Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                               Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 10

                                Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 26
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE2M8BP26EP66 PCD112 ET26                     ohne                        66,6                   1035      2486    01/26
                6
                ASE2M8SA26EP66 PCD112 ET26                     ohne                        66,6                  1035       2486     01/26
                6
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrec ke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100350*01




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ASE2N KBA: 100351 Lochkreis: 5x112 ET: 37 oder
                Radtyp: ASE2N KBA: 100351 Lochkreis: 5x112 ET: 32 oder
                Radtyp: ASE2N KBA: 100351 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: ASE2R KBA: 100353 Lochkreis: 5x112 ET: 43


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD07, KD08, KD09, KEJQ
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : G4X; N-XA; G3X; U1X
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28,7 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : BMWi-N; (Kegelbund lose)
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBA



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                               Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 2 von 10


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28,7 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : BMWi-N
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBA


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                BMWi-N       e1*2018/858*00109*.. 140 - 150 265/40R22 106            11A; 248; 5NA       iX M60; iX M70 xDrive;
                                                            275/40R22 107            11A; 248            Allradantrieb;
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7ON; 7OO;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 74E
                BMWi-N         e1*2018/858*00109*.. 102 - 150 265/40R22 106          11A; 248; 5NA       nicht iX M60; nicht
                                                                 275/40R22 107       11A; 248            iX M70 xDrive;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7ON; 7OO;
§22 100350*01




                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 74E
                G4X            e1*2007/46*1881*..      240 - 265 255/35R22 99        YAO; YC2; 11A; 26P; M SERIE; inkl. Hybrid;
                                                                                     57E; KD07; KD08;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     KD09; KEJQ          12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 76A
                G4X            e1*2007/46*1881*..      120 - 210 255/35R22 99        YAO; YC2; 11A; 26P; inkl. Hybrid;
                                                                                     57E; KD07; KD08;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     KD09; KEJQ          12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 76A

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (iX3)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                N-XA         e1*2018/858*00579*.. 170   255/35R22 99                 ZDU; 57E; KEJQ          Allradantrieb;
                                                                                                             Elektro;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             76A




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X1, iX1)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                U1X          e1*2018/858*00153*.. 100 - 221 255/30R22 95         11A; 24C; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                                 26B; 26N; 27B; 5HR      Frontantrieb; nicht
                                                                                                         Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                G3X          e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/35R22 99           YAO; 11A; 245; 248; Allradantrieb;
                                                                                 26P; 27I; 5JK; KD09 Heckantrieb; Adaptive
                                                                                                     BMW M Fahrwerk;
                                                                                                     BMW
                                                                                                     Standard Fahrwerk;
                                                                                                     inkl. Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C
                G3X           e1*2007/46*1797*..   100 - 210 255/35R22 99        YAO; 11A; 245; 26P; Allradantrieb;
                                                                                 57E; KD09           Heckantrieb; Adaptive
§22 100350*01




                                                                                                     BMW M Fahrwerk;
                                                                                                     BMW
                                                                                                     Standard Fahrwerk;
                                                                                                     inkl. Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 76A
                G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 255/35R22 99        YAO; 11A; 245; 26P; Allradantrieb;
                                                                                 57E; KD09           Adaptive BMW M
                                                                                                     Fahrwerk; BMW
                                                                                                     Standard Fahrwerk;
                                                                                                     inkl. Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C; 76A
                G3X           e1*2007/46*1797*..   240 - 265 255/35R22 99        YAO; 11A; 245; 248; Allradantrieb;
                                                                                 26P; 27I; KD09      Adaptive BMW M
                                                                                                     Fahrwerk; BMW
                                                                                                     Standard Fahrwerk;
                                                                                                     inkl. Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74C




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 10
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nic ht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100350*01




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen m uss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                            Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 10
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbr eiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 100350*01




                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. A lle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                             Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 10
                5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1900kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutt er von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
§22 100350*01




                     "0. Hinweise" zu beachten.
                7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                KD07)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ASE2N KBA: 100351 Lochkreis 5x112 ET: 32
                KD08)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ASE2N KBA: 100351 Lochkreis 5x112 ET: 37
                KD09)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ASE2R KBA: 100353 Lochkreis 5x112 ET: 43
                KEJQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse ASE2N KBA: 100351 Lochkreis 5x112 ET: 30
                YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                      Vorderachse:                        255/35R22
                                      Hinterachse:                        295/30R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich si nd
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/35R22
                                    Hinterachse:                          285/30R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                      oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                      des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                      der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZDU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 100350*01




                                    Vorderachse:                         255/35R22
                                    Hinterachse:                         275/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweis e zu beachten.
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G3X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
                       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 250                  VA
                             27I                     x = 200              y = 250                  HA
                             27B                     x = 250              y = 300                  HA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA
§22 100350*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     G4X
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1881*..
                       Handelsbez.:     BMW X REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 200              y = 200                  VA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA
                             27B                     x = 200              y = 200                  HA
                             27I                     x = 200              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100350*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 21 BMW, BMW AG                                           Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     U1X
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00153*..
                       Handelsbez.:     BMW X REIHE (X1, iX1)

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 250                  VA
                             26P                     x = 250              y = 200                  VA
                             27B                     x = 320              y = 330                  HA
                             27I                     x = 270              y = 280                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100350*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 250            20                VA
                             26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 320        y = 330            15                HA
                             27H                  x = 320        y = 330             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen