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							                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                    Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              PORSCHE




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 10 1/2 J X 22 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 47
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE2RLBP47PP71          PCD130 ET47            ohne                        71,6                   1085      2486    08/25
                6
                ASE2RLSA47PP71          PCD130 ET47            ohne                        71,6                  1085       2486     08/25
                6
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100353*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ASE2N KBA: 100351 Lochkreis: 5x130 ET: 43

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD1E
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 9YA; 9YA; 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                Zubehör                                    : OE-Schraube


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                             Typ : 9PA
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPV


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                             160 Nm für Typ : 9PA; 9YA



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22 99          11A; 24J; 244; 5JK;     inkl. Facelift 2014;
                92AN         e13*2007/46*1106*..                                 56G                     Allradantrieb;
                                                 155 - 405 265/35R22 102         11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/35R22 104         11A; 24J; 244           12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                                         4DE

                Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y       11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            295/30R22 103Y       11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  176 - 331 265/35R22            11A; 24C; 24D; 53S      721; 725; 73C; 74C;
                                                  176 - 404 295/30R22            11A; 24C; 24D; 53S      74E; PDA; 4BI; 4B5


                Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22 99          11A; 24J; 244; 5JK;     inkl. Facelift 2014;
                92AHN        e13*2007/46*1108*..                                 56G                     Allradantrieb;
                                                 155 - 405 265/35R22 102         11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/35R22 104         11A; 24J; 244           12A; 51A; 573; 7BN;
§22 100353*00




                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                                         4DE

                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 295/35R22 108    GDL; ZCB; 11A; 248; ab
                                                                            57F; KD1E            e13*2007/46*0900*13;
                                                           305/35R22 110    YD3; ZCC; 11A; 24M; nicht Coupe; SUV;
                                                                            57F; KD1E            Allradantrieb; Hybrid;
                                                           315/35R22 111Y GEB; 11A; 24M; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            57F; KD1E            12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76B; 97H
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 295/35R22 108    GDL; ZCB; 57F;       ab
                                                                            KD1E                 e13*2007/46*0900*13;
                                                           305/35R22 110    YD3; ZCC; 57F;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                            KD1E                 nicht Hybrid;
                                                           315/35R22 111Y GEB; 57F; KD1E         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76B; 97H




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 295/35R22 108    GDL; ZCB; 11A; 248; ab
                                                                            57F; KD1E            e13*2007/46*0900*13;
                                                           305/35R22 110    YD3; ZCC; 11A; 24M; nicht Coupe; SUV;
                                                                            57F; KD1E            Allradantrieb; nicht
                                                           315/35R22 111Y GEB; 11A; 24M; 27H; Hybrid;
                                                                            57F; KD1E            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76B; 97H
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 295/35R22 108    GDL; ZCB; 57F;       ab
                                                                            KD1E                 e13*2007/46*0900*13;
                                                           305/35R22 110    YD3; ZCC; 57F;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                            KD1E                 Hybrid;
                                                           315/35R22 111Y GEB; 57F; KD1E         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76B; 97H

                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 471       285/35R22 106    57E; 6CN             CAYENNE COUPE; bis
                                                                                                 e13*2007/46*0900*12;
§22 100353*00




                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 98P;
                                                                                                 FKA
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 315/30R22 107    57F; 6CN; KD1E       CAYENNE COUPE; bis
                                                                                                 e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                 inkl. Hybrid;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76B; 98P;
                                                                                                 FKA
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 315/30R22 107    11A; 24M; 57F; 6BS; nicht CAYENNE
                                                                            KD1E                 COUPE;
                                                                                                 bis
                                                                                                 e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                 Kombilimousine; SUV;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76B; 98P;
                                                                                                 FKA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102    11A; 26P; 57E; 6BS nicht CAYENNE
                                                                                                 COUPE;
                                                                                                 bis
                                                                                                 e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                 Kombilimousine; SUV;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 98P;
                                                                                                 FKA


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 100353*00




                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                 Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100353*00




                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4B5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 955 606 021 00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                4BI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                       Nr.: 955 361 661 01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                 Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 10
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
                4DE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 958 361 661 00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
§22 100353*00




                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          285/35R22
                                    Hinterachse:                          315/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                      deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        285/35R22
                                   Hinterachse:                        315/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Rei fengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
§22 100353*00




                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
                GDL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/40R22
                                   Hinterachse:                          295/35R22
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           285/40R22



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                                   Hinterachse:                          315/35R22
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KD1E) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse ASE2N KBA: 100351 Lochkreis 5x130 ET: 43
                PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                     der Sonderräder entfernt werden.
                YD3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          275/40R22
                                    Hinterachse:                          305/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZCB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 100353*00




                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         275/40R22
                                    Hinterachse:                         295/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZCC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         285/40R22
                                    Hinterachse:                         305/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      PORSCHE
                       Fahrzeugtyp:     9YA
                       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*0900*..
                       Handelsbez.:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 200              y = 250                  VA
                             26B                     x = 250              y = 250                  VA
                             27I                     x = 200              y = 250                  HA
                             27B                     x = 250              y = 250                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100353*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0043-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100353
                ANLAGE: 9 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2R
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     PORSCHE
                       Fahrzeugtyp:    9YA
                       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*0900*..
                       Handelsbez.:    Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS

                       Variante(n):


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 330        y = 320             8                VA
                             26J                  x = 330        y = 320            25                VA
                             27H                  x = 340        y = 340             8                HA
                             27F                  x = 340        y = 340            25                HA
§22 100353*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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