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							                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                     Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                                LIMITED (GB)




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 36
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE2NHBP36P634          PCD108 ET36            ohne                        63,4                   1035      2486    09/25
                ASE2NHSA36P634          PCD108 ET36            ohne                        63,4                   1035      2486    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100351*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                             (GB)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : DC; DH
                                                             133 Nm für Typ : DF; LZ
                                                             140 Nm für Typ : LY
                 Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 245/35R22 97            11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              e5*2007/46*1050*..             255/30R22 95            11A; 24J; 248; 26P;      12A; 51A; 7HP; 7NA;
                                                                                     5HR                      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74C; 74H




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                  Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/35R22 102         11A; 245; 5JM           Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1047*..             265/40R22 106         11A; 245                Heckantrieb;
                                                            275/40R22 107         11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7F9; 7HT;
                                                                                                          7NA; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                          771

                Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/35R22 99               11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1052*..        255/40R22 103              11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/35R22 98               11A; 24J; 24M; 26P;     12A; 51A; 7NA; 7PW;
                                                                                  27I                     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H

                Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/35R22       97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/35R22       99      11A;   245;   248       12A; 51A; 7MZ; 7PX;
                                                          255/40R22       103     11A;   245;   248       71C; 71K; 721; 725;
§22 100351*00




                                                          265/30R22       97      11A;   245;   248       73C; 74C; 74H
                                                          265/35R22       98      11A;   245;   248

                Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 405 265/35R22     102                             Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1057*..             265/40R22     106                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/40R22     107     11A; 26P                12A; 51A; 7HU; 7MZ;
                                                            285/35R22     102     11A; 245; 26P; 27I      71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74H


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                  Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
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                       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
§22 100351*00




                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                  Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 10
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                5JM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1560kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
§22 100351*00




                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
                7F9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*4161*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA ( nur e11*2007/46*3324*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7HU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR156918 ( nur e11*2007/46*3954*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                      muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                      Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: M8E2-1A159-AA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: LR156918 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
§22 100351*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     DF
                       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1050*..
                       Handelsbez.:     Jaguar E-PACE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             27I                     x = 200              y = 250                  HA
                             27B                     x = 250              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100351*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 300            20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     LY
                       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1057*..
                       Handelsbez.:     Range Rover Velar

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 300                  VA
                             26P                     x = 200              y = 250                  VA
                             27B                     x = 300              y = 300                  HA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100351*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                             26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     DH
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4311*..
                       Handelsbez.:     JAGUAR I-PACE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 200              y = 200                  VA
                             26P                     x = 150              y = 150                  VA
                             27B                     x = 250              y = 250                  HA
                             27I                     x = 200              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100351*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 200        y = 200            10                VA
                             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 250            10                HA
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     DF
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4161*..
                       Handelsbez.:     Jaguar E-PACE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             27I                     x = 200              y = 250                  HA
                             27B                     x = 250              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100351*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 300            20                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 3 JAGUAR                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      JAGUAR
                       Fahrzeugtyp:     LY
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3954*..
                       Handelsbez.:     Range Rover Velar

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 300                  VA
                             26P                     x = 200              y = 250                  VA
                             27B                     x = 300              y = 300                  HA
                             27I                     x = 250              y = 250                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100351*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            10                VA
                             26N                  x = 250        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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