Gutachten 366-0018-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55472
ANLAGE: 11 BMW Radtyp: ATR0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ATR0P8BA46ED66 PCD112 ET46 ohne 66,6 910 2330 05/24
6
ATR0P8BP46ED66 PCD112 ET46 ohne 66,6 910 2330 05/24
6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55472*00
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: ATR0K KBA: 55468 Lochkreis: 5x112 ET: 26 oder
Radtyp: ATR0K KBA: 55468 Lochkreis: 5x112 ET: 27 oder
Radtyp: ATR0L KBA: 55469 Lochkreis: 5x112 ET: 28
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KDH6, KDHX, KDHY
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6E; G6L; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : G6K
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55472
ANLAGE: 11 BMW Radtyp: ATR0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; Kombilimousine;
KDH6 Allradantrieb;
285/35R20 104 GBY; 12A; 5MA; 57F; Elektro;
KDH6 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 97K
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; Kombilimousine;
KDH6 Heckantrieb; Elektro;
285/35R20 104 GBY; 12A; 57F; KDH6 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; Limousine;
KDH6 Allradantrieb;
285/35R20 104 GBY; 12A; 57F; KDH6 Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 97K
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; Limousine;
KDH6 Heckantrieb; Elektro;
§22 55472*00
285/35R20 104 GBY; 12A; 57F; KDH6 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 140 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; 530e; 530e xDrive;
KDH6 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; nicht 530e; nicht
KDHX; KDHY; KDH6 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 140 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; 530e; 530e xDrive;
KDH6 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 930
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55472
ANLAGE: 11 BMW Radtyp: ATR0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 275/35R20 GAF; 12T; 57F; 953; nicht 530e; nicht
KDHX; KDHY; KDH6 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 12T; 57F; KDH6 530e; 550e xDrive;
530e xDrive;
285/35R20 104 GBY; 12A; 57F; KDH6 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 275/35R20 102 GAF; 12T; 57F; KDH6 530e; 550e xDrive;
530e xDrive;
285/35R20 104 GBY; 12A; 57F; KDH6 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55472*00
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/35R20 98 GAF; 12T; 57F; KDHX; nicht 530e; nicht
KDHY; KDH6 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
285/35R20 100 GBY; 12A; 57F; KDH6 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 275/35R20 98 GAF; 12T; 57F; KDHX; nicht 530e; nicht
KDHY; KDH6 550e xDrive; nicht
530e xDrive;
285/35R20 100 GBY; 12A; 57F; KDH6 Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7OO; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 768; 930
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55472
ANLAGE: 11 BMW Radtyp: ATR0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 55472*00
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-24-WIRD
zur Erteilung der ABE 55472
ANLAGE: 11 BMW Radtyp: ATR0P
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.09.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
§22 55472*00
Vorderachse.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KDH6) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse ATR0L KBA: 55469 Lochkreis 5x112 ET: 28
KDHX) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse ATR0K KBA: 55468 Lochkreis 5x112 ET: 26
KDHY) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse ATR0K KBA: 55468 Lochkreis 5x112 ET: 27
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.