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							               Gutachten 366-0076-18-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52117
               ANLAGE: 31 NIO                                                       Radtyp: APA9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.09.2023
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                               Fahrzeughersteller              NIO




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               APA9L9FP38E626          PCD120 ET38            Ø72.6 Ø62.6                 62,6     Kunststoff      995      2431    08/18
               APA9L9HA38E626          PCD120 ET38            Ø72.6 Ø62.6                 62,6     Kunststoff      995      2431    08/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52117*11




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NIO
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ESW; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ETX
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN8


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : ETY; (Kegelbund lose)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN9


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : ETY
                                                            210 Nm für Typ : ESW; ETX
                Verkaufsbezeichnung:     ES7, EL7
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ESW          e9*2018/858*11323*.. 105             255/55R19 107     124                      Allradantrieb;
                                                                  265/50R19 106     12A                      Elektro;
                                                                  265/55R19 109     12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             51A; 7P8; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 765



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0076-18-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52117
               ANLAGE: 31 NIO                                                   Radtyp: APA9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ET5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ETY          e9*2018/858*11421*.. 100        245/45R19 98        124                     Allradantrieb;
                                                            255/40R19 100       11A; 12A; 248           Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7UC; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 765

               Verkaufsbezeichnung:     ET7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ETX          e9*2018/858*11268*.. 130        245/50R19   104     11A; 26P                Allradantrieb;
                                                            255/45R19   104                             Elektro;
                                                            265/45R19   102     11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/45R19   104     11A; 26P; 27H           12A; 51A; 7P8; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 765


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
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                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0076-18-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52117
               ANLAGE: 31 NIO                                                   Radtyp: APA9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2023
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                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreite rung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0076-18-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52117
               ANLAGE: 31 NIO                                                   Radtyp: APA9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 5
               7P8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: P0091454AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: P0242518 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 52117*11




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0076-18-WIRD/N11
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52117
               ANLAGE: 31 NIO                                                   Radtyp: APA9L
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NIO
                      Fahrzeugtyp:     ETX
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11268*..
                      Handelsbez.:     ET7

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 235                  VA
                            26B                     x = 310              y = 285                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 310        y = 330            25                HA
§22 52117*11




                            27H                  x = 310        y = 330             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 285            20                VA
                            26N                  x = 310        y = 285             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.