Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller SEAT, SEAT, S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum ATOF8GA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 740 2181 04/20 ATOF8GP38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 740 2181 04/20 ATOF8HA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2217 04/20 ATOF8HA38571 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 740 2181 04/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 53119*03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KL; KN; 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 5FE Altea 4 Freetrack; 103 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 5FE 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 5FE Altea Freetrack; 77 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 147 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 5FE Altea 4 Freetrack; 103 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 5FE Altea Freetrack; 77 - 155 225/45R18 91 11A; 22P; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack; §22 53119*03 63 - 125 225/40R18 88 11A; 22P; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 573; 71C; 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24C; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 5FE 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 221 215/50R18 92 ATECA CUPRA; 215/55R18 95 Allradantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R18 94 721; 725; 73C; 74A; 235/50R18 97 11A; 24J; 248 74P; 76O; 77E; 83A 245/45R18 96 11A; 245 5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/45R18 89 Allradantrieb; 215/50R18 92 Frontantrieb; 215/55R18 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R18 95 11A; 245 721; 725; 73C; 74A; 235/45R18 94 74P; 76O; 77E; 83A 235/50R18 97 11A; 24J; 248 245/45R18 96 11A; 245 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: Born Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K1 e9*2018/858*04001*.. 70 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26P Heckantrieb; Elektro; 225/50R18 95 11A; 24C; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R18 98 11A; 24C; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R18 97 11A; 24C; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N 74P; 76O; 77E 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Kombi; Frontantrieb; 3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 155 215/40R18 89Y 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 92 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 77E 3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 125 215/40R18 89W 51J Stufenheck; 3RN e9*2007/46*0011*.. 75 - 147 215/40R18 89Y 51J Frontantrieb; 75 - 155 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 77E §22 53119*03 Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. Cupra R; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 51J Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 205/40R18 86Y 11A; 26P; 27H Cupra; nicht Leon X- 205/45R18 86Y 11A; 26P; 27H Perience; nicht mit 215/40R18 89 11A; 26P; 27H Brembo Bremsanlage; 195 - 221 225/35R18 87Y 11A; 245; 26B; 27H Kombi; 3-türig; 5- 225/40R18 88 11A; 245; 26B; 27H türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 92 225/40R18 88 11A; 27H Leon X-Perience; 225/45R18 91 11A; 27H Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 245; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26P; ab 27H e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; 205/45R18 86 11A; 248; 26P; 27H Kombi; 3-türig; 5- §22 53119*03 63 - 140 205/40R18 86W 11A; 245; 248; 26P; türig; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 205/45R18 86W 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 225/35R18 87 11A; 245; 248; 26B; 74P; 76O; 77E 27H 225/40R18 88 11A; 245; 248; 26B; 27H 5F e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 225/40R18 88 11A; 27H Leon X-Perience; 225/45R18 91 11A; 27H Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 245; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/40R18 86 5EM nicht Cupra Leon; 205/45R18 90 Kombi; Schrägheck; 66 - 140 215/40R18 89 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; inkl. 225/40R18 91 11A; 248; 26P Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 110 205/40R18 M+S 52J Leon Cupra; Leon 205/45R18 M+S 52J Cupra Sportstourer; 215/40R18 M+S 52J Kombi; Schrägheck; 215/45R18 M+S 52J Allradantrieb; 110 - 221 225/40R18 91 11A; 248; 26P Frontantrieb; inkl. 110 - 228 225/40R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O; 77E; 83A Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 147 215/55R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R18 98 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R18 98 721; 725; 73C; 74A; 235/50R18 101 74P; 75I; 76O; 77E 235/55R18 104 245/50R18 104 11A; 246; 26P 110 - 180 215/55R18 M+S 52J 215/60R18 M+S 52J §22 53119*03 225/55R18 M+S 52J 235/50R18 M+S 52J 235/55R18 M+S 52J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch §22 53119*03 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Brei te der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten B ereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 53119*03 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprec hen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet §22 53119*03 sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht untersc hritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KN Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*.. Handelsbez.: Tarraco Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 290 VA 26P x = 240 y = 240 VA 27B x = 325 y = 300 HA 27I x = 275 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53119*03 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 290 28 VA 26N x = 290 y = 290 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: K1 Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*.. Handelsbez.: Born Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 295 VA 26P x = 245 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 295 25 VA §22 53119*03 26N x = 295 y = 295 8 VA 27F x = 310 y = 300 15 HA 27H x = 310 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KL Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*.. Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 265 y = 265 VA 26P x = 215 y = 215 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 265 y = 265 20 VA §22 53119*03 26N x = 265 y = 265 8 VA 27F x = 275 y = 275 20 HA 27H y = 275 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 10 VA §22 53119*03 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 310 30 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0335-19-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53119 ANLAGE: 18 SEAT Radtyp: ATOF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 310 25 HA §22 53119*03 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.