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							               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                     Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                               ROVER LIMITED (GB)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                              Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               APR1MHFP35A634 PCD108 ET35                     ohne                        63,4                     780      2382    07/21
               APR1MHFP35A634 PCD108 ET35                     ohne                        63,4                     810      2297    07/21
               APR1MHKA35A634 PCD108 ET35                     ohne                        63,4                     810      2297    07/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53799*04




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                            LIMITED (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JB
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LZ; LC; LY;
                                                            DH; DF; DC
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : DC; DH; JB
                                                            133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
                                                            140 Nm für Typ : LY
                Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 227 245/40R21 100          11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e5*2007/46*1058*..             245/45R21              11A; 24J                  12A; 51A; 7F6; 7HQ;
                                                            104W
                                                            255/35R21 98W          11A; 24J; 248; 5BK        7MZ; 71C; 71K; 721;
                                                            255/40R21 102          11A; 24J; 248             725; 73C; 74C; 74H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/40R21 100      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                            e5*2007/46*1050*..             255/40R21 102      11A; 24J; 248; 26P        12A; 51A; 7HP; 7NA;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R21 104      11A; 245                  Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1047*..             275/45R21 110      11A; 24J                  Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7F9; 7HT;
                                                                                                        7NA; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        75I; 771

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/40R21 102           11A; 24J; 248             Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1052*..        265/45R21 104           11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NA; 7PW;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H
§22 53799*04




               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 265/30R21 96Y      11A; 241; 246; 248;       Kombi; Limousine;
                             e5*2007/46*1048*..                               26B; 26J; 27H; 27I        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7F8; 7NA;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/45R21                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         104W
                                                         255/35R21      98    11A;   248                12A; 51A; 7MZ; 7PX;
                                                         255/40R21      102   11A;   248                71C; 71K; 721; 725;
                                                         255/45R21      102   11A;   248                73C; 74C; 74H
                                                         265/35R21      101   11A;   245; 248
                                                         275/35R21      99    11A;   24J; 248

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/45R21 104                                Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1057*..             275/45R21 110      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7HU; 7MZ;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 74H; 75I



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53799*04




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                  Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
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               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 53799*04




                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                  Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               5BK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 750kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
§22 53799*04




                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge z u beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                    Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
               7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               7HQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53799*04




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LY
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1057*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Velar

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 300                  VA
                            26P                     x = 200              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53799*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LY
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3954*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Velar

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 300                  VA
                            26P                     x = 200              y = 250                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53799*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                            26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     DF
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1050*..
                      Handelsbez.:     Jaguar E-PACE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53799*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     DF
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4161*..
                      Handelsbez.:     Jaguar E-PACE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53799*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0020-21-WIRD/N4
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53799
               ANLAGE: 1 JAGUAR                                                 Radtyp: APR1M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     JB
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2981*..
                      Handelsbez.:     Jaguar XF

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53799*04




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.