Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                       Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 14

                               Fahrzeughersteller              AUDI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               APR9M8FP40D666          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6      Kunststoff      805      2297    09/21
               APR9M8KA40D666          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø66.6                 66,6      Kunststoff      805      2297    09/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53801*06




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
               Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET: 35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGI, KAGL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : F2
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 235/35R19 91              11A; 21P; 22I; 51J        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                          245/35R19 93              YDE; 11A; 21P; 22B;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                                    24J; 24M; 51J; KAGI;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KAGL                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                255/35R19 92        11A; 21B; 22B; 22H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    24J; 24M; 54F; 6CX        74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 200 235/35R19 91        11A; 21P; 22I; 5GG;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                              51J                       Nicht A4 Allroad
                                                  100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22B;       Quattro; AUDI S4 bis
                                                                              24J; 24M; 51J; KAGI;      MJ2016; Kombi;
                                                                              KAGL                      Allradantrieb;
                                                            255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 24M; 54F; 6CX        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 90 - 200   225/40R19   93W                             Nicht A4 Allroad
                                                            235/35R19   91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                  260       225/40R19   M+S 52J                         ab MJ2016; AUDI S4
                                                            235/35R19   M+S 52J                         (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
§22 53801*06




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/35R19 91  11A; 21P; 22I; 51J               AUDI A4 bis MJ2015;
                                                         245/35R19 93  YDE; 11A; 21P; 22B;              Limousine;
                                                                       24J; 24M; 51J; KAGI;             Frontantrieb;
                                                                       KAGL                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/35R19 92  11A; 21B; 22B; 22H;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       24J; 24M; 54F; 6CX               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 90 - 200   225/40R19   93W                             Nicht A4 Allroad
                                                            235/35R19   91Y                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                  260       225/40R19   M+S 52J                         ab MJ2016; AUDI S4
                                                            235/35R19   M+S 52J                         (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91       11A; 21P; 22I; 51J        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                  100 - 245 245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22B;       AUDI S4 bis MJ2016;
                                                                              24J; 24M; 51J; KAGI;      Limousine;
                                                                              KAGL                      Allradantrieb;
                                                            255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22H;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 24M; 54F; 6CX        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R19 91 11A; 21P; 22I; 5GG;              AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                       51J                              Nicht A4 Allroad
                                                100 - 245 245/35R19 93 YDE; 11A; 21P; 22B;              Quattro; AUDI S4 bis
                                                                       24J; 24M; 51J; KAGI;             MJ2016; Kombi;
                                                                       KAGL                             Allradantrieb;
                                                          255/35R19 92 11A; 21B; 22B; 22H;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       24J; 24M; 54F; 6CX               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   235/35R19 91      11A; 21P; 22I; 51J        AUDI A4 bis MJ2015;
                                                            245/35R19 93      YDE; 11A; 21P; 22B;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                              24J; 24M; 51J; KAGI;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAGL                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            255/35R19 92      11A; 21B; 22B; 22H;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 24M; 54F; 6CX        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J                        A7 Sportback; S7
                                                140 - 245 245/40R19 94                                  Sportback; Coupe; 4-
                                                140 - 331 235/40R19 M+S 52J                             türig; Allradantrieb;
                                                          235/45R19 M+S 52J                             Frontantrieb;
§22 53801*06




                                                          255/35R19 96Y                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/40R19       51G                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                          265/35R19 98    11A; 26P                      71K; 721; 725; 73C;
                                                          265/40R19 98    11A; 26P                      74A; 74P; 77E
                                                309 - 331 245/40R19 M+S 52J
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/45R19 98    51J                           Nur A6 allroad
                                                          255/40R19 100 11A; 27I                        quattro;
                                                          255/45R19 100 11A; 27I                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 765; 77E;
                                                                                                        DEB




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro,  A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 245/40R19 94     5HI                          A6; nicht A6 allroad
                                                          265/35R19 94     11A; 26P; 270; 5HI;          quattro; S6; Kombi;
                                                                           67H; KAGI; KAGL              Stufenheck;
                                                            275/35R19 96   11A; 248; 271; 57F;          Allradantrieb;
                                                                           68S; KAGI; KAGL              Frontantrieb;
                                                  100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R19 95   57E; 67K                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                            245/40R19 98                                71K; 721; 725; 73C;
                                                  100 - 331 235/40R19 M+S 52J                           74A; 74P; 77E; FKA
                                                            235/45R19 M+S 52J
                                                            255/35R19 96Y 11A; 270
                                                            255/40R19 96Y 11A; 270
                                                            265/35R19 98   11A; 26P; 270; 67H;
                                                                           KAGI; KAGL
                                                            265/40R19 98   11A; 26P; 270; 67K;
                                                                           KAGI; KAGL
                                                  309 - 331 245/40R19 M+S 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 235/40R19 M+S 5GM; 52J                A7 Sportback; S7
§22 53801*06




                                               140 - 245 245/40R19 94                          Sportback; Coupe; 4-
                                               140 - 331 235/40R19 M+S 52J                     türig; Allradantrieb;
                                                         235/45R19 M+S 52J                     Frontantrieb;
                                                         255/35R19 96Y                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R19      51G                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                         265/35R19 98   11A; 26P               71K; 721; 725; 73C;
                                                         265/40R19 98   11A; 26P               74A; 74P; 77E
                                               309 - 331 245/40R19 M+S 52J
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 245/40R19 94   5HI                    A6; nicht A6 allroad
                                                         265/35R19 94   11A; 26P; 270; 5HI;    quattro; S6; Kombi;
                                                                        67H; KAGI; KAGL        Stufenheck;
                                                         275/35R19 96   11A; 248; 271; 57F;    Allradantrieb;
                                                                        68S; KAGI; KAGL        Frontantrieb;
                                               100 - 245 235/40R19 92Y 5GM; 57E; 67H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R19 95   57E; 67K               12A; 51A; 573; 71C;
                                                         245/40R19 98                          71K; 721; 725; 73C;
                                               100 - 331 235/40R19 M+S 52J                     74A; 74P; 77E; FKA
                                                         235/45R19 M+S 52J
                                                         255/35R19 96Y 11A; 270
                                                         255/40R19 96Y 11A; 270
                                                         265/35R19 98   11A; 26P; 270; 67H;
                                                                        KAGI; KAGL
                                                         265/40R19 98   11A; 26P; 270; 67K;
                                                                        KAGI; KAGL
                                               309 - 331 245/40R19 M+S 52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/45R19 98   51J                    Nur A6 allroad
                                                         255/40R19 100 11A; 27I                quattro;
                                                         255/45R19 100 11A; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                               74A; 74P; 765; 77E;
                                                                                               DEB

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 245/45R19 102                        A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                         255/40R19 100                        Allradantrieb; Hybrid;
                                                         255/45R19 100                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/50R19 103 11A; 248; 26N; 26P     12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                         265/40R19 102 11A; 26P               71K; 721; 725; 73C;
                                                         265/45R19 102 11A; 26P               74A; 74P; 765; 77E
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R19 99  5JK                    A6; Kombilimousine;
                                                         245/45R19 102                        Limousine;
                                                         255/40R19 100 11A; 26P               Allradantrieb;
                                                         255/45R19 100 11A; 26P               Frontantrieb;
§22 53801*06




                                                         265/40R19 102 11A; 245; 248; 26P     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/45R19 102 11A; 245; 248; 26P     12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubni s
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 14
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutac hten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausauss chnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 53801*06




                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 53801*06




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 14
                      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der V orderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
§22 53801*06




               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/40R19
                                    Hinterachse:                          265/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R19
                                    Hinterachse:                        265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/40R19
                                    Hinterachse:                        275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 14
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        255/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 53801*06




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               KAGI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 40




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 14
               KAGL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 35
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53801*06




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
§22 53801*06




                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA
§22 53801*06




                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 325              y = 390                  HA
                            27I                     x = 275              y = 340                  HA
                            26B                     x = 450              y = 270                  VA
                            26P                     x = 400              y = 220                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 53801*06




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 325        y = 390           18                HA
                            26N                   x = 450        y = 270            7                VA
                            27H                   x = 325        y = 390            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 35 AUDI                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
§22 53801*06




                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.