Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0826-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000159
ANLAGE: 9.1 Radtyp: 70175114-04
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.06.2025
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Fahrzeughersteller HYUNDAI Motor Company, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
00-9012 9012 ohne 67 590 2208 10/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
R124 E1*124R00/03*0159*02
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Motor Company
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 88 215/55R17 *); nicht KONA EV;
744; 75I; 76W; 1);
33); 4I)
OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 215/55R17 *); KONA EV;
744; 75I; 76W; 1);
33); 4I)
OS e4*2007/46*1259*.. 85 215/55R17 *); nicht KONA EV;
100 - 146 215/55R17 744; 75I; 76W; 1);
33); 4I)
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile :
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KF e13*2007/46*1803*.. 110 - 143 225/65R17 744; 75I; 76W; 77E;
1); 33)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0826-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000159
ANLAGE: 9.1 Radtyp: 70175114-04
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 18.06.2025
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*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs - oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Auflagen" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Auflagen
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76W) Die Verwendung der angeführten Rad-/ Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese bereits vom
Fahrzeughersteller serienmäßig genehmigt wurde, siehe WVTA bzw. CoC.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
R124 E1*124R00/03*0159*02
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4I) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.