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							Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                               Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.05.2020
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                    Fahrzeughersteller          Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
ATOF8GA25E666           PCD112 ET25            ohne                        66,6                     740     2181    04/20
ATOF8GP25E666           PCD112 ET25            ohne                        66,6                     740     2181    04/20
ATOF8HA25E666           PCD112 ET25            ohne                        66,6                     705     2291    04/20
ATOF8HA25E666           PCD112 ET25            ohne                        66,6                     715     2254    04/20
ATOF8HA25E666           PCD112 ET25            ohne                        66,6                     740     2181    04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      BMW 1er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 205/45R18 90               11A; 24J; 244; 247;       Schräghecklimousine;
                                                                    26B; 27H                  Allradantrieb;
                                                   215/45R18 93     11A; 24C; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                                    26B; 26N; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/40R18 91     11A; 24C; 24D; 26B;       12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                    26N; 27F                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74C; 76O




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:      X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*..   85 - 170 205/55R18 91           11A; 24J; 244; 26B;       BMW X2 (F39);
                                                                  26N; 27B; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/50R18 92      11A; 24J; 244; 26B;       12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                  26J; 27B; 27H             71K; 721; 725; 73C;
                                                215/55R18 95      11A; 24J; 244; 26B;       74C; 76O
                                                                  26J; 27B; 27H
                                                225/50R18 95      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                  26J; 27B; 27F
                                                235/45R18 94      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                  26J; 27B; 27H
                                                235/50R18 97      11A; 24C; 244; 247;
                                                                  26B; 26J; 27B; 27F
                                                245/45R18 96      11A; 24C; 244; 26B;
                                                                  26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:      2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2GC         e1*2007/46*2064*..   85 - 140 205/45R18 90           11A; 241; 244; 246;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  247; 26B; 26N; 27F        12A; 51A; 7NM; 7OO;
                                                225/40R18 91      11A; 24C; 24D; 26B;       71C; 71K; 721; 725;
                                                                  26J; 27F                  73C; 74C; 76O; 83Z

Verkaufsbezeichnung:      3-er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
G3K          e1*2007/46*2017*..   100 - 275 225/45R18 M+S 51G; 52J                          Allradantrieb;
                                            225/45R18 95                                    Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 7OO; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            83Z
G3K            e1*2007/46*2017*..     100 - 275 225/45R18 95      12T                       Allradantrieb;
                                                235/45R18 97      12A                       Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7OO; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76O; 83Z

Verkaufsbezeichnung:      3er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
G3L          e1*2007/46*1947*..   85 - 275 225/45R18 95           12T                       Allradantrieb;
                                           235/45R18 94           12A                       Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7OO; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76O; 83Z




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:      5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
G5K          e1*2007/46*1750*..   100 - 294 235/45R18 97Y                                   Kombilimousine;
                                            235/50R18 97Y 11A; 245; 248; 26P                Allradantrieb;
                                            245/45R18     GA9; 11A; 26P                     Heckantrieb;
                                            100W
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 75I; 76O
G5L            e1*2007/46*1688*..     100 - 340 235/45R18 97Y                               Limousine;
                                                235/50R18 97Y 11A; 245; 248; 26P            Allradantrieb;
                                                245/45R18     GA9; 11A; 26P                 Heckantrieb;
                                                100W
                                      100 - 390 245/45R18 100 11A; 26P                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                M+S
                                                                                            12A; 51A; 7NN; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:      6er-Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
G6GT         e1*2007/46*1791*..   120 - 265 235/50R18 101         12O                       nicht für Fzg.
                                            245/50R18 100         12I                       Versionen /?????9??;
                                            255/50R18 102         12A                       Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7MU; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            75I; 76O

Verkaufsbezeichnung:      7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..   155 - 250 235/50R18 101         12O                       ab
                                                                                            e1*2007/46*0276*10;
                                                245/50R18 100     11A; 12A; 248             Allradantrieb;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            Luftfederung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 7BD; 7MU; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 75I; 76O; 4CG;
                                                                                            4DA

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/45R18
     Hinterachse: 275/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW
        Fahrzeugtyp:     F2GC
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2064*..
        Handelsbez.:     2er Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 150             y = 200                     VA
              26P                      x = 150             y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 200       y = 250             25                 VA
              26N                    x = 200       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 200       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 200       y = 250              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     G5K
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1750*..
        Handelsbez.:     5er Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 230             y = 300                     HA
              27I                      x = 180             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                     x230         y = 300             30                 HA
              27H                    x = 230       y = 300              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     F2X
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
        Handelsbez.:     X Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26P                      x = 200             y = 200                     VA
              26B                      x = 250             y = 250                     VA
              27I                      x = 200             y = 200                     HA
              27B                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                    x = 250       y = 250              8                 VA
              26J                    x = 250       y = 250             30                 VA
              27H                    x = 250       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 250       y = 250             25                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     F1H
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
        Handelsbez.:     BMW 1er-Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 245             y = 270                     VA
              26P                      x = 195             y = 220                     VA
              27B                      x = 280             y = 330                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                     x245         y = 270             18                 VA
              26N                    x = 245       y = 270              8                 VA
              27F                    x = 280       y = 330             25                 HA
              27H                     x280         y = 330              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 33 BMW, BMW AG                                              Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     G5L
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1688*..
        Handelsbez.:     5er Reihe

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 230             y = 300                     HA
              27I                      x = 180             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                     x230         y = 300             30                 HA
              27H                    x = 230       y = 300              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.