Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 53 Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum APR9M8FP35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 805 2297 09/21 APR9M8KA35D666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 805 2297 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke §22 53801*06 von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGI, KAGJ, KAGL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204 K; R1ECLS; 211; 212; R2CLECA; R2CS; 211K; 204; R2CGLC; R2CW; R2CS; R2CW Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; (Baureihe W212) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F2A; (Kugelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 53 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 207; 222; 204 K; 212; 172; 221; R1ECLS; R1EC; F2A; R2CLECA; 204 X; 212K; 220; 245G AMG; F2B; R2CS; 245G; E2EQEW; F2CLA Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 215 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 172; 204; 204 K; 207; 211; 211K; 212K; 245G; 245G AMG 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : F2A; F2CLA 150 Nm für Typ : E2EQEW; F2B; R1EC; R1ECLS; R2CGLC; R2CLECA; R2CS; R2CW; 212; 215; 220; 221; 222 150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 §22 53801*06 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 53 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: A-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 24M; 241; 246; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27F; Allradantrieb; 5FE 225/40R19 93 11A; 24M; 241; 246; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 235/35R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53801*06 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7OK; 71C; 27F 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 241; 246; 248; Kombilimousine; 26B; 26J; 27B; 27H; Allradantrieb; 5FE 225/40R19 89 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27H Hybrid; 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; AMG A45; AMG A45 S; 26N; 27I Allradantrieb; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 7OK; 71C; 265/35R19 94 11A; 24J; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27B; 27H 74A; 74P F2A e1*2007/46*1829*.. 225 235/35R19 91 11A; 24J; 26N; 26P AMG A35; 245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26N; 27I Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 53 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27H nicht Offroad- 245/40R19 98 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 §22 53801*06 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 235/45R19 95 11A; 246; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 245/45R19 98 11A; 24C; 243; 248; GLB-KLASSE; 26B; 26N Allradantrieb; 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; EQA-Klasse; Elektro; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 53 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/35R19 96Y 11A; 241; 244; 246; B-Klasse; 247; 26B; 26J; 27B; Kombilimousine; 27F 225/40R19 96 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb; 27F 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; Verbundlenkerhinterach 26B; 26J; 27B; 27F se; Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 245/35R19 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE; 26B Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B Hybrid; 255/45R19 100 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53801*06 26N 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 245/45R19 102 11A; 24C; 244; 247; EQB-Klasse; Elektro; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OK; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; nicht All-Terrain; 27H; 27I; 5IE; 57F; nicht C 300 e; nicht KAGI; KAGL C 300 de; nicht C 300 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27H; de 4MATIC; 57F; 67H; KAGI; KAGL Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 235/40R19 96 11A; 24J; 248; 26N; All-Terrain; 26P; 5IE Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27H 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 53 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24J; 26B; nicht All-Terrain; 26N; 57E; 58X nicht C 300 e; nicht 235/40R19 96 YDB; 11A; 24J; 26B; C 300 de; nicht C 300 26J; 57E; 67H de 4MATIC; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93 GA4; 11A; 24J; 26B; nicht C 300 e; nicht 26N; 57E; 58X C 300 e 4MATIC; nicht 235/40R19 96 YDB; 11A; 24J; 26B; C 400 e 4MATIC; nicht 26J; 57E; 67H C 300 de; nicht C 300 de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; §22 53801*06 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; FKA R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; nicht C 300 e; nicht 27H; 27I; 57F; KAGI; C 300 e 4MATIC; nicht KAGL C 400 e 4MATIC; nicht 265/35R19 98 11A; 24D; 27B; 27H; C 300 de; nicht C 300 57F; 67H; KAGI; KAGL de 4MATIC; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24C; 248; 26B; bis 26J; 27B; 27H; 5FE e1*2001/116*0431*36; 235/35R19 91 11A; 24C; 24M; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 27F; 57F; 673; KAGI; 7PH; 71C; 71K; 721; KAGL 725; 73C; 74A; 74P; 265/30R19 93 11A; 24D; 27B; 27F; 77E; FKA; 4B8 57F; 670; 68X; KAGI; KAGL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 53 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; 24D; 5FE; 670; 673 Limousine; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; 24D; 671; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 671; 673; KAGI; KAGJ; 7PH; 71C; 71K; 721; KAGL 725; 73C; 74A; 74P; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 77E; FKA; 4B8 670; 68X; KAGI; KAGJ; KAGL 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/35R19 93Y GB8; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27H; 57F; KAGI; Cabrio; KAGL Kombilimousine; Coupe; 255/35R19 96 GA4; 11A; 244; 247; Limousine; 27B; 27H; 57F; KAGI; Allradantrieb; KAGL Heckantrieb; nicht 265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247; Hybrid; 27B; 27F; 57F; KAGI; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGL 12A; 51A; 576; 7AC; 275/30R19 96 11A; 24D; 27B; 27F; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 57F; 99E; KAGI; KAGL 721; 725; 73C; 74A; §22 53801*06 74P; 76B; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 27B; 27H; 57F; KAGI; Cabrio; KAGL Kombilimousine; Coupe; 265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 247; Limousine; 27B; 27F; 57F; KAGI; Allradantrieb; KAGL Heckantrieb; nur 275/30R19 96Y 11A; 24D; 27B; 27F; Hybrid; 5IE; 57F; 99E; KAGI; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGL 12A; 51A; 576; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22I; 24C; Nur Baureihe 204; Nur 24D; 5FE 4-MATIC; Limousine; 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 7AC; 7BU; 120 - 225 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 24C; 7PH; 71C; 71K; 721; 24D 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22H; Nur 4-MATIC; bis 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 53 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis 670; 673 e1*2001/116*0457*24; 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22H; Kombi; Heckantrieb; 22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 24D; 57F; 671; 673; 71C; 71K; 721; 725; KAGI; KAGJ; KAGL 73C; 74A; 74P; 77E; FKA; 4B8 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 57F; 670; 68X; KAGI; KAGJ; KAGL Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 241; 244; 246; Kombi; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27H 235/40R19 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; §22 53801*06 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27B; 27F 74A; 74P 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265/35R19 94 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 275/30R19 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 24C; 244; 247; AMG CLA 35; Kombi; 26J; 27B; 27F Limousine; 245/35R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 255/35R19 92 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 265/30R19 93 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C; 27B; 27F 74A; 74P F2CLA e1*2007/46*1912*.. 285 - 310 245/35R19 95 11A; 246; 26B; 26N; AMG CLA 45; AMG 27H; 27I CLA 45S; Kombi; Limousine; 255/35R19 96 11A; 24J; 24M; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R19 93 11A; 24M; 242; 245; 12A; 51A; 7OK; 71C; 26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 53 Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 275/35R19 96 GAA; 11A; 244; 247; Coupe; Allradantrieb; 27F; 57F; KAGI; KAGL 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 97H R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 245/40R19 M+S 11A; 24J; 248; 26B; Coupe; Allradantrieb; 27H; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 M+S 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7PI; 71C; 247; 26B; 26N; 27F; 71K; 721; 725; 73C; 52J 265/35R19 M+S 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 765 26B; 26N; 27F; 52J R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; nicht e-/de Modelle 27H (PHEV); Coupe; 255/35R19 96 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26B; 26N; 27F Heckantrieb; 265/35R19 98 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27F 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765 §22 53801*06 R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 275/35R19 96 GAA; 11A; 244; 247; nicht e-/de Modelle 27F; 57F; KAGI; KAGL (PHEV); Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; FKA Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/40R19 98 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 255/40R19 96 11A; 21B; 21J; 21L; 721; 725; 73C; 74A; 22F; 22L; 24D; 24J; 74P; 83P; FKA 367 275/35R19 96 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 68S; KAGI; KAGL Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/35R19 96 GAA; 57F; KAGL 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 53 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 235/40R19 96 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 12A; 51A; 7OM; 71C; 255/35R19 96 71K; 721; 725; 73C; 255/40R19 96 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/40R19 94W GAA; XFX; 11A; 245; Coupé; Cabrio; 26B; 26N; 27P Allradantrieb; 275/35R19 96W GAA; 11A; 22Q; 244; Heckantrieb; 247; 27H; 57F; KAGI; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGL 12A; 51A; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 83A; FKA 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 275/30R19 92W 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 68R; KAGL 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 170 265/30R19 93W 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 7AA; 7EC; 68X; KAGL 7NX; 71C; 71K; 721; 75 - 225 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24M; 57F; 725; 73C; 74A; 74P; 68X; KAGL 76B; 970 §22 53801*06 75 - 285 275/30R19 92Y 11A; 22B; 24M; 57F; 68R; KAGL 211K e1*2001/116*0213*.. 100 - 285 275/30R19 96 11A; 22B; 24M; 57F; Heckantrieb; 68R; KAGL 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 970; 4DI 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/40R19 98 GAA; XFX; 11A; 245; Baureihe W213; nicht 26B; 26N; 27P E300de; Allradantrieb; 275/35R19 100 GAA; 11A; 22Q; 244; Heckantrieb; 247; 27H; 57F; KAGI; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGL 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; FKA; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 248; Baureihe W212; nicht 51J AMG-Paket; Stufenheck; 100 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 57E; Heckantrieb; 68X 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 248 12A; 51A; 7AC; 7MT; 265/30R19 93Y 11A; 22I; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 57F; 68X; KAGI; KAGL 73C; 74A; 74P; FKA; 4B8 275/30R19 96 11A; 22B; 244; 247; 57F; 68R; KAGI; KAGL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 53 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 248 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B8 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27B; 27H; Baureihe W213; 5KA; 57F; KAGI; KAGL E300de; E300e; nur Limousine Heckantrieb; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; FKA; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO §22 53801*06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; Cabrio; Heckantrieb; 5GG; 57F; 673; KAGI; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGL 12A; 51A; 7AC; 71C; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 71K; 721; 725; 73C; 247; 5HA; 57F; 670; 74A; 74P; FKA; 4B8 68X; KAGI; KAGL 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248; 5GG 225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 244; 247; 5GG; 57F; KAGI; KAGL 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247; 5HA; 57F; 68X; KAGI; KAGL 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22B; 244; 247; Coupe; Heckantrieb; 5GG; 57F; 673; KAGI; 10B; 11B; 11G; 11H; KAGL 12A; 51A; 7AC; 71C; 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 71K; 721; 725; 73C; 247; 5HA; 57F; 670; 74A; 74P; FKA; 4B8 68X; KAGI; KAGL 120 - 245 235/35R19 91Y 11A; 21N; 21P; 22I; 24J; 248 225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22B; 244; 247; 5GG; 57F; KAGI; KAGL 265/30R19 93Y 11A; 22B; 22F; 244; 247; 5HA; 57F; 68X; KAGI; KAGL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 53 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 93 11A; 21P; 24J; 57E; Kombi; Heckantrieb; 572; 67C; 68R 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R19 96Y 11A; 22I; 24M; 5IE; 12A; 51A; 7AC; 71C; 57F; 68R; KAGI; KAGL 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; FKA; 4B8 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 255/35R19 96Y 11A; 21P; 24C; 24D; Kombi; Allradantrieb; 260; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B8 Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/45R19 104 11A; 24J; 248 nicht AMG EQE 43 265/40R19 102 11A; 24J; 24M 4MATIC; Limousine; 265/45R19 102 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 275/40R19 105 11A; 24J; 244; 247; Heckantrieb; Elektro; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PI; 7PL; 71C; 71K; 721; 725; §22 53801*06 73C; 74A; 74P; 75I; 765 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/50R19 103 YCU; 57F; KAGL nicht GLC 300 e 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; 4MATIC; nicht GLC 300 27I; 57F; KAGL de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PL; 7P0; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 934 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 53 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/50R19 103 YCU; 57F; KAGL nicht GLC 300 e 285/45R19 107 YBM; YC0; 11A; 24M; 4MATIC; nicht GLC 300 57F; KAGL de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 930 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R19 99 11A; 24J; 24M GLK-Klasse; 235/50R19 99 GDD; YDG; 11A; 21P; Allradantrieb; §22 53801*06 22I; 24C; 24D; 56G; Heckantrieb; KAGI; KAGL 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 CF1; 11A; 21P; 22I; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 24J; 24M; KAGI; KAGL 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 765; 255/40R19 100 CF2; 11A; 21P; 22I; 4B8 24C; 24D 255/45R19 100 CF3; GDD; 11A; 21P; 22I; 24C; 24D; KAGI; KAGL Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 245/40R19 94Y YDN; 11A; 21B; 22B; Nicht für Fz. m. 22L; 24J; 24M; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 255/40R19 96Y CF2; 11A; 21B; 22B; für gepanzerte Fz; 22L; 24J; 24M Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/40R19 94Y 11A; 21B; 22B; 24C; Nicht für Fz. m. 24D; 5HI; 51J Länge 6158 mm; nicht 275/35R19 96 11A; 22B; 22F; 22L; für gepanzerte Fz; 24D; 57F; 68S Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 53 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/45R19 100 GAO; 12Q ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 245/45R19 102 GAE ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 255/40R19 100 11A; 24J 222); nicht AMG Sport- Paket; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B8 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 255/35R19 96Y 11A; 24J bis Mj.2013 (Baureihe 150 - 380 255/40R19 96Y GAN; 11A; 24J 221); Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53801*06 12A; 51A; 530; 573; 7AA; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/35R19 88 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 235/35R19 91 11A; 246; 26B; 260; 10B; 11B; 11G; 11H; 6C3; KAGI; KAGL 12A; 51A; 7AC; 71C; 255/30R19 91 11A; 22M; 270; 57F; 71K; 721; 725; 73C; 673; KAGI; KAGL 74A; 74P; FKA; 4B8 265/30R19 89 11A; 22L; 271; 57F; 68X Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 53 FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten §22 53801*06 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffi nnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 53 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 53801*06 abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 53 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53801*06 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 53 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der §22 53801*06 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 53 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 285/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 53801*06 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 53 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 §22 53801*06 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 53 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 295/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 53801*06 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 53 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 §22 53801*06 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 53 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 53801*06 werden. 7EC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. A lternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) is t zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 53 7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 53801*06 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. 970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 245/45R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 53 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 255/45R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 §22 53801*06 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 275/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 53 GAO) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 255/45R19 Hinterachse: 285/40R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GB8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 245/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die §22 53801*06 tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 255/45R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. KAGI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 40 KAGJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 50 KAGL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 35 XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 53 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/50R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird §22 53801*06 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 285/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 305/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 53 Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R19 Hinterachse: 235/50R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 245/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 53801*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 240 HA 27B x = 300 y = 290 HA 26P x = 290 y = 230 VA 26B x = 340 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 290 8 HA 27F x = 300 y = 290 20 HA 26N x = 340 y = 280 8 VA 26J x = 340 y = 280 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53801*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53801*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 27F x = 280 y = 280 30 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA 26J x = 325 y = 310 30 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 280 HA 27I x = 230 y = 230 HA 26B x = 325 y = 310 VA 26P x = 275 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 280 20 HA 27H x = 280 y = 280 8 HA 26J x = 325 y = 310 20 VA 26N x = 325 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53801*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 255 y = 270 HA 27I x = 205 y = 220 HA 26B x = 330 y = 340 VA 26P x = 280 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 255 y = 270 30 HA 27H x = 255 y = 270 8 HA 26J x = 330 y = 340 30 VA 26N x = 330 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 300 VA 26P x = 265 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 26J x = 315 y = 300 10 VA 26N x = 315 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQEW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*.. Handelsbez.: EQE-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B y = 280 y = 295 HA 27I x = 230 x = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 27F x = 280 y = 295 30 HA 27H x = 280 y = 295 8 HA 26J x = 270 y = 260 20 VA 26N x = 270 y = 260 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 53801*06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CLECA Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*.. Handelsbez.: CLE-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 290 VA 26P x = 250 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA 26N x = 300 y = 290 8 VA 26J x = 300 y = 290 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 285 VA 26P x = 220 y = 235 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 27F x = 285 y = 325 25 HA 27H x = 285 y = 325 8 HA 26J x = 270 y = 285 30 VA 26N x = 270 y = 285 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801 ANLAGE: 32 DAIMLER, DB, Mercedes, MERCEDES Radtyp: APR9M Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 53 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 53801*06 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.