Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE: 47804*01
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 CH
Typ: 1301
Inhaber der ABE KROMAG Metallindustrie GmbH,
und Hersteller: Abteilung KFZ-Räder
AT-2552 Hirtenberg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47804*01
Die ABE-Nr. 47804 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 CH , Typ 1301, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0307-09-WIRD/N2 vom 23.11.2010
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 2 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 23.11.2010 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 20.12.2010
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0307-09-WIRD/N2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47804*01
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 10-TAAP-2411
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 804
366-0307-09-WIRD/N2
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH
Abt. "KFZ-Räder"
A-2552 Hirtenberg
Art: Sonderrad 7 J X 16 CH
Typ: 1301
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Stahl-Sonderräder sind mit 16 X7J gekennzeichnet.Die Verwendungsbereiche wurden aktualisiert. Es lag
das Gutachten Nr. 366-0307-09-MURD/N1 vom 07.10.2009 des TÜV SÜD AUTOMOTIVE einschließlich aller
Unterlagen und Messergebnisse vor. Dieses Gutachten behandelt zusammenfassend und vollständig den
Gesamtumfang der Prüfungen einschließlich der Dokumentation des Fahrzeugteiles.
Dieser Nachtrag enthält keine technischen Änderungen.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
130100 1301 00 ohne 112/5 57 45 625 2025 28/09
130101 1301 01 ohne 112/5 66,5 46 648 1995 28/09
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :KROMAG Metallindustrie GmbH
Abt. "KFZ-Räder"
A-2552 Hirtenberg
Hersteller : KROMAG Metallindustrie GmbH
Abt. "KFZ-Räder"
A-2552 Hirtenberg
Handelsmarke : KFZ
Art der Räder :Stahlscheibenräder, Radscheibe und Felgenschüssel verschweißt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 CH Radtyp: 1301
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 130101:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : KFZ : --
Handelsmarke : KFZ : --
Radtyp : 1301 : --
Radausführung : 1301 01 : --
Radgröße : 7 J X 16 CH : --
Typzeichen : KBA 47804 : --
Einpreßtiefe : ET46 : --
Herstellungsdatum : Fertigungswoche und -jahr : --
z.B. 28.09
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0307-09-MURD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 CH Radtyp: 1301
Antragsteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 130100 45 23.11.2010 liegt bei
2 AUDI 130101 46 23.11.2010 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 23.11.2010
AB
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH ‚ RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG ‚ DEUTSCHSTRAßE 10 ‚ 1230 WIEN
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 CH Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
130100 1301 00 ohne 57 625 2025 28/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : 4B; 4F; 4F1; 8E
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4, AUDI S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B5 e1*93/81*0013*.., 55 - 142 205/55R16 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14*0013*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71N; 722; 73C;
74C
Verkaufsbezeichnung: AUDI A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 162 205/55R16 51G nur bis
e1*98/14*0151*..
215/55R16 51G e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71N;
722; 729; 73C; 74C;
76U; AF7
8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 120 205/55R16 51G ab
75 - 188 205/55R16 91 51J e1*2001/116*0151*10;
M+S
215/55R16 51G Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71N;
722; 729; 73C; 74C;
76U; AF7
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, ALLROAD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4B e1*2001/116*0051*.., 85 - 132 205/55R16 51G nicht Allroad;
e1*98/14*0051*..
215/55R16 93 nicht für
gepanzerte Fz; ab
e1*98/14*0051*17;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71N; 722;
729; 73C; 74C; AF7
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 205/60R16 nicht Allradantrieb; 12T; Limousine u. Kombi;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 51G; 52J Front- u.
e13*2007/46*1080*..
89 - 188 225/55R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
Nicht Allroad
Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71N; 722;
729; 73C; 74C; 75I;
76U; 76Z
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EXEO, EXEO ST
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3R e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/55R16 12T; 51G Kombi; Stufenheck;
3RN e9*2007/46*0011*.. 105 - 110 195/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71N; 722; 729;
73C; 74C; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22M; 22P; 24J Kombi;
225/50R16 92 11A; 22M; 22P; 24J Allradantrieb;
55 - 147 205/55R16 51G; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/55R16 51G; 52J Nur Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 76U; 76Z
1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/55R16 91 Limousine;
e11*2007/46*0012*..
215/55R16 93 11A; 22P; 24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 51G Kombi;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93W 11A; 245 Allradantrieb;
225/50R16 92W 11A; 245; 57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71N;
722; 729; 73C; 74C;
76U
3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 125 205/55R16 51G Stufenheck;
e11*2007/46*0014*..
215/55R16 93W 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 729; 73C; 74C;
76U
Verkaufsbezeichnung: YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e11*2007/46*0010*.., 77 - 81 205/55R16 51G; 52J Frontantrieb;
e11*2007/46*0034*..
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12K; 51A; 71N; 722;
225/50R16 92 729; 73C; 74C; 76U
225/55R16 95
5L e11*2007/46*0010*.., 81 - 125 205/55R16 51G; 52J Allradantrieb;
e11*2007/46*0034*..
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 51G 12K; 51A; 573; 71N;
225/50R16 92 722; 729; 73C; 74C;
225/55R16 95 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 51G Cabrio;
215/55R16 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M; 57T Schrägheck;
59 - 155 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 Nur Golf 5; Nur bis
215/55R16 93 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 nicht CrossGolf;
215/55R16 93 VF7; 11A; 22P; 24J Nur Golf Plus; Nur
225/50R16 92 11A; 22P; 24J; 24M bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22M; 24M bis
225/50R16 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 118 205/55R16 91 11A; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab
215/55R16 93 11A; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14;
225/50R16 92 11A; 21P; 22M; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 729; 73C; 74C;
76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF 6 (Variant);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J ab
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71N; 722;
729; 73C; 74C; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21P; 22M; 22P GOLF (Variant); nur
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J bis
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*14;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21P; 22M; 22P JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 51G Kombi; Limousine;
215/55R16 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71N;
722; 73C; 74C; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T e1*2001/116*0211*., 66 - 103 205/55R16 91 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0357*..
66 - 125 205/55R16 91W 5GG Bis
205/55R16 94 e1*2007/46*0357*01;
Bis
e1*2001/116*0211*22;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71N; 722;
73C; 74C
1T e1*2001/116*0211*., 75 - 125 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0357*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71N; 722;
73C; 74C; 76U; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71N; 722;
73C; 74C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: 1 Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 23.11.2010
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte
angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AF7) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 /
321 mm (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0307-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47804
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 1301
Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Stand: 23.11.2010
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 Î 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
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