Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                     Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

                Fahrzeughersteller               BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 11 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                     Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
APA0S9FP37E741          PCD120 ET37             ohne                       74,1                     975      2269    12/18
APA0S9FP37E741          PCD120 ET37             ohne                       74,1                     995      2220    12/18
APA0S9HA37E741          PCD120 ET37             ohne                       74,1                     995      2220    12/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: APA0P KBA: 52110 Lochkreis: 5x120 ET: 40

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAI2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
X5           e1*2007/46*0421*.. 155 - 330 275/40R20            YDX; 5NA; 57F; KAI2       ab
                                          106W                                           e1*2007/46*0421*10;
                                                                                         BMW X5 (F15); nur mit
                                             315/35R20 110     GAI; 57F; KAI2            Radabdeckung Serie;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         beschussgeschütztes
                                                                                         Fz.;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 7NM;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 76B; 77E;
                                                                                         4DL
X5            e1*2007/46*0421*..   155 - 200 275/40R20 106     YDX; 11A; 24N; 5NA;       BMW X5 (Baureihe
                                                               57F; KAI2                 E70);
                                                                                         bis
                                             295/40R20 110     XF8; YDY; 11A; 24N;       e1*2007/46*0421*09;
                                                               57F; KAI2                 nicht
                                             295/40R20 110     XF8; YDY; 11A; 24N;       beschussgeschütztes
                                                               57F; KAI2                 Fz.;
                                   155 - 330 275/40R20 106     YDX; 11A; 24N; 5NA;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F; KAI2                 12A; 51A; 7NM; 71C;
                                             315/35R20 110     GAI; 11A; 24N; 57F;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               KAI2                      74C; 75I; 76B; 77E;
                                                                                         4DL
X6            e1*2007/46*0412*..   155 - 330 305/35R20 104     XF7; XF9; 57F; KAI2       ab
                                                                                         e1*2007/46*0412*08;
                                                                                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                         F16);
                                             315/35R20         GAI; 51G; 57F; KAI2       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AJ; 7NM;
                                             315/35R20 106     Ohne                      71C; 71K; 721; 725;
                                                               Radhausverbreiter.        73C; 74C; 76B; 77E;
                                                               Serie; GAI; 11A; 248;     4DA; 4DL
                                                               57F; KAI2

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 275/40R20      YDX; 5NA; 57F; KAI2             ab
                                          106W                                           e1*2007/46*0454*11;
                                                                                         BMW X5 (F15); nur mit
                                             315/35R20 110     GAI; 57F; KAI2            Radabdeckung Serie;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         beschussgeschütztes
                                                                                         Fz.;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 6AA; 7AJ;
                                                                                         7BD; 7NM; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76B; 77E; 4DA; 4DL



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 155 - 330 305/35R20 104 XF7; XF9; 57F; KAI2              ab
                                                                                         e1*2007/46*0454*14;
                                                                                         BMW X6 (Baureihe
                                                                                         F16);
                                             315/35R20         GAI; 51G; 57F; KAI2       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                             315/35R20 106     Ohne                      7NM; 71C; 71K; 721;
                                                               Radhausverbreiter.        725; 73C; 74C; 76B;
                                                               Serie; GAI; 11A; 248;     77E; 4DA; 4DL
                                                               57F; KAI2
X-N1          e1*2007/46*0454*..   155 - 200 275/40R20 106     YDX; 11A; 24N; 5NA;       BMW X5 (Baureihe
                                                               57F; KAI2                 E70);
                                                                                         bis
                                             295/40R20 110     XF8; YDY; 11A; 24N;       e1*2007/46*0454*10;
                                                               57F; KAI2                 nicht
                                             295/40R20 110     XF8; YDY; 11A; 24N;       beschussgeschütztes
                                                               57F; KAI2                 Fz.;
                                   155 - 330 275/40R20 106     YDX; 11A; 24N; 5NA;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F; KAI2                 12A; 51A; 7AJ; 7BD;
                                             315/35R20 110     GAI; 11A; 24N; 57F;       7NM; 71C; 71K; 721;
                                                               KAI2                      725; 73C; 74C; 75I;
                                                                                         76B; 77E; 4DA; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5 / X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
X70          e1*2001/116*0420*.. 155 - 200 275/40R20 106       YDX; 11A; 24N; 5NA;       BMW X5 (Baureihe
                                                               57F; KAI2                 E70);
                                                                                         nicht
                                             295/40R20 110     XF8; YDY; 11A; 24N;       beschussgeschütztes
                                                               57F; KAI2                 Fz.;
                                             295/40R20 110     XF8; YDY; 11A; 24N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               57F; KAI2                 12A; 51A; 7AJ; 71C;
                                   155 - 330 275/40R20 106     YDX; 11A; 24N; 5NA;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               57F; KAI2                 74C; 75I; 76B; 77E;
                                             315/35R20 110     GAI; 11A; 24N; 57F;       4DA
                                                               KAI2


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                  Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 7
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                  Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 7
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
     werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                  Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 7
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
GAI) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 275/40R20
     Hinterachse: 315/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAI2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
        Vorderachse APA0P KBA: 52110 Lochkreis 5x120 ET: 40
XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/45R20
                    Hinterachse:                          295/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          275/40R20
                    Hinterachse:                          305/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0085-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52113
ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: APA0S
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 30.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 7
YDX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        275/40R20
                    Hinterachse:                        275/40R20.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        295/40R20
                    Hinterachse:                        295/40R20.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.