Gutachten 366-0094-10-WIRD zur Erteilung der ABE 48053 ANLAGE: 1 Radtyp: 1312 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 CH Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 131200 KFZ 1312 00 ohne 57 617 1949 33/10 131200 KFZ 1312 00 ohne 57 620 1937 33/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Altea 5PN e9*2007/46*0012*.. 205/60R15 91 12A Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 118 195/65R15 12T; 51G Schrägheck; 205/60R15 91 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 12T; 51G Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 12A; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0094-10-WIRD zur Erteilung der ABE 48053 ANLAGE: 1 Radtyp: 1312 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2K e1*2001/116*0252*.. 77 195/65R15 12T; 51G kurzer Radstand; 2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 12A Allradantrieb; L320 215/60R15 94 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 75I; 76Q 2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 77 205/60R15 91 5GG Nicht Caddy Maxi; 2KN L320 51 - 80 195/65R15 51G kurzer Radstand; 205/60R15 95 Frontantrieb; 215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 75I; 76Q 2KN e1*2007/46*0217*.. 51 - 77 195/65R15 91 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51 - 80 195/65R15 95 51G 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 75I 2KN L320 51 - 77 195/65R15 91 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 80 195/65R15 95 51G 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 75I; 76Q Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 103 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 6; Ab 205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur Golf 5; Nur bis 205/60R15 12K; 51G e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 12T; 51G Nur bis 205/60R15 12A; 51G e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 12T; 51G nur CrossGolf; Nur 205/60R15 91 12T bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0094-10-WIRD zur Erteilung der ABE 48053 ANLAGE: 1 Radtyp: 1312 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 59 - 103 195/65R15 91 12T Nur Golf Plus 6; Ab 205/60R15 91 12A e1*2001/116*0304*14; 215/60R15 94 12A Frontantrieb; 225/55R15 92 11A; 12A; 24J; 248; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 12T; 51G JETTA (Limousine); 205/60R15 12A; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15 12T; 51G JETTA (Limousine); 205/60R15 12A; 51G GOLF (Variant); GOLF 6 (Variant); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 729; 73C; 74C; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*., 66 - 103 205/60R15 91 nicht CrossTouran; 12A; nicht CrossTouran; e1*2007/46*0357*.. 5GG Bis 66 - 110 195/65R15 12T; 51G e1*2007/46*0357*01; 205/60R15 95 nicht CrossTouran; 12A Bis 215/60R15 94 nicht CrossTouran; 12A e1*2001/116*0211*22; 225/55R15 92 nicht CrossTouran; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 24J; 24M 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q 1T e1*2001/116*0211*., 75 - 103 195/65R15 12T; 51G; 52J nur CrossTouran; e1*2007/46*0357*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71N; 722; 73C; 74C; 76Q; 76Z Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0094-10-WIRD zur Erteilung der ABE 48053 ANLAGE: 1 Radtyp: 1312 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0094-10-WIRD zur Erteilung der ABE 48053 ANLAGE: 1 Radtyp: 1312 Hersteller: KROMAG Metallindustrie GmbH Abt. "KFZ-Räder" Stand: 18.08.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71N) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klammergewichte angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.