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							               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                               Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.03.2022
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                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               APR9K8FP35D666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      810      2364    08/21
               APR9K8KA35D666          PCD112 ET35            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff      810      2364    08/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53800*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: APR9M KBA: 53801 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
               Radtyp: APR9M KBA: 53801 Lochkreis: 5x112 ET: 40


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAMP, KAMQ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93              11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                225/45R19 96       11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 77E; 4DL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93          11A; 244; 26N; 26P;       BMW X2 (F39);
                                                                              27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R19 92      11A; 244; 26N; 26P;       12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                              27I                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/40R19 92      11A; 244; 245; 26B;       74A; 74P
                                                                              26N; 27I
                                                            235/45R19 95      11A; 244; 245; 26B;
                                                                              26N; 27I
                                                            245/40R19 94      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                              26N; 27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 245/50R19 101                                  Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 75I
               G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 245/50R19 101                               Allradantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
§22 53800*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91          11A; 24C; 244; 247;       Schräghecklimousine;
                                                                              26B; 27H                  Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93          11A; 241; 244; 246;       BMW Active Tourer
               F2GT         e1*2007/46*1677*..                                247; 26J; 27H; 27V        F45;
                                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                            235/35R19 91W 11A; 24C; 244; 247;           Allradantrieb;
                                                                          26J; 27H; 27V                 Frontantrieb;
                                                            245/35R19 93  11A; 24C; 24D; 26J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27F; 27V                      12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E; 4DL




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 18
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2GC         e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91          11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26B; 26J; 27F             12A; 51A; 7NM; 7OO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y         5HA; KAMP; KAMQ      Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                            235/40R19 96      5IE                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 95      11A; 248; 5HR; KAMP; 12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                              KAMQ                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 225/40R19 93       5HA; KAMP; KAMQ      Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                            235/40R19 96                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 95      11A; 248; KAMP;      12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                              KAMQ                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
§22 53800*02




               G4C          e1*2018/858*00122*.. 125  245/40R19 94            CEK; CEL; CEM; YEB;  BMW i4 M50; Ohne
                                                                              57E; 580; KAMP;      Radhausverbreiter.
                                                                              KAMQ                 Serie; Allradantrieb;
                                                                                                   Elektro;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76A; 97D
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       245/40R19 94      CEK; CEL; CEM; YEB; BMW i4 M50; Mit
                                                                              57E; 580; KAMP;      Radhausverbreiterung
                                                                              KAMQ                 Serie; Allradantrieb;
                                                                                                   Elektro;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76A; 97D
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/40R19 98      XFX; YEB; 57E; KAMP; nicht BMW i4; nicht
                                                                              KAMQ                 BMW i4 M50;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76A
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 105       245/40R19 98      CEK; CEL; CEM; YEB; BMW i4; Allradantrieb;
                                                                              57E; 580; KAMP;      Elektro;
                                                                              KAMQ                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76A; BEK




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 18
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/40R19 98W GAA; 12R; KAMP;               nicht 530e/530e
                                                                       KAMQ                          xDrive;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 7NN; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; 76A
               G5K           e1*2007/46*1750*..   100 - 294 245/40R19 98W GAA; 12R;       KAMP;      nicht 530e/530e
                                                                          KAMQ                       xDrive;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 7NN; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P
               G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 340 245/40R19 98W GAA; 12R;       KAMP;      Limousine;
                                                                          KAMQ                       Allradantrieb;
                                                  100 - 390 245/40R19 98  GAA; 12R;       KAMP;      Heckantrieb;
                                                            M+S           KAMQ                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53800*02




                                                  390       245/40R19 94W GAA; 12R;       57E; KAMP; 51A; 7NN; 71C; 71K;
                                                                          KAMQ                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P
               G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 340 245/40R19 98W GAA; 12R;       KAMP;      Limousine;
                                                                          KAMQ                       Allradantrieb;
                                                  100 - 390 245/40R19 98  GAA; 12R;       KAMP;      Heckantrieb;
                                                            M+S           KAMQ                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     51A; 7NN; 71C; 71K;
                                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                     74P; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R19 93         11A; 241; 244; 246;       BMW Active Tourer
                                                                              247; 26J; 27H; 27V        F45;
                                                                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                            235/35R19 91W 11A; 24C; 244; 247;           Allradantrieb;
                                                                          26J; 27H; 27V                 Frontantrieb;
                                                            245/35R19 93  11A; 24C; 24D; 26J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          27F; 27V                      12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E; 4DA;
                                                                                                        4DL




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/40R19 93         11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                            225/45R19 96      11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 77E; 4DA;
                                                                                                      4DL


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 53800*02




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2022
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               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53800*02




               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 18
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 53800*02




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 18
                      werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                      derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/40R19
                                    Hinterachse:                         275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
                    Achslast von 1300kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 53800*02




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrol lsystem verwendet
                    werden.
               7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
§22 53800*02




                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               BEK) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm
                    (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               CEK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelun g
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                            Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 18
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         315/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 53800*02




               KAMP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse APR9M KBA: 53801 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KAMQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse APR9M KBA: 53801 Lochkreis 5x112 ET: 40
               XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         255/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
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                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53800*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F2X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53800*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F1X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1676*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 210              y = 270                  HA
                            27I                     x = 160              y = 220                  HA
§22 53800*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    F2AT
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1675*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 53800*02




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    UKL-L
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                      Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 53800*02




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F1H
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
                      Handelsbez.:     BMW 1ER-REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 270                  VA
                            26P                     x = 195              y = 220                  VA
                            27B                     x = 280              y = 330                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53800*02




                            26J                   x245          y = 270            18                VA
                            26N                  x = 245        y = 270             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 330            25                HA
                            27H                   x280          y = 330             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 18

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     BMW AG
                      Fahrzeugtyp:    F2GT
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1677*..
                      Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                     y = 140              y = 220                  HA
                            27V                     y = 140              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 53800*02




                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0149-21-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53800
               ANLAGE: 70 BMW, BMW AG                                           Radtyp: APR9K
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     UKL-L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                      Variante(n):     Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 210              y = 270                  HA
                            27I                     x = 160              y = 220                  HA
§22 53800*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.