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							                Gutachten 366-0028-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100341
                ANLAGE: 4 MAZDA                                                         Radtyp: ASE0J
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 17.12.2025
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                                   Fahrzeughersteller           MAZDA, Mazda Motor Corporation




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung                  Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                            Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
                ASE0J0BP45EX671 PCD114,3 ET45                  ohne                           67,1                     860      2340    08/25
                ASE0J0SA45EX671 PCD114,3 ET45                  ohne                           67,1                     860      2340    08/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsm ittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100341*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für   Typ : GH; GHE
                                                             120 Nm   für   Typ : GH; GJ
                                                             130 Nm   für   Typ : KH01; KL01
                                                             140 Nm   für   Typ : TB1
                 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-60
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 KH01         e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/50R20 104            12O                        mit
                               .
                                                                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                                                                 (Flap) Serie;
                                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                                 Heckantrieb; inkl.
                                                                                                                 Hybrid;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 725; 73C; 74C




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0028-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100341
                ANLAGE: 4 MAZDA                                                    Radtyp: ASE0J
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-80
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KL01         e13*2018/858*00760*. 187          235/50R20 104     12O                       mit
                              .
                                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74C
                KL01          e13*2018/858*00760*. 141         235/50R20 104     12O                       mit
                              .
                                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           51A; 7OX; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-9
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                TB1          e13*KS07/46*0005*.. 204           245/50R20         51G                       Allradantrieb;
                                                               255/50R20         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                           51A; 7AS; 71C; 71K;
§22 100341*00




                                                                                                           721; 725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 108 225/35R20 90           11A; 21P; 22I; 22M;       nur bis
                GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24J; 24M                  e13*2007/46*1075*01;
                                                 88 - 136 225/35R20 90W          11A; 21P; 22I; 22M;       nur bis
                                                                                 24J; 24M                  e1*2001/116*0448*05;
                                                                                                           Schrägheck;
                                                                                                           Frontantrieb; nur
                                                                                                           Mazda 6;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74C; 77E
                GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 132     225/35R20 90W 11A; 21P; 22I; 22M;           ab
                GHE           e13*2007/46*1075*..                            245                           e13*2007/46*1075*02;
                                                                                                           ab
                                                                                                           e1*2001/116*0448*06;
                                                                                                           bis Mj.2012;
                                                                                                           Stufenheck;
                                                                                                           Schrägheck;
                                                                                                           Frontantrieb; nur
                                                                                                           Mazda 6;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74C; 77E




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0028-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100341
                ANLAGE: 4 MAZDA                                                   Radtyp: ASE0J
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 5
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/35R20 90W                                  ab Mj.2012; inkl.
                GJ           e1*2007/46*1001*..                                                           Mj.2015; Kombi;
                                                                                                          Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb; nur
                                                                                                          Mazda 6;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 77E
                GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 125    225/35R20 90 11A; 21S; 22I; 24J;            bis Mj.2012; Kombi;
                GHE           e13*2007/46*1075*..                          24M                            Frontantrieb; nur
                                                    83 - 136 225/35R20 90W 11A; 21S; 22I; 24J;            Mazda 6;
                                                                           24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 77E
                GJ            e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/35R20 90                                Kombi; Stufenheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
§22 100341*00




                                                                                                          74C; 77E


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinige n zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0028-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100341
                ANLAGE: 4 MAZDA                                                   Radtyp: ASE0J
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                       Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                       wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 100341*00




                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0028-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100341
                ANLAGE: 4 MAZDA                                                   Radtyp: ASE0J
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 100341*00




                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrol lsystem verwendet
                     werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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