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							Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                        Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 23.08.2021
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                Fahrzeughersteller                 SKODA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                   Einpreßtiefe (mm)        : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                         och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                      Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
ATO9K8GA45571           PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        730      2284    12/19
ATO9K8GA45571           PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        760      2193    12/19
ATO9K8GP45571           PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        760      2193    12/19
ATO9K8HA45571           PCD112 ET45              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff        760      2193    12/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : SKODA
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 120 Nm für Typ : NX; NY; 1Z; 5E
                                                140 Nm für Typ : NU; 3T
 Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
 NY           e8*2007/46*0416*.. 70 - 77           235/55R19 101       YBJ; 57E                  ENYAQ 60; ENYAQ 80;
                                                                                                 ENYAQ 50; ENYAQ
                                                                                                 80X;
                                                                                                 ENYAQ RS;
                                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 76A; 77E
 NY            e8*2007/46*0416*..        70        235/55R19 101       12T                       ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                                                 Heckantrieb;
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 75I; 77E



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                 Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
NY           e8*2007/46*0416*.. 70             255/50R19 103   YBJ; 12T; 57F             ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                               265/50R19 106   YBK; 12A; 57F             Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         75I; 76B; 77E

Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19       93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R19       92                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/35R19       91    11A;   245;   248; 5GG    721; 725; 73C; 74A;
                                         235/40R19       92    11A;   245;   248         74P; 77E
                                         245/35R19       93    11A;   24J;   248
                                         245/40R19       94    11A;   24J;   248

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93      11A; 22M; 22P             Nur Octavia Scout;
              e11*2007/46*0012*..
                                               235/35R19 91    11A; 22M; 22P; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/35R19 93    11A; 22H; 22L; 22Q;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24J; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
1Z            e11*2001/116*0230*.., 55 - 125   225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 5FE          Limousine;
              e11*2007/46*0012*..
                                    55 - 147 225/35R19 88Y     11A; 22Q; 24J; 5FE        Frontantrieb;
                                             235/35R19 91      11A; 22Q; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
1Z            e11*2001/116*0230*.., 55 - 147   225/35R19 88    11A; 22L; 22Q; 24J;       Nicht Octavia Scout;
              e11*2007/46*0012*..                              24M; 5FE                  Kombi; Allradantrieb;
                                               235/35R19 91    11A; 22L; 22Q; 24J;       Frontantrieb;
                                                               24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E
5E            e11*2007/46*0243*.., 63 - 180    215/35R19 85Y   5EG                       ab
              e11*2007/46*0244*..,             225/35R19 88Y   11A; 27I; 5FE             e11*2007/46*0243*01;
              e8*2007/46*0318*..                                                         ab
                                                                                         e11*2007/46*0244*01;
                                                                                         nicht Octavia Scout;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                 Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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                                                                                                   Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS,            OCTAVIA SCOUT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R19 88          11A; 26P; 5FE             inkl. Octavia Scout;
                                         225/40R19 93          11A; 26P                  inkl. Octavia RS;
                                         235/35R19 91          11A; 26P; 5GG             Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93                                 inkl. Superb Scout;
              e8*2007/46*0317*..
                                             235/40R19 92                                ab
                                                                                         e11*2001/116*0326*32;
                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7BN; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                  Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 10
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                  Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                  Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.08.2021
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachs e zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruc k Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/55R19
                     Hinterachse:                        255/50R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/55R19
                     Hinterachse:                         265/50R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                 Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SKODA
       Fahrzeugtyp:     5E
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0244*..
       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 220              y = 275                  VA
             26P                     x = 170              y = 225                  VA
             27B                     x = 170              y = 250                  HA
             27I                     x = 120              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 220        y = 275            30                VA
             26N                  x = 220        y = 275            30                VA
             27F                  x = 170        y = 250            30                HA
             27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                 Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SKODA
       Fahrzeugtyp:     5E
       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0318*..
       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 220              y = 275                  VA
             26P                     x = 170              y = 225                  VA
             27B                     x = 170              y = 250                  HA
             27I                     x = 120              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 220        y = 275            30                VA
             26N                  x = 220        y = 275            30                VA
             27F                  x = 170        y = 250            30                HA
             27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                 Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SKODA
       Fahrzeugtyp:     5E
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0243*..
       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

       Variante(n):     ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 220              y = 275                  VA
             26P                     x = 170              y = 225                  VA
             27B                     x = 170              y = 250                  HA
             27I                     x = 120              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 220        y = 275            30                VA
             26N                  x = 220        y = 275            30                VA
             27F                  x = 170        y = 250            30                HA
             27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0334-19-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53117
ANLAGE: 28 SKODA                                                 Radtyp: ATO9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.08.2021
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                                                                                                   Seite: 10 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SKODA
       Fahrzeugtyp:     NX
       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 240                  VA
             26P                     x = 250              y = 190                  VA
             27B                     x = 280              y = 270                  HA
             27I                     x = 230              y = 220                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 240            20                VA
             26N                  x = 300        y = 240             8                VA
             27F                  y = 280        y = 270            10                HA
             27H                  y = 280        y = 270             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.