Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum ATOYHGA48634 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 740 2208 01/20 ATOYHGP48634 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 740 2208 01/20 ATOYHHA48634 PCD108 ET48 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 740 2208 01/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53121*06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M; M-2D Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X; F; Z Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJVB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B-2D; A; A-2D; B Zubehör : OE-Schraube + ZJVA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30 215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 235/50R17 96 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; V60; nicht Polizei; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; DEB §22 53121*06 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO S40, 215/45R17 91 V50; Kombi; Limousine; 225/45R17 90 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 77E; 4AE; 4DK M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 120 Nm; VOLVO C30 215/45R17 87Y 5ET (Coupe); Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 12O erhöhtes Anzugsmoment 84 - 187 205/50R17 89W 12O 120 Nm; VOLVO V40 205/55R17 91 12I CrossCountry; 215/50R17 91 12Q Allradantrieb; 215/55R17 94 12A Frontantrieb; 225/50R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 12A; 245 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK M e4*2001/116*0076*.. 84 - 187 205/50R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91W 120 Nm; VOLVO V40; 215/50R17 91W Frontantrieb; 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country §22 53121*06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96 erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 170 Nm; S60 Cross 235/55R17 99 Country; V60 Cross 245/50R17 99 11A; 27I Country; 255/50R17 101 11A; 26P; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 12I erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 94 12A 170 Nm; nicht S60 225/50R17 94 11A; 12A; 54A Cross Country; nicht V60 Cross Country; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 232 225/50R17 51G erhöhtes Anzugsmoment A-2D e1*2001/116*0504*.. 170 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4WE Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 51J erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 51J 170 Nm; VOLVO XC70; 235/55R17 99 Allradantrieb; 245/50R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 74P; 740; 76S; 76T; 77E; 4AE; 4DK B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 51G erhöhtes §22 53121*06 Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 170 Nm; VOLVO V70; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 74P; 740; 76S; 77E; 4AE; 4DK Verkaufsbezeichnung: XC40, C40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 235/60R17 102 12O erhöhtes Anzugsmoment 235/65R17 104 12A 170 Nm; XC40; nicht 245/55R17 102 12A Elektro; inkl. Hybrid; 255/55R17 104 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R17 106 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFI ZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 53121*06 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängig keit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31302096 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31341893 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4WE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 31341893 ( nur e9*2001/116*0057*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der §22 53121*06 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder §22 53121*06 Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40, C40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53121*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0332-19-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53121 ANLAGE: 10 VOLVO Radtyp: ATOY Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 15.02.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53121*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.