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							               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                      Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.09.2022
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                               Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               APR9M8FP40D571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      805      2297    09/21
               APR9M8KA40D571          PCD112 ET40            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      805      2297    09/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53801*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET:                    35 oder
               Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET:                    50 oder
               Radtyp: APR9K KBA: 53800 Lochkreis: 5x112 ET:                    40

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAGI, KAGJ, KAGL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                                            140 Nm für Typ : KL; KN; 5FP
                Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen   Auflagen
                5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M;  Altea Freetrack;
                                                                      6C3; 990; KAGI; KAGL Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
               5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22H;          Nicht Altea Freetrack;
                                                                      22Q; 24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/35R19 91  11A; 21B; 21N; 22H;          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                      22Q; 24C; 24D                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 77E
               5PN           e9*2007/46*0012*..   103 - 155 235/35R19 91      11A; 22Q; 24C; 24M;  Altea 4 Freetrack;
                                                                              6C3; 990; KAGI; KAGL Allradantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen   Auflagen
               5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 235/35R19 91  11A; 22Q; 24C; 24M;  Altea Freetrack;
                                                                       6C3; 990; KAGI; KAGL Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E
               5P           e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22H;  Nicht Altea Freetrack;
                                                                       22Q; 24C; 24D        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53801*03




                                                          235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22H;  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       22Q; 24C; 24D        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 77E
               5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24C; 24M;  Altea 4 Freetrack;
                                                                       6C3; 990; KAGI; KAGL Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/40R19       89                              Allradantrieb;
                                                        235/40R19       92    11A;   24J;   248         Frontantrieb;
                                                        245/35R19       89    11A;   24J;   248         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19       94    11A;   24J;   248         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/35R19       92    11A;   24J;   248         721; 725; 73C; 74A;
                                                        255/40R19       96    11A;   24J;   248         74P; 77E
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 221      225/40R19       89                              ATECA CUPRA;
                                                        235/40R19       92    11A;   24J;   248         Allradantrieb;
                                                        245/35R19       89    11A;   24J;   248         Frontantrieb;
                                                        245/40R19       94    11A;   24J;   248         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/35R19       92    11A;   24J;   248         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        255/40R19       96    11A;   24J;   248         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     Born
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               K1           e9*2018/858*04001*.. 70         235/45R19 95      11A; 24C; 248; 26B;       Heckantrieb; Elektro;
                                                                              26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 765; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               1P           e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 91W 11A; 21B; 22F; 24C;             Leon Cupra; Leon
               1PN          e9*2007/46*0013*..                          24D                             Cupra R; Frontantrieb;
                                                          235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 24C;             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                        24D                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                          255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;             71C; 71K; 721; 725;
                                                                        585; 671; KAGI; KAGJ;           73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                        KAGL                            FKA
               1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 91W 11A; 21B; 22F; 24C;              Schrägheck;
               1PN          e9*2007/46*0013*..                          24D                             Frontantrieb;
                                                          235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C;             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                        24D; 5ET                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                          255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;             71K; 721; 725; 73C;
                                                                        585; 671; KAGI; KAGJ;           74A; 74P; 77E; FKA
                                                                        KAGL
§22 53801*03




               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/35R19 91   11A; 24J; 248; 26B; nicht Cupra Leon;
                                                                       26N; 27H            Kombi; Schrägheck;
                                               110 - 140 225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
                                                                       26N; 27H; 5FE       Frontantrieb; inkl.
                                                                                           Hybrid;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 77E
               KL           e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B; Leon Cupra; Leon
                                                                       26N; 27H; 5FE       Cupra Sportstourer;
                                               110 - 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26B; Kombi; Schrägheck;
                                                                       26N; 27H; 52J       Allradantrieb;
                                                         235/35R19 91  11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
                                                                       26N; 27H            Hybrid;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 180 245/45R19 102       11A; 246                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 53801*03




                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombinati on muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
§22 53801*03




                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
§22 53801*03




                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (A BV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                   Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        235/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 53801*03




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 10
               KAGI) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                       Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 40
               KAGJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 50
               KAGL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse APR9K KBA: 53800 Lochkreis 5x112 ET: 35
§22 53801*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
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                                                                                                                  Seite: 9 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA
§22 53801*03




                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0150-21-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53801
               ANLAGE: 20 SEAT                                                  Radtyp: APR9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     K1
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*04001*..
                      Handelsbez.:     Born

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 295              y = 295                  VA
                            26P                     x = 245              y = 245                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 310        y = 300            15                HA
§22 53801*03




                            27H                  x = 310        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 295        y = 295            25                VA
                            26N                  x = 295        y = 295             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.