; 57F; KAIV            Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7MU; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76B; 98D

Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20            GAF; 51G; 57F; KAIV       ab
                                                                                         e1*2007/46*0276*10;
                                                                                         Allradantrieb;
                                             275/35R20 102     GAF; 11A; 248; 57F;       Heckantrieb;
                                                               KAIV                      Luftfederung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7BD; 7MU;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 76B; 4CG;
                                                                                         4DA

Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97         11A; 248; 57F; 99Y;       Gran Coupe; Cabrio;
                                                               KAIV                      Coupe;
                                             285/30R20 99      11A; 248; 57F; 58C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               KAIV                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B; 77E; 97H


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                             Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 14
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch A nbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zuläss ig. Das System muss gemäß den




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/35R20
                    Hinterachse:                         285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          295/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R20
                    Hinterachse:                        275/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                  Vorderachse:                           255/45R20


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                             Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2021
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                    Hinterachse:                        285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 14
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         255/40R20
                    Hinterachse:                         285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          295/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleic h sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                             Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.08.2021
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
      bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
      Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R20
                    Hinterachse:                        255/40R20
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R20
                    Hinterachse:                        265/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAIV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
        Vorderachse APA0L KBA: 52108 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAIW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse APA0M KBA: 52106 Lochkreis 5x112 ET: 35




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        265/40R20
                    Hinterachse:                        265/40R20.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     G3XE
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2130*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 300            20                HA
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G5L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
       Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 230              y = 300                  HA
             27I                     x = 180              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                   x230          y = 300            30                HA
             27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G4X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 200              y = 200                  VA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             27B                     x = 200              y = 200                  HA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             27F                  x = 250        y = 250            25                HA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G3X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0082-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52110
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APA0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.08.2021
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                                                                                                   Seite: 14 von 14

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G5K
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
       Handelsbez.:     BMW 5ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 250                  VA
             26P                     x = 250              y = 200                  VA
             27B                     x = 230              y = 300                  HA
             27I                     x = 180              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 250            30                VA
             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
             27F                   x230          y = 300            30                HA
             27H                  x = 230        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.