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							Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                     Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.05.2020
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                    Fahrzeughersteller          SKODA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)       (mm)     datum
ATOF8GA38571            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        740     2181    04/20
ATOF8GP38571            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        740     2181    04/20
ATOF8HA38571            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        725     2217    04/20
ATOF8HA38571            PCD112 ET38            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        740     2181    04/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 3U; 5E; 5L
                                             140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Verkaufsbezeichnung:      KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 205/55R18           91     11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R18           92     11A; 245                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/50R18           92     11A; 24J; 248             721; 725; 73C; 74A;
                                         225/45R18           91     11A; 245; 248             74P; 76O; 77E
                                         225/50R18           95     11A; 241; 246; 248
                                         235/45R18           94     11A; 24J; 248
                                         245/45R18           96     11A; 241; 246; 248




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:      KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 215/55R18          99    12O                       Allradantrieb;
                                         215/60R18          98    12O                       Frontantrieb;
                                         225/55R18          98    12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/60R18          100   12O                       51A; 7BN; 71C; 71K;
                                         235/50R18          97    12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                         235/55R18          100   12A                       74P; 75I; 76O; 77E
                                         245/50R18          100   12A

Verkaufsbezeichnung:      SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
NX           e8*2007/46*0355*.. 85 - 110 225/40R18 88             11A; 26P                  Kombilimousine;
                                         225/45R18 91             11A; 26P                  Frontantrieb;
                                         235/45R18 94             11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118    215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 5FM;          Limousine;
               e11*2007/46*0012*..                             51J                          Frontantrieb;
                                      55 - 125   225/40R18 88W 11A; 22Q; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               5FE                          12A; 51A; 573; 71C;
                                      55 - 147   225/40R18 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M;          71K; 721; 725; 73C;
                                                               5FE                          74A; 74P; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118    215/40R18 89W 11A; 22M; 22P; 24J;          Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                             5FM; 51J                     Kombi; Allradantrieb;
                                      55 - 147   225/40R18 92  11A; 22L; 22Q; 24J;          Frontantrieb;
                                                               24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R18 92       11A; 22M; 22P; 24J;       Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                                24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R18 91     11A; 22L; 22Q; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E
5E             e11*2007/46*0243*..,   63 - 180 205/40R18    86W   5EM                       ab
               e11*2007/46*0244*..,            205/45R18    90W                             e11*2007/46*0243*01;
               e8*2007/46*0318*..              215/40R18    89    11A; 27I                  ab
                                               215/40R18    89W   11A; 27I                  e11*2007/46*0244*01;
                                               225/40R18    91    11A; 27I                  nicht Octavia Scout;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:      SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
5E           e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 215/40R18        89                              Octavia Scout;
             e8*2007/46*0318*..            215/45R18        89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/40R18        88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R18        91                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:      SKODA SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
3U           e11*98/14*0187*..  74 - 110 225/40R18 92  11A; 367                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                74 - 142 225/40R18 92W 11A; 367                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/40R18 92Y 11A; 21P; 24J; 24M                bis
               e11*2007/46*0014*..
                                                                                            e11*2001/116*0326*31;
                                                                                            Stufenheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 77E
3T             e11*2001/116*0326*.., 88 - 206   215/45R18 93                                ab
               e8*2007/46*0317*..
                                                215/50R18   92                              e11*2001/116*0326*32;
                                                225/45R18   91W                             Kombi; Limousine;
                                                235/45R18   94                              Allradantrieb;
                                                245/45R18   96                              Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76O; 77E
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 191   225/40R18 92Y 11A; 21P; 245; 248            bis
               e11*2007/46*0014*..
                                                                                            e11*2001/116*0326*31;
                                                                                            Kombi; Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 77E




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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                                                                                                       Seite: 4 von 11
Verkaufsbezeichnung:      YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*..,     77 - 125 225/40R18 92       11A; 24N                  Allradantrieb;
               e11*2007/46*0034*..             225/45R18 95       11A; 24N                  Frontantrieb;
                                               235/45R18 94       11A; 246; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht ber eits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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      unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
      Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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                                                                                                       Seite: 6 von 11
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      SKODA
        Fahrzeugtyp:     5E
        Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0318*..
        Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 220             y = 275                     VA
              26P                      x = 170             y = 225                     VA
              27B                      x = 170             y = 250                     HA
              27I                      x = 120             y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 220       y = 275             30                 VA
              26N                    x = 220       y = 275             30                 VA
              27F                    x = 170       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 170       y = 250             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      SKODA
        Fahrzeugtyp:     5E
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0243*..
        Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

        Variante(n):     ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 220             y = 275                     VA
              26P                      x = 170             y = 225                     VA
              27B                      x = 170             y = 250                     HA
              27I                      x = 120             y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 220       y = 275             30                 VA
              26N                    x = 220       y = 275             30                 VA
              27F                    x = 170       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 170       y = 250             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 10 von 11


Fahrzeug:

        Hersteller:      SKODA
        Fahrzeugtyp:     NX
        Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
        Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 240                     VA
              26P                      x = 250             y = 190                     VA
              27B                      x = 280             y = 270                     HA
              27I                      x = 230             y = 220                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 240             20                 VA
              26N                    x = 300       y = 240              8                 VA
              27F                    y = 280       y = 270             10                 HA
              27H                    y = 280       y = 270              8                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0335-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 53119
ANLAGE: 14 SKODA                                                    Radtyp: ATOF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 26.05.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 11 von 11


Fahrzeug:

        Hersteller:      SKODA
        Fahrzeugtyp:     5E
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0244*..
        Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 220             y = 275                     VA
              26P                      x = 170             y = 225                     VA
              27B                      x = 170             y = 250                     HA
              27I                      x = 120             y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 220       y = 275             30                 VA
              26N                    x = 220       y = 275             30                 VA
              27F                    x = 170       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 170       y = 250             30                 HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.