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							                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                                  Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 16.02.2026
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                                Fahrzeughersteller              MERCEDES-BENZ




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 22 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 26
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                               Rad                             Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE2M8BP26EP66 PCD112 ET26                     ohne                        66,6                   1035      2486    01/26
                6
                ASE2M8SA26EP66 PCD112 ET26                     ohne                        66,6                  1035       2486     01/26
                6
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100350*01




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ASE2N KBA: 100351 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
                Radtyp: ASE2N KBA: 100351 Lochkreis: 5x112 ET: 32 oder
                Radtyp: ASE2R KBA: 100353 Lochkreis: 5x112 ET: 43


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD07, KD09, KEJQ
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R2ES; R2CGLC; R2ES; E2EQSW; R2CGLC
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : E2EQSX; (Kugelbund lose)
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJMP




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                              Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 255/30R22 95         11A; 246; 57E; 58H;     nicht E 300 e; nicht
                                                                                 99T; KD09               E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         E 300 de; nicht E 300
                                                                                                         de 4MATIC; nicht E
                                                                                                         350 e; nicht E 350 e
                                                                                                         4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                         4MATIC; All-Terrain;
                                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PI; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76A
                R2ES          e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 265/30R22 97        11A; 24J; 248; 5IM      nicht E 300 e; nicht
                                                                                                         E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         E 300 de; nicht E 300
                                                                                                         de 4MATIC; nicht E
                                                                                                         350 e; nicht E 350 e
                                                                                                         4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                         4MATIC; All-Terrain;
                                                                                                         Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100350*01




                                                                                                         12A; 51A; 7PI; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A

                Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 HL 265/35R22      11A; 24J; 248; 26P;        Allradantrieb;
                                                                              953                        Heckantrieb; Elektro;
                                                             HL 275/35R22 107 11A; 24J; 244; 26P         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             265/35R22        11A; 24J; 248; 26P;        12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                              953                        71C; 71K; 721; 725;
                                                             275/35R22 104    11A; 24J; 244; 26P;        73C; 74A
                                                                              5MA
                E2EQSX        e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/40R22 106    5NA                        Allradantrieb;
                                                             275/40R22 107    5NK                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74E; 75I




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                              Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97         CFB; 57E; KD07;         nicht GLC 300 e
                                                                                 KEJQ                    4MATIC; nicht GLC 300
                                                             255/35R22 99        YAO; YC2; 57E;          de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                 KD07; KEJQ              350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         mit
                                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PL; 7P0;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76A; 930
                R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99        KD07; KEJQ              nicht GLC 300 e
                                                             265/35R22 98        11A; 24M; 245; 26P      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                         de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
§22 100350*01




                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         mit
                                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PL; 7P0;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 930
                R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/35R22 99        KD07; KEJQ              nicht GLC 300 e
                                                             265/35R22 98        11A; 24M; 245; 26P;     4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                 27I                     de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         mit
                                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7PL; 7P0;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 934




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                               Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/35R22 97          CFB; 57E; KD07;         nicht GLC 300 e
                                                                                  KEJQ                    4MATIC; nicht GLC 300
                                                              255/35R22 99        YAO; YC2; 57E;          de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                  KD07; KEJQ              350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                          GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                                          Schräghecklimousine;
                                                                                                          mit
                                                                                                          Radhausverbreiterung
                                                                                                          (Flap) Serie;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PL; 7P0;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 76A; 934


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 100350*01




                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                               Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.02.2026
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                       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 100350*01




                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                              Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrz eug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                58H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/30R22
                                    Hinterachse:                         295/25R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100350*01




                5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1460kg.
                5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1800kg.
                5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1900kg.
                5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1950kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km /h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                                Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                75I)    Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                        Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                        ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                7P0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 84 13 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PI)    Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                        Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                        Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                        werden.
                7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
                934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
§22 100350*01




                953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                     vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
                99T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:
                                      Vorderachse:                          255/30R22
                                      Hinterachse:                          305/25R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                        Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                        Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                        empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:
                                      Vorderachse:                          245/35R22
                                      Hinterachse:                          285/30R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                        eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                        empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KD07)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ASE2N KBA: 100351 Lochkreis 5x112 ET: 32



                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                                Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 8 von 10
                KD09)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ASE2R KBA: 100353 Lochkreis 5x112 ET: 43
                KEJQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse ASE2N KBA: 100351 Lochkreis 5x112 ET: 30
                YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:
                                      Vorderachse:                          255/35R22
                                      Hinterachse:                          295/30R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                        Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                        oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                        des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                        der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:
                                      Vorderachse:                          255/35R22
                                      Hinterachse:                          285/30R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 100350*01




                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                        Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                        oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
                        des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
                        der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                              Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     E2EQSW
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
                       Handelsbez.:     EQS-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 330              y = 335                  VA
                             26P                     x = 280              y = 285                  VA
                             27B                     x = 320              y = 370                  HA
                             27I                     x = 270              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100350*01




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 330        y = 335            30                VA
                             26N                  x = 330        y = 335             8                VA
                             27F                  x = 320        y = 370            20                HA
                             27H                  x = 320        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0040-25-WIRD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur TTG 100350
                ANLAGE: 20 MERCEDES                                              Radtyp: ASE2M
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CGLC
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
                       Handelsbez.:     GLC-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 310              y = 270                  VA
                             26P                     x = 260              y = 220                  VA
                             27B                     x = 275              y = 295                  HA
                             27I                     x = 225              y = 245                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100350*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 310        y = 270            20                VA
                             26N                  x = 310        y = 270             8                VA
                             27F                  x = 275        y = 295            30                HA
                             27H                  x = 275        y = 295             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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