Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1 Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 CH Einpreßtiefe (mm) : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
131200 KFZ 1312 00 ohne 57 617 1949 33/10
131200 KFZ 1312 00 ohne 57 620 1937 33/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea
5PN e9*2007/46*0012*.. 205/60R15 91 12A Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Schrägheck;
205/60R15 91 12A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 12A; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
573; 71N; 722; 73C;
74C; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1 Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 77 195/65R15 12T; 51G kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 12A Allradantrieb;
L320
215/60R15 94 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 75I; 76Q
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 77 205/60R15 91 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN L320 51 - 80 195/65R15 51G kurzer Radstand;
205/60R15 95 Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 75I; 76Q
2KN e1*2007/46*0217*.. 51 - 77 195/65R15 91 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
51 - 80 195/65R15 95 51G 51A; 71N; 722; 73C;
74C; 75I
2KN L320 51 - 77 195/65R15 91 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
80 195/65R15 95 51G 51A; 71N; 722; 73C;
74C; 75I; 76Q
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 6; Ab
205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76Q
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 5; Nur bis
205/60R15 12K; 51G e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur bis
205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76Q
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 12T; 51G nur CrossGolf; Nur
205/60R15 91 12T bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1 Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 103 195/65R15 91 12T Nur Golf Plus 6; Ab
205/60R15 91 12A e1*2001/116*0304*14;
215/60R15 94 12A Frontantrieb;
225/55R15 92 11A; 12A; 24J; 248; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 12T; 51G JETTA (Limousine);
205/60R15 12A; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
73C; 74C; 76Q
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15 12T; 51G JETTA (Limousine);
205/60R15 12A; 51G GOLF (Variant);
GOLF 6 (Variant);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 729;
73C; 74C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*., 66 - 103 205/60R15 91 nicht CrossTouran; 12A; nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0357*.. 5GG Bis
66 - 110 195/65R15 12T; 51G e1*2007/46*0357*01;
205/60R15 95 nicht CrossTouran; 12A Bis
215/60R15 94 nicht CrossTouran; 12A e1*2001/116*0211*22;
225/55R15 92 nicht CrossTouran; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 24J; 24M 51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76Q
1T e1*2001/116*0211*., 75 - 103 195/65R15 12T; 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0357*..
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 73C;
74C; 76Q; 76Z
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1 Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48053
ANLAGE: 1 Radtyp: 1312
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.