Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0371-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002365
ANLAGE: 9.3 Radtyp: ATR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.06.2025
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Fahrzeughersteller AUDI, PORSCHE
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
ATR9KLBA50EX71 ATR9K ET50 ohne 71,6 825 2297 08/24
6
ATR9KLBP50EX71 ATR9K ET50 ohne 71,6 825 2297 08/24
6
R124 E1*124R00/03*2365*02
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: e-tron GT, RS e-tron GT, S e-tron GT, RS e-tron GT performance
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FW e1*2018/858*00005*.. 140 225/55R19 12K; 51G; 57E; 6C5 Allradantrieb;
Elektro; Höchste
Dreißig-Minuten-
Leistung;
10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 711; 714; 721;
73C; 74D; 76V; 78A;
85J; 866
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0371-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002365
ANLAGE: 9.3 Radtyp: ATR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.06.2025
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Verkaufsbezeichnung: Taycan-,-4S,-4/4S Cross Turismo,-Turbo/S Cross Turismo,-GTS,-Turbo GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y1A e13*2007/46*0919*.. 113 - 163 225/55R19 12K; 51G; 57E; 6C5 Elektro; Höchste
Dreißig-Minuten-
Leistung;
10B; 11H; 11N; 51A;
7BN; 7UN; 711; 714;
721; 73C; 74D; 76V;
78A; 866; DET
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
R124 E1*124R00/03*2365*02
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/55R19
Hinterachse: 275/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0371-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 002365
ANLAGE: 9.3 Radtyp: ATR9K
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 10.06.2025
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Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestät igung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für
R124 E1*124R00/03*2365*02
Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die
Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades
zu berücksichtigen.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 95C 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
85J) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
Bremsscheibendurchmesser 410mm an der Vorderachse nicht zulässig.
866) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers "Akebono"
an der Vorderachse nicht zulässig.
DET) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 415mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.