Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum ATOF8GA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 740 2181 04/20 ATOF8GP38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 740 2181 04/20 ATOF8HA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2217 04/20 ATOF8HA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 740 2181 04/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53119*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4E; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : F3; GA; GY; 8U; 8U1 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 5FE 721; 725; 73C; 74A; 75 - 147 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 74P; 77E 24J; 24M; 51J 225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 85 215/40R18 85 11A; 22L; 24J; 24M; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 5EG S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 66 - 110 215/40R18 89 11A; 22L; 24J; 24M türig; 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 66 - 147 215/40R18 89Y 11A; 22L; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 74A; 74P; 77E 24J; 24M; 5FE 66 - 195 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*93/81*0013*.. 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 24J; 5FE; Kombi; Limousine; 631 Allradantrieb; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 24J; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*93/81*0013*.. 55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Limousine; 5FE Frontantrieb; 55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53119*04 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A4 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 147 225/40R18 92 51J Cabrio; e1*98/14*0177*.. 96 - 188 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 12A; 51A; 573; 7EB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 225/40R18 88W 5FE; 51J ab 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*10; 75 - 188 225/40R18 92 Kombi; Limousine; M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 225/40R18 88W 5FE; 51J nur bis e1*98/14*0151*.. 225/40R18 92 51J e1*2001/116*0151*09; 74 - 162 225/40R18 92 Kombi; Limousine; M+S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; 4AU Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; Limousine; 22F; 24J; 24M; 367; Frontantrieb; 51W; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; Kombi; Frontantrieb; 24J; 24M; 51W; 53S 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT §22 53119*04 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24J; 24M; 51W; 53S für gepanzerte Fz; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*96/27*0051*.. 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; nicht Allroad; nicht 22F; 24J; 24M; 367; für gepanzerte Fz; 51W; 53S Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*93/81*0005*.. 110 - 250 245/45R18 51G nicht für gepanzerte 245/45R18 96Y Fz; Allradantrieb; 110 - 309 235/45R18 97H Frontantrieb; M+S 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 171 235/50R18 51G; 51S Nicht für Fz. m. 154 - 331 235/50R18 51G; 52J Keramikbremse; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 4AT Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 215/40R18 89W 11A; 245; 248; 26B Sportback (4-türig); 225/35R18 87W nicht e-tron; 11A; inkl. S3; 2-türig; 245; 248; 26B; 26N; Allradantrieb; 27H; 5ET Frontantrieb; 77 - 228 225/35R18 87Y nicht e-tron; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 245; 248; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 225/40R18 92 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 77E 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 205/40R18 86Y 5EM Cabrio; Limousine; 205/45R18 86Y 5EM Allradantrieb; 215/40R18 89 Frontantrieb; §22 53119*04 215/45R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 12A; 51A; 71C; 71K; 206 - 228 205/40R18 M+S 52J 721; 725; 73C; 74A; 205/45R18 M+S 52J 74P; 76O; 77E 215/40R18 M+S 52J 215/45R18 M+S 52J 225/40R18 89 Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 147 205/45R18 90 A3 Sportback; A3 215/45R18 93 Limousine; A3 TFSI e 225/40R18 91 11A; 26N Sportback; A3 g-tron Sportback; nicht A3 allstreet; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: A4, S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B5 e1*98/14*0013*.. 55 - 121 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Limousine; 5FE Frontantrieb; 55 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P B5 e1*98/14*0013*.. 81 - 132 225/40R18 11A; 21B; 24J; 5FE; Kombi; Limousine; 631 Allradantrieb; 142 225/40R18-88Y 11A; 21B; 24J; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 184 225/40R18 92 nicht Allroad; nicht e1*98/14*0051*.. für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF8; 4AT §22 53119*04 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; nicht Allroad; nicht 22F; 24J; 24M; 367; für gepanzerte Fz; 51W; 53S nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nur bis 24J; 24M; 51W; 53S e1*98/14*0051*16; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT 4B e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22B; nur bis 22F; 24J; 24M; 367; e1*98/14*0051*16; 51W; 53S Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: A6, S6, ALLROAD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4B e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/40R18 11A; 21B; 21J; 22F; nicht Allroad; nicht 24J; 24M; 51W; 53S für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AT Verkaufsbezeichnung: A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D2 e1*98/14*0005*.. 110 - 250 245/45R18 51G nicht für gepanzerte 245/45R18 96Y Fz; Allradantrieb; 110 - 309 235/45R18 97H Frontantrieb; M+S 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 53119*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 205/45R18 90 Allradantrieb; 205/55R18 91 ohne Frontantrieb; Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H; g (Flap) Serie; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K; 245 205/55R18 91 mit 721; 725; 73C; 74A; Radhausverbreiterun 74P; 76O; 77E g (Flap) Serie 215/45R18 89 215/50R18 92 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 215/50R18 92 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 225/40R18 91 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 225/40R18 91 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; §22 53119*04 245 225/45R18 91 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 225/45R18 91 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245 225/50R18 95 11A; 241; 244 235/45R18 94 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 235/45R18 94 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 245/45R18 96 11A; 241; 244 GA e1*2007/46*1552*.. 221 215/50R18 92 SQ2; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 245 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/45R18 94 Kombilimousine; 8U1 e13*2007/46*1163*.. 235/50R18 97 11A; 26P; 27I Allradantrieb; 245/45R18 96 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98 12I Q3; Allradantrieb; 225/60R18 100 12A Frontantrieb; inkl. 235/50R18 97 12A Hybrid; 235/55R18 100 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248 51A; 7BN; 71C; 71K; 245/55R18 103 11A; 12A; 245; 248 721; 725; 73C; 74A; 255/50R18 102 11A; 12A; 24J; 248; 74P; 76O 26P; 27I F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 225/55R18 98 Q3 Sportback; 225/60R18 100 Allradantrieb; 235/50R18 97 Frontantrieb; inkl. §22 53119*04 235/55R18 100 Hybrid; 245/50R18 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R18 103 11A; 24J; 248 12A; 51A; 7BN; 71C; 255/50R18 102 11A; 24J; 248; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R18 M+S 52J ab 225/45R18 M+S 11A; 26P; 52J e1*2001/116*0369*17; 235/45R18 M+S 11A; 26B; 26N; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; TT; TTS; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 76Z; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. §22 53119*04 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53119*04 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaß es des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferl egung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 53119*04 Nr.: 4D0 907 275 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 51W) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beacht en, dieser vorgeschriebene Reifenfülldruck darf nicht größer sein als der vom Fahrzeughersteller genannte Reifenfülldruck. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlic hen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. §22 53119*04 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4F0 907 275 D ( nur e1*98/14*0177*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AF8) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 320 mm, Dicke 30 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ HP2 16". §22 53119*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53119*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 310 VA 26P x = 280 y = 260 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53119*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 310 15 VA 26N x = 330 y = 310 8 VA 27F x = 280 y = 310 15 HA 27H x = 280 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 400 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA §22 53119*04 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 400 y = 400 8 HA 27F x = 400 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53119*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53119*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*.. Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA §22 53119*04 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 15 AUDI Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 305 30 VA §22 53119*04 26N x = 300 y = 305 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.