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Prüfbericht 366-0170-20-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001738
ANLAGE: 9.4                                                           Radtyp: ATO7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 27.05.2020
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                 Fahrzeughersteller                         : AUDI



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last       umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)       (mm)     datum
ATO78GA38E666          ATO7 ET38               ohne                        66,6                      760     2178    04/20
ATO78GP38E666          ATO7 ET38               ohne                        66,6                      760     2178    04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:      AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 210 225/50R17                  12K; 51G                  AUDI A4 (B9) ab
                                                                                               MJ2016; Kombi;
                                                                                               Limousine;
                                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74C; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:      AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17      12K; 51G                              AUDI A4 (B9) ab
                                                                                               MJ2016; Kombi;
                                                                                               Limousine;
                                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74C; 76V; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0170-20-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001738
ANLAGE: 9.4                                                         Radtyp: ATO7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 27.05.2020
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      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.