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							               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                      Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               APA0M8FP33E666          PCD112 ET33            ohne                        66,6                   1026      2361    10/18
               APA0M8HA33E666          PCD112 ET33            ohne                        66,6                   1026      2361    10/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmit tel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52106*09




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm,
                                                            für Typ : GE
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                            Typ : 8R1; 4L1; 8R; 4L; FY; 8R2
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
                                                            160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200      245/45R20 99      11A; 24N; 24O              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 100 - 260      255/45R20 101     11A; 24N; 24O              12A; 51A; 573; 7BN;
                                                 230 - 260      245/45R20 99Y     11A; 24N; 24O              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99           11A; 24N; 24O              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 100 - 260 255/45R20 101          11A; 24N; 24O              12A; 51A; 573; 7BN;
                                                 230 - 260 245/45R20 99Y          11A; 24N; 24O              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74D; 77E



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                  Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24N; 24O             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24N; 24O             12A; 51A; 573; 7BN;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24N; 24O             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
               GE           e1*2007/46*1914*..   158       255/50R20 109 124                            e-tron; e-tron
                                                           265/45R20 108 12A                            Sportback;
                                                           265/50R20 107 12A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/45R20 106 12A                            51A; 7BN; 71C; 71K;
                                                           285/45R20 112 12A                            721; 725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 245; 248                    Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                                         255/40R20 101 11A; 245; 248; 26N               SQ5 Sportback;
                                                         255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N               Allradantrieb;
                                                         265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26N               Frontantrieb; inkl.
                                                         265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N               Hybrid;
                                                         275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 26J          10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52106*09




                                                                                                        12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24N; 24O             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24N; 24O             12A; 51A; 573; 7BN;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24N; 24O             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20     109                             ab
                                                          265/45R20     108                             e13*2007/46*1081*06;
                                                          265/50R20     107   11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                          275/45R20     106                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                155 - 373 285/45R20     112                             12K; 51A; 7BN; 71C;
                                                320 - 373 255/50R20     M+S   52J                       71K; 721; 725; 73C;
                                                          265/45R20     M+S   52J                       74D; 77E; PDH; 4AU;
                                                          265/50R20     M+S   11A; 26P; 52J             4BF; 4B3
                                                          275/45R20     M+S   52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                   Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 285/45R20 112                          Q8; SQ8;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 768; 77E; PDH;
                                                                                                 4AU; 4BF; 4B3
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109                          ab
                                                          265/45R20 108                          e1*2001/116*0350*20;
                                                          265/50R20 107 11A; 26P                 Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                          275/45R20 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                155 - 373 285/45R20 112                          12K; 51A; 7BN; 71C;
                                                320 - 373 255/50R20 M+S 52J                      71K; 721; 725; 73C;
                                                          265/45R20 M+S 52J                      74D; 77E; PDH; 4AU;
                                                          265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J            4BF; 4B3
                                                          275/45R20 M+S 52J


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 52106*09




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                   Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52106*09




               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterun g, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                   Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 52106*09




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4F0 907 275 D (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System m uss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                   Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 52106*09




               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                  Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 260              y = 290                  HA
                            26B                     x = 350              y = 400                  VA
§22 52106*09




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                  Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
                      Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52106*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0083-18-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52106
               ANLAGE: 10 AUDI                                                  Radtyp: APA0M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      QUATTRO
                      Fahrzeugtyp:     FY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
                      Handelsbez.:     Q5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52106*09




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 250            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.