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							Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                        Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 14.12.2021
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                Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                ROVER LIMITED (GB)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
APR0MHFP40D634 PCD108 ET40                     ohne                           63,4                     800      2330    11/21
APR0MHFP40D634 PCD108 ET40                     ohne                           63,4                     810      2297    11/21
APR0MHKA40D634 PCD108 ET40                     ohne                           63,4                     810      2297    11/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                             LIMITED (GB)


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: APR0K KBA: 53796 Lochkreis: 5x108 ET: 45 oder
Radtyp: APR0K KBA: 53796 Lochkreis: 5x108 ET: 50

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAMD, KAME
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JA; N*3; JB; CC9
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; DC; LC;
                                             LZ; DF; DH
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 102 Nm   für   Typ : N*3
                                             125 Nm   für   Typ : CC9; DC; DH; JA; JB
                                             133 Nm   für   Typ : DF; LC; LZ
                                             140 Nm   für   Typ : LY




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 235/45R20 96       5BC                       10B; 11B; 11G; 11H;
             e5*2007/46*1058*..   110 - 227 235/45R20 100                                12A; 51A; 7F6; 7HQ;
                                            245/45R20 99       11A; 245                  7MZ; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e5*2007/46*1050*..             245/45R20 99                                 12A; 51A; 7HP; 7NA;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 74H

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 255/50R20 109      11A; 245                  Allradantrieb;
             e5*2007/46*1047*..             265/45R20 104                                Heckantrieb;
                                            275/45R20 106      11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7F9; 7HT;
                                                                                         7NA; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                         771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/45R20 101           11A; 245                  Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        265/45R20 104           11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       265/50R20 107           11A; 24M; 241; 246;       12A; 51A; 7NA; 7PW;
                                                               26P; 27I                  71C; 71K; 721; 725;
                                             275/45R20 106     11A; 24J; 248             73C; 74C; 74H
                                             285/45R20 112     11A; 24M; 241; 246;
                                                               26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 280 235/35R20 92       GDG; 11A; 241; 246;       Allradantrieb;
              e5*2007/46*1049*..                               26B; 26J; 5GM; 57E        Heckantrieb;
                                             265/30R20 94      GDG; 11A; 24M; 27B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               27F; 57F; KAMD            12A; 51A; 7F7; 7NA;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74H; FKA

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y      11A; 245; 26P; 5HR        Kombi; Limousine;
             e5*2007/46*1048*..             255/35R20 97       11A; 245; 248; 26N;       Allradantrieb;
                                                               26P                       Heckantrieb;
                                             265/35R20 95Y     11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26N; 5HR                  12A; 51A; 7F8; 7NA;
                                             265/35R20 99      11A; 245; 248; 26B;       71C; 71K; 721; 725;
                                                               26N                       73C; 74A; 74H



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95  11A; 21P; 24M; 51J;            Kombilimousine;
                                                          765                            Limousine;
                                            255/35R20     11A; 21P; 24M; 51G             Heckantrieb;
                                            255/35R20 97  11A; 21P; 21Q; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/30R20 93Y 11A; 22I; 24D; 5HA;            12A; 51A; 7AF; 7MO;
                                                          57F; 68U; KAMD;                71C; 71K; 721; 725;
                                                          KAME                           73C; 74A; 74H; FKA;
                                            275/30R20 97  11A; 22I; 24D; 57F;            4BZ
                                                          68U; KAMD; KAME

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20          51G                       nur bis
                                                                                         e11*2001/116*0217*04;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         Luftfederung; nicht
                                                                                         für gepanzerte Fz;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 4BZ

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20      100                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R20      99                              12A; 51A; 7MZ; 7PX;
                                          255/40R20      97                              71C; 71K; 721; 725;
                                          255/45R20      101                             73C; 74C; 74H; 84G
                                          265/40R20      100
                                          265/45R20      104

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 255/50R20 109                                Allradantrieb;
             e5*2007/46*1057*..             265/45R20 104                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/45R20 106                                12A; 51A; 7HU; 7MZ;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74C; 74H


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 12
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herz ustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.12.2021
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       des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
       dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamt e Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten A nhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.12.2021
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beacht en.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 710kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/35R20
                     Hinterachse:                         275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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                                                                                                   Seite: 7 von 12
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es s ind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
7AF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2C41655 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7F7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0198-21-WIRD
zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art .
     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignet es
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D43636 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nac hrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit
     ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen
     bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                   Vorderachse:                         235/35R20
                   Hinterachse:                         265/30R20
      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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KAMD) Im Fall einer Kombination mit einem ande ren Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse APR0K KBA: 53796 Lochkreis 5x108 ET: 45
KAME) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse APR0K KBA: 53796 Lochkreis 5x108 ET: 50




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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     DH
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4311*..
       Handelsbez.:     JAGUAR I-PACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 200              y = 200                  VA
             26P                     x = 150              y = 150                  VA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 200        y = 200            10                VA
             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
             27F                  x = 250        y = 250            10                HA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     JA
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:     JAGUAR XE

       Variante(n):     Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 300              y = 300                VA
             26P                       x = 250              y = 230                VA
             27B                       x = 290              y = 300                HA
             27I                       x = 240              y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             27F                  x = 290        y = 300            26                HA
             27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53797
ANLAGE: 4 JAGUAR                                                 Radtyp: APR0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.12.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     JB
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2981*..
       Handelsbez.:     Jaguar XF

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
             27F                  x = 300        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.