Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                        Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 1 von 8

                                Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                                ROVER LIMITED (GB)




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
                ASE9LHBP45EX63          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     925      2431    11/25
                4
                ASE9LHSA45EX63          PCD108 ET45            ohne                           63,4                    925      2431     11/25
                4
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100337*00




                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                             LIMITED (GB)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : JB; JA; CCX; N*3; CC9
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; DH; DC;
                                                             LZ
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 102 Nm   für   Typ : N*3
                                                             125 Nm   für   Typ : CC9; DC; DH; JA; JB
                                                             128 Nm   für   Typ : CCX
                                                             133 Nm   für   Typ : LZ
                                                             140 Nm   für   Typ : LY




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 8
                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 245/55R19 103                                Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1047*..             255/55R19 107                                Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7F9; 7HT;
                                                                                                         7NA; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                         771
                DC            e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 255/55R19           51G                     Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1047*..                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 7F9; 7HT; 7NA;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 74H

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DH           e11*2007/46*4311*.., 172  245/55R19 103             12P                     Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1052*..        255/50R19 103             11A; 12A; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/55R19 107             11A; 12A; 245           51A; 7NA; 7PW; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 74H
§22 100337*00




                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93            11A; 21B; 22B; 22L;     ab e11*98/14*0115*06;
                                                                                 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   147 - 219 245/35R19 93Y       11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 24J; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 4BZ

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 177 235/40R19 96         11A; 245; 26B; 26J;     Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1049*..                                 67H                     Heckantrieb;
                                                   120 - 280 245/35R19 93W       11A; 245; 26B; 26J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27I                     12A; 51A; 7F7; 7NA;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74H

                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/40R19 98                                 Kombi; Limousine;
                             e5*2007/46*1048*..             255/35R19 96Y                                Allradantrieb;
                                                            255/40R19 96Y                                Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7F8; 7NA;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74H




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                  Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 8
                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19    12T; 51G                         Kombilimousine;
                                                            255/35R19 96 12A                              Limousine;
                                                            255/40R19 96 11A; 12A; 21Q                    Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AF; 7MO;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74H; 765;
                                                                                                          4BZ

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19             51G; 52J                nur bis
                                                            255/40R19 96Y                                 e11*2001/116*0217*04;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          Luftfederung; nicht
                                                                                                          für gepanzerte Fz;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74H; 765; 4BZ

                Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
§22 100337*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/50R19 99            12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R19 101           12T                     51A; 7MZ; 7PX; 71C;
                                                          255/45R19 100           12A                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 74H; 765

                Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 255/55R19 107         12T                     Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1057*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 7HU; 7MZ; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74C; 74H


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit di esem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StV ZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 100337*00




                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
                     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                  Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 8
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel is t die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 100337*00




                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4BZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/40R19
                                     Hinterachse:                          265/35R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 8
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
§22 100337*00




                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
                7AF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2C41655 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7F7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7F8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 8
                7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit S ensoren Art.
                     Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D43636 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
                     werden.
                7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 100337*00




                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
                     Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0045-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100337
                ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE9L
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 8


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     JA
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
                       Handelsbez.:     JAGUAR XE

                       Variante(n):     Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             27B                       x = 290              y = 300                HA
                             27I                       x = 240              y = 250                HA
                             26B                       x = 300              y = 300                VA
                             26P                       x = 250              y = 230                VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100337*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 290        y = 300            26                HA
                             27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen