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							                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                                   Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              PORSCHE




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 22 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                ASE2NLBP43P716          PCD130 ET43            ohne                        71,6                   1035      2486    09/25
                ASE2NLSA43P716          PCD130 ET43            ohne                        71,6                   1035      2486    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100351*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ASE2R KBA: 100353 Lochkreis: 5x130 ET: 47


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD06
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 9YA; 92AHN; 92A; 92AH; 92AN
                Zubehör                                    : OE-Schraube


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                             Typ : 9PA
                Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJPV


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : 92A; 92AH; 92AHN; 92AN
                                                             160 Nm für Typ : 9PA; 9YA




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                               Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                92A          e13*2007/46*1085*.. 155 - 309 275/30R22     99      11A; 24J; 244; 5JK      inkl. Facelift 2014;
                92AN         e13*2007/46*1106*.. 155 - 405 265/35R22     102     11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                           275/35R22     104     11A; 24J; 244           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/30R22     101     11A; 21P; 24J; 244;     12A; 51A; 573; 7BN;
                                                                                 247                     71C; 71K; 721; 725;
                                                             285/35R22 102       11A; 21P; 24J; 244;     73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                 247                     76T; 4DE

                Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S, CAYENNE TURBO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                9PA          e13*2001/116*0089*.. 176 - 298 265/35R22 102Y       11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  176 - 331 265/35R22            11A; 24J; 24M; 53S      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         74E; PDA; 4BI; 4B5

                Verkaufsbezeichnung:     CAYENNE S HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                92AH         e13*2007/46*1107*.. 155 - 309 275/30R22     99      11A; 24J; 244; 5JK      inkl. Facelift 2014;
                92AHN        e13*2007/46*1108*.. 155 - 405 265/35R22     102     11A; 24J; 248           Allradantrieb;
                                                           275/35R22     104     11A; 24J; 244           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           285/30R22     101     11A; 21P; 24J; 244;     12A; 51A; 573; 7BN;
§22 100351*00




                                                                                 247                     71C; 71K; 721; 725;
                                                             285/35R22 102       11A; 21P; 24J; 244;     73C; 74D; 74E; 744;
                                                                                 247                     76T; 4DE

                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 265/40R22 106    GDL; 57E; KD06       ab
                                                           275/40R22 107    YD3; ZCB; 57E;       e13*2007/46*0900*13;
                                                                            KD06                 Coupe; Allradantrieb;
                                                 260 - 368 285/40R22 106    GEB; ZCC; 57E; 6CI; nicht Hybrid;
                                                                            KD06                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 97G
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 260 - 349 265/40R22 106    GDL; 57E; KD06       ab
                                                           275/40R22 107    YD3; ZCB; 57E;       e13*2007/46*0900*13;
                                                                            KD06                 nicht Coupe; SUV;
                                                 260 - 368 285/40R22 106    GEB; ZCC; 57E; 6CI; Allradantrieb; nicht
                                                                            KD06                 Hybrid;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 97G




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                               Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -E-Hybrid, -S E-Hybrid, -Turbo E-Hybrid, -GTS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 265/40R22 106    GDL; 57E; KD06       ab
                                                           275/40R22 107    YD3; ZCB; 57E;       e13*2007/46*0900*13;
                                                                            KD06                 nicht Coupe; SUV;
                                                           285/40R22 106    GEB; ZCC; 57E; 6CI; Allradantrieb; Hybrid;
                                                                            KD06                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 97G
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 224 - 260 265/40R22 106    GDL; 57E; KD06       ab
                                                           275/40R22 107    YD3; ZCB; 57E;       e13*2007/46*0900*13;
                                                                            KD06                 Coupe; Allradantrieb;
                                                           285/40R22 106    GEB; ZCC; 57E; 6CI; Hybrid;
                                                                            KD06                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 97G

                Verkaufsbezeichnung:     Cayenne/-S, -Turbo, -E-Hybrid, -Turbo S E-Hybrid, -GTS, -Turbo GT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 404 285/35R22 102    57E; 6BS; KD06       nicht CAYENNE
                                                                                                 COUPE;
                                                                                                 bis
§22 100351*00




                                                                                                 e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                 Kombilimousine; SUV;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 98P
                9YA          e13*2007/46*0900*.. 250 - 471 285/35R22 106    57E; 6CN; KD06       CAYENNE COUPE; bis
                                                                                                 e13*2007/46*0900*12;
                                                                                                 inkl. Hybrid;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 76A; 98P


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 8
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ei n
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 100351*00




                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmit te herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sei n,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 8
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                4B5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 955 606 021 00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                4BI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                       Nr.: 955 361 661 01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet
                       werden.
                4DE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 958 361 661 00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 100351*00




                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                6BS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         285/35R22
                                     Hinterachse:                         315/30R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                       deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                                Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.11.2025
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                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          285/40R22
                                     Hinterachse:                          325/35R22
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CN) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        285/35R22
                                   Hinterachse:                        315/30R22
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
§22 100351*00




                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                     entnehmen.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund is t erforderlich.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                                 Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 13.11.2025
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                        Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                        werden.
                97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                     Hinterachse.
                98P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit PSCB -Bremsen nicht zulässig.
                GDL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          265/40R22
                                     Hinterachse:                          295/35R22
                        Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                        der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          285/40R22
                                     Hinterachse:                          315/35R22
                        Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                        der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100351*00




                KD06)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Hinterachse ASE2R KBA: 100353 Lochkreis 5x130 ET: 47
                PDA) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Distanzscheiben an der Hinterachse müssen vor dem Anbau
                     der Sonderräder entfernt werden.
                YD3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                            Reifengröße:
                                      Vorderachse:                          275/40R22
                                      Hinterachse:                          305/35R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                        eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                        empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZCB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                      Vorderachse:                         275/40R22
                                      Hinterachse:                         295/35R22
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebssc hlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                        Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0041-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100351
                ANLAGE: 32 PORSCHE                                               Radtyp: ASE2N
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 13.11.2025
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                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                ZCC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         285/40R22
                                    Hinterachse:                         305/35R22
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100351*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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